Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".

Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).

Dienstleistung
Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bürgerrathaus
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Neuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO

Handwerksbetriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar stellen ihre Anträge auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises vollständig digital. Seit Anfang September 2025 steht nun ein neues, deutlich benutzerfreundlicheres System zur Verfügung, mit dem Handwerksbetriebe ihre Ausnahmegenehmigungen noch einfacher beantragen und verwalten können.

Was muss man wissen?

• Der gesamte Antragsprozess erfolgt online – von der Registrierung bis zur Ausstellung.

• Handwerksbetriebe behalten jederzeit den Überblick über ihre Anträge.

• Ab 01.10.2025 gilt die neue Anhängerrichtlinie: Auf dem Ausweis wird künftig direkt das Kennzeichen des Anhängers erfasst. Der bisherige Zusatz „+Zug“ entfällt. Der Anhänger kann dann mit jedem beliebigen Fahrzeug (bis max. 7,5 t) gezogen werden. Damit kann bei allein abgestellten Anhängern digital geprüft werden, ob ein gültiger Parkausweis vorliegt.

Was wird benötigt?

• Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.

• Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.

• Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

• Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.

• Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.

Was kostet der digitale HWPA?

• Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis und ist ab Beantragung für

12 Monate gültig.

Wie kann der HWPA genutzt werden?

• Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.

• Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.

• Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de

So funktioniert es:

1. Klicken Sie den Link zur Antragsseite.

2. Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA

(WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!).

3. Füllen Sie alle Informationen im Online-Portal aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.

4. Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.

5. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.

Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung. Kontakt der Straßenverkehrsbehörde: strassenverkehrsbehoerde@worms.de


Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Seidler, Kathrin stellv. Abteilungsleiterin 303 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 36 15
Beckerle, Nicole Sachbearbeiterin 301 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 36 14
Geißler, Diana Sachbearbeiterin 301 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 36 13
Kalus, Evelin Sachbearbeiterin 302 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 36 16

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten, welche auch personenbezogene Daten verarbeiten. Diese sogenannten Cookies helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten, über z.B. Ihr Verhalten, an Dritten weitergegeben werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Eine Einwilligung wird für alle technisch nicht notwendigen Cookies benötigt. Bei einer Zustimmung kann es gegebenenfalls auch zu einer Weiterleitung Ihrer Daten in ein Drittland kommen, dessen Datenschutzstandards sich von denen der EU unterscheidet.
Ihre Entscheidung wird für ein Jahr gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jedoch jederzeit ändern oder widerrufen.
Ohne Ihre Einwilligung kann es zu Einschränkungen bei Inhalten und der Bedienung kommen.

Detaillierte Informationen zum Einsatz von Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen