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Genehmigung von Erdwärmesondenanlagen.
Neben der wasserrechtlichen Erlaubnis ist ggfs. eine Genehmigung nach dem Bergrecht erforderlich. In Wasserschutzgebieten (Ibersheim und Rheindürkheim) kommen solche Anlagen nur eingeschränkt in Betracht.
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Bovelette, Melanie | Sachbearbeiterin | 106 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 11 |
| Abteilungen |
|---|
| 3.23 Umweltschutz und Landwirtschaft |
| Downloads |
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| Erdwärmesonde |
| Leitfaden Erdwärmesonden |