Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

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Dienstleistung
Wohngeld

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Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen
Hier finden Sie Informationen, Onlineanträge und weitere Formulare zur erstmaligen Beantragung von Wohngeld.

Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen.

Sie können Wohngeld erhalten

  • als Mieterin bzw. Mieter (sog. Mietzuschuss) oder
  • als Eigentümerin bzw. Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss)
Hinweis: Wenn hier der Begriff „Wohngeld“ verwendet wird, bezieht sich dies sowohl auf den Miet- als auch auf den Lastenzuschuss.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Ob Wohngeld gewährt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:

  •   Zahl der Haushaltsmitglieder
  •   Höhe des Gesamteinkommens
  •   Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Nicht wohngeldberechtigt sind Haushalte, denen ausschließlich Personen angehören, die eine Ausbildung oder ein Studium im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) durchführen und deshalb dem Grunde nach ein Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder Bafög besteht.

Das Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
 

Unterlagen

Als Mieter können Sie Ihren Wohngeldantrag (Mietzuschuss) im Rathaus an der Pforte abholen oder hier ausdrucken.

Als Eigentümer können Sie den Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) ebenfalls hier ausdrucken oder Sie vereinbaren mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch einen Beratungstermin.

Die Antragstellung kann erfolgen:

Online siehe Formulare:

  •  Online-Antrag Lastenzuschuss (Erstantrag)
  •  Online-Antrag Mietzuschuss (Erstantrag)

  Sie können den Antrag online ausfüllen und die erforderlichen Nachweise einscannen

  • Einscannen des Antrags und Unterlagen und Einsendung an wohngeld@worms.de
  • Zusendung des Antrags und der Unterlagen per Post
  • Einwurf des Antrags und der Unterlagen mit dem Vermerk "Wohngeldstelle" in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses

Um eine Unterbrechung der Wohngeldgewährung zu vermeiden, sollte ca. zwei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes ein Antrag auf sogenannte „Weiterleistung“ (im Sinne der Verlängerung) gestellt werden.

Es handelt sich dabei um das gleiche Formular wie beim Erstantrag, nur kreuzen Sie dann „Weiterleistungsantrag“ an.

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular gemäß amtlichem Muster
  • Mietquittungen bzw. Nachweis über gezahlte Belastungen der letzten drei Monate
  • Mietbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt, bzw. Nachweis über Belastungen, ausgefüllt vom Kreditinstitut
  • Nachweis über die erzielten Einkünfte


Negativbescheinigung

Auf Wunsch (schriftlich oder telefonisch) werden Wohngeldnegativbescheinigungen ausgestellt.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Flick, Daniela
A, B, P und Heime
Sachbearbeiterin 55 0 62 41 / 8 53 - 53 13
Büttler, Nadja
C, S - Sz (ohne Sch), O
Sachbearbeiterin 55 0 62 41 / 8 53 - 53 27
Eib, Nadine
D, E, Kb - M
Sachbearbeiterin 53 0 62 41 / 8 53 - 53 18
Holl, Dennise
F-G, N
Sachbearbeiterin 52 0 62 41 / 8 53 - 53 31
Schwarz, Sonja
H - Ka, R
Sachbearbeiterin 53 0 62 41 / 8 53 - 53 30
Rrustemi, Aulone
Sch
Sachbearbeiterin 52 0 62 41 / 8 53 - 53 17
Krick, Ursula
T - Z, Q
Sachbearbeiterin 51 0 62 41 / 8 53 - 53 10
Moussaoui, Manel Sachbearbeiterin 55 0 62 41 / 8 53 - 53 11

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