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Grundsätzlich ist jeder deutsche Staatsangehörige, ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.
In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung von dieser Ausweispflicht beantragt werden.
- abgelaufener Ausweis
- Nachweise (Ärztliche Bescheinigungen, Nachweise vom Pflegeheim, Nachweis Pflegestufe)
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Steffens, Carsten | Abteilungsleiter | 121 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 00 |
| Bott, Johanna | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular |
| Abteilungen |
|---|
| 3.11 Bürgerservicebüro |