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Als Mieter können Sie Ihren Wohngeldantrag (Mietzuschuss) im Rathaus an der Pforte abholen oder hier ausdrucken.
Als Eigentümer können Sie den Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) ebenfalls hier ausdrucken oder Sie vereinbaren mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch einen Beratungstermin.
Die Antragstellung kann erfolgen:
Online siehe Formulare:
Sie können den Antrag online ausfüllen und die erforderlichen Nachweise einscannen
Um eine Unterbrechung der Wohngeldgewährung zu vermeiden, sollte ca. zwei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes ein Antrag auf sogenannte „Weiterleistung“ (im Sinne der Verlängerung) gestellt werden.
Es handelt sich dabei um das gleiche Formular wie beim Erstantrag, nur kreuzen Sie dann „Weiterleistungsantrag“ an.
Erforderliche Unterlagen:
Negativbescheinigung
Auf Wunsch (schriftlich oder telefonisch) werden Wohngeldnegativbescheinigungen ausgestellt.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Flick, Daniela
A, B, P und Heime |
Sachbearbeiterin | 55 |
0 62 41 / 8 53 - 53 13 |
|
Büttler, Nadja
C, S - Sz (ohne Sch), O |
Sachbearbeiterin | 55 |
0 62 41 / 8 53 - 53 27 |
|
Eib, Nadine
D, E, Kb - M |
Sachbearbeiterin | 53 |
0 62 41 / 8 53 - 53 18 |
|
Holl, Dennise
F-G, N |
Sachbearbeiterin | 52 |
0 62 41 / 8 53 - 53 31 |
|
Schwarz, Sonja
H - Ka, R |
Sachbearbeiterin | 53 |
0 62 41 / 8 53 - 53 30 |
|
Rrustemi, Aulone
Sch |
Sachbearbeiterin | 52 |
0 62 41 / 8 53 - 53 17 |
|
Krick, Ursula
T - Z, Q |
Sachbearbeiterin | 51 |
0 62 41 / 8 53 - 53 10 |
|
Moussaoui, Manel | Sachbearbeiterin | 55 |
0 62 41 / 8 53 - 53 11 |