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In Deutschland gibt es eine allgemeine Ausweispflicht für alle Bürger, die im Land leben. Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Dennoch gibt es unter bestimmten Bedingungen Befreiungen oder Ausnahmen von dieser Pflicht.
2. Befreiung von der Ausweispflicht
Es gibt wenige Ausnahmen von dieser Ausweispflicht, die vor allem auf spezielle Umstände oder bestimmte Personengruppen zutreffen:
Wenn jemand keinen Wohnsitz in Deutschland hat (also z. B. dauerhaft im Ausland lebt), unterliegt er nicht der Ausweispflicht, da er nicht als ständiger Aufenthalt im Land gilt. Diese Personengruppe ist von der Pflicht, einen deutschen Personalausweis zu besitzen, befreit.
Allerdings ist eine Ausnahme für Menschen mit Wohnsitz im Ausland denkbar, die regelmäßig nach Deutschland reisen oder dort arbeiten, da sie für bestimmte Anträge oder Verwaltungsprozesse in Deutschland dennoch einen Ausweis benötigen könnten.
Kinder unter 16 Jahren sind nicht verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Für Reisen ins Ausland benötigen sie jedoch meist einen Reisepass, auch wenn der Personalausweis für die innerdeutsche Identifikation nicht erforderlich ist.
In besonderen Fällen können Personen mit psychischen oder physischen Einschränkungen, die beispielsweise dauerhaft nicht in der Lage sind, ein Ausweisdokument zu führen, von der Pflicht befreit werden. Hierfür ist jedoch in der Regel eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die belegt, dass die betreffende Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage ist, den Ausweis zu führen.
In seltenen Fällen können temporäre Aufenthalte oder besondere Ausnahmesituationen eine vorübergehende Befreiung von der Ausweispflicht rechtfertigen. Diese Ausnahmen müssen jedoch meist individuell geprüft werden, und in der Regel sind entsprechende Begründungen oder Anträge erforderlich.
3. Wann gibt es keine Befreiung von der Ausweispflicht?
Auch wenn es Ausnahmen gibt, gilt die allgemeine Ausweispflicht für alle Personen ab 16 Jahren, die in Deutschland wohnen und nicht zu den oben genannten befreiten Personengruppen gehören.
Es gibt jedoch einige Regelungen, die die Ausweispflicht praktisch abmildern können:
In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn jemand aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht ständig in Deutschland lebt), kann es sein, dass keine sofortige Bestrafung folgt, aber es wird erwartet, dass man die Identität auf andere Weise nachweist (z. B. durch Vorlage eines Reisepasses oder einer internationalen Identifikationskarte).
4. Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld. Das Bußgeld variiert je nach Region und kann bis zu $50–100 Euro betragen. Bei einer Kontrolle müssen auch Personen, die nicht über einen gültigen Ausweis verfügen, eine Identität nachweisen – entweder durch andere Dokumente oder durch die Vorlage eines Reisepasses.
5. Wichtige Hinweise zur Befreiung und den Anträgen
Falls du der Meinung bist, dass du von der Ausweispflicht befreit bist, kannst du dich direkt bei deiner Meldebehörde oder dem Bürgeramt informieren. Sie können dir genau sagen, ob du eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragen kannst und welche Nachweise erforderlich sind.
In speziellen Fällen, etwa bei Gesundheitseinschränkungen, musst du in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass du nicht in der Lage bist, einen Ausweis zu führen.
Zusammenfassung der Befreiungsmöglichkeiten:
Besondere Ausnahmefälle (z. B. vorübergehende Aufenthalte) können ebenfalls zur Befreiung führen, müssen aber im Einzelfall geprüft werden.
- abgelaufener Ausweis
- Nachweise (Ärztliche Bescheinigungen, Nachweise vom Pflegeheim, Nachweis Pflegestufe)
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