Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Dienstag | Geschlossen | |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Durchführung und Überwachung des Landesglücksspielgesetzes.
Wer eine Spielhalle betreiben möchte, bedarf neben der Spielhallenerlaubnis noch einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD Trier).
Die Antragstellung für die Spielhallenerlaubnis erfolgt bei der Abteilung 3.02 nach Beratung des/der Antragstellers/in. Hier werden die baulichen, persönlichen und glücksspielrechtlichen Voraussetzungen erläutert. Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens und Vorliegen der glücksspielrechtlichen Stellungnahme der ADD Trier wird die Spielhallenerlaubnis ausgestellt.
Der Bereich 3 führt außerdem Kontrollen der Spielhallen zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Diehl-Schröhoff, Karin | Sachbearbeiterin | 206 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 05 |
Paulitsch, Carmen | Sachbearbeiterin | 205 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 06 |