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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Termine nach Vereinbarung |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 14:00 Uhr - 15:30 Uhr | Termine nach Vereinbarung |
Im Strafverfahren gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre) und junge Erwachsene (18 - 20 Jahre) prüft die Jugendgerichtshilfe die strafrechtliche Verantwortungsreife bzw. die Anwendung von Jugendstrafrecht auf junge Erwachsene.
Die Jugendgerichtshilfe unterstützt den jungen Menschen im gesamten Verfahren.
Für Schulen bietet die Jugendgerichtshilfe Präventionsveranstaltungen an.
Die Beratung ist kostenlos
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Aufleger, Sabine
A - F |
Sachbearbeiterin | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 70 |
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Hirsch, Lisanne
M - Z |
Sachbearbeiterin | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 72 |
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Hofmann, Christiane
G - L |
Sachbearbeiterin | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 71 |
Abteilungen |
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5.02 Prävention und Soziale Dienste |