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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden in Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung beschrieben. Es sind Tätigkeiten in den drei Bereichen: Unterstützung, Beratung und Kontrolle.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte sensibilisiert und schult die an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitenden und dient als Anlaufstelle der Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes. Auch die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften gehört zu seinen Aufgaben sowie die Unterrichtung und Beratung des Oberbürgermeisters und der Beschäftigten hinsichtlich der Datenschutzvorschriften.
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Heinzmann, Hanna | Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 10 88 |
| Mahler, Sascha | Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 10 87 |
| Abteilungen |
|---|
| 1.08 Digitalisierung & E-Government |
| Links |
|---|
| Datenschutzerklärung |