Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Auskunftsperren / Übermittlungssperre beantragen

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro
Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre zuständige Meldebehörde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft zu Ihren Daten erteilt.

Einrichten einer Übermittlungssperre:

keine Übermittlung persönlicher Daten an:

Adressbuchverlage

Religionsgemeinschaften

Politische Parteien und Wählergruppen zwecks Volksentscheiden und Alters- und Ehejubiläen

Sie kann ohne Begründung eingerichtet werden.

Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden.

Einrichten einer Auskunftssperre:

Hiermit können Melderegisterauskünfte gegenüber Privatpersonen und Unternehmen unterbunden werden

Es ist ein wichtiger Grund (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, Adoption) erforderlich und ein Nachweis darüber vorzulegen (Gerichtsurteil, Arbeitsvertrag etc.)

Angehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (z.B. Mitarbeitende einer Behörde) genügt nicht als Legitimation

 


 

Unterlagen

Beantragung einer Sperre:

 persönlich oder

 schriftlich (Formular)

 Die Sperrwirkung beginnt unverzüglich nach der Eintragung

Gültigkeit aller Sperren: 2 Jahre

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

ggf. entsprechende Nachweise über den wichtigen Grund:

Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte

Bei schriftlichem Antrag:

Formular

Kopie des Ausweises

ggf. entsprechende Nachweise (wie oben)

 

Gebühren

keine

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Schneider, Kerstin stellv. Abteilungsleiterin 120 Kontaktformular

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