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aus dem Dezernat: IV - Beigeordneter Waldemar Herder
Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern. Sie wurde durch das ab 01.01.2023 eingeführte Bürgergeld grundlegend reformiert. Es ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.
Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort.
Nähere Informationen und Online-Anträge erhalten Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur: Bürgergeld
Wer Bürgergeld erhält
Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
Personen, die nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.
Öffnungszeiten | ||
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:30 Uhr - 16:00 Uhr | Mit Terminvereinbarung (in Notsituationen auch ohne Terminvereinbarung 08:30-11:00 Uhr) |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr | Mit Terminvereinbarung (in Notsituationen auch ohne Terminvereinbarung 08:30-11:00 Uhr) |
Dienstleistungen |
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Bürgergeld |
Geschäftsführung Jobcenter Worms |
Mitarbeiter / in | Funktion | Telefon | |
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Rajewicz, Jürgen | Geschäftsführer | Kontaktformular | 0 62 41 / 90 65 55 |