Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Taxi-, Mietwagen- und Kraftomnibusgenehmigung (Konzession) beantragen

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Nur nach Termin
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Nur nach Termin
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bürgerrathaus
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Gemäß § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die gewerbliche Beförderung von Personen mit Taxen, Mietwagen oder Kraftomnibussen nur mit einer behördlichen Genehmigung zulässig (Konzession).

Wann muss ein Antrag gestellt werden:

Ein Antrag ist erforderlich in folgenden Fällen:

  • Ersterteilung:
    Wenn Sie erstmals eine gewerbliche Personenbeförderung anbieten möchten.

  • Wiedereinstellung:
    Falls Ihr frühere Genehmigung erloschen ist und erneut ausgestellt werden soll.

  • Erweiterung:
    Wenn Sie Ihr bestehendes Unternehmen ausbauen und weitere Fahrzeug in Betrieb nehmen möchten.

  • Übertragung:
    Falls eine bestehende Genehmigung auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übergehen soll.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:

Damit eine Genehmigung erteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Persönliche Zuverlässigkeit:
    Nachweis durch ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit:
    Sicherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmers/ der Unternehmerin, u.a. durch betriebswirtschaftliche Unterlagen.

  3. Fachliche Eignung:
    Nachweis einer bestandenen Fachkundenprüfung bei der Industrie - und Handelskammer (IHK) für den gewerblichen Personenverkehr.

  4. Betriebs - und Beförderungsgenehmigung:
    Nachweis geeigneter Fahrzeuge, Versicherung und ggf. Betriebssitzvorgagen.

Je nach Antragsart kann die Vorlage der notwendigen Unterlagen abweichen.


Wie kann der Antrag gestellt werden?

Bitte nutzen Sie unseren Online-Service:

Die Links für die Taxi- und Mietwagengenehmigung, sowie für die Kraftomnibusgenehmigung finden Sie ganz oben und unten auf dieser Internetseite.

Wichtige Information, die Anzahl der am 31.12. des Vorjahres im Unternehmen beschäftigten Personen ist bei der Antragsart „Ersterteilung“ nicht relevant. Bitte tragen Sie hier dementsprechend die Zahl „Null“ ein.


 

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Nach der Bewilligung des Antrages sind die anfallenden Gebühren vor Ort bei der Straßenverkehrsbehörde zu entrichten.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Schmitt, Yvonne Sachbearbeiterin 303 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 36 01

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