Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre zuständige Meldebehörde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft zu Ihren Daten erteilt.
Einrichten einer Übermittlungssperre:
keine Übermittlung persönlicher Daten an:
Adressbuchverlage
Religionsgemeinschaften
Politische Parteien und Wählergruppen zwecks Volksentscheiden und Alters- und Ehejubiläen
Sie kann ohne Begründung eingerichtet werden.
Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden.
Einrichten einer Auskunftssperre:
Hiermit können Melderegisterauskünfte gegenüber Privatpersonen und Unternehmen unterbunden werden
Es ist ein wichtiger Grund (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, Adoption) erforderlich und ein Nachweis darüber vorzulegen (Gerichtsurteil, Arbeitsvertrag etc.)
Angehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (z.B. Mitarbeitende einer Behörde) genügt nicht als Legitimation
Beantragung einer Sperre:
persönlich oder
schriftlich (Formular)
Die Sperrwirkung beginnt unverzüglich nach der Eintragung
Gültigkeit aller Sperren: 2 Jahre
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
ggf. entsprechende Nachweise über den wichtigen Grund:
Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte
Bei schriftlichem Antrag:
Formular
Kopie des Ausweises
ggf. entsprechende Nachweise (wie oben)
keine
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Schneider, Kerstin | stellv. Abteilungsleiterin | 120 | Kontaktformular |
Abteilungen |
---|
3.07 Bürgerservicebüro |