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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
| Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt, innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.
- Fahrzeugsschein
- Personalausweis
14 Euro.
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Steffens, Carsten | Abteilungsleiter | 121 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 00 |
| Trovato, Johanna | Sachbearbeiterin | 111 | Kontaktformular |
| Abteilungen |
|---|
| 3.11 Bürgerservicebüro |
| Downloads |
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| Bedingungen, Auflagen und Hinweise |