Hier haben wir zusammen gefasst, was Sie tun sollen, wenn ihr Kind krank ist, sich verspätet oder Sie es vom Unterricht befreien - z. B. vom Sport oder Schwimmen - oder beurlauben wollen.
Bitte sagen Sie frühzeitig im Sekretariat, Telefon: (0 62 41) 63 40, bis zum Schulbeginn um 7.50 Uhr Bescheid, dass Ihr Kind nicht kommen kann. Erreichen Sie niemanden persönlich, hinterlassen Sie bitte auf dem Anrufbeantworter den Namen Ihres Kindes und die Klasse, die es besucht. So machen wir uns keine Sorgen.
Ab dem 3. Schultag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung. Eine Bescheinigung des Arztes ist immer bei einer Befreiung vom Sportunterricht oder vom Schwimmen notwendig. Bei einer Erkältung, wenn Ihr Kind nur einmal fehlt, reicht die schriftliche Entschuldigung (bitte Vordruck im Hausaufgabenheft nutzen).
Bringen Sie Ihr Kind an diesem Tag - wenn möglich - bis zur Klasse und nehmen Sie mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Sichtkontakt auf. Ein klärendes Gespräch können sie zu einem späteren Zeitpunkt führen (Termin/ bei kurzem Inhalt evtl. nach dem Unterricht). Jetzt würde jedes Gespräch den schon begonnen Unterricht stören!
Bei einer länger geplanten Familienfeier oder einem anderen wichtigen Anlass von ein bis zwei Tagen Fehlzeit richten Sie Ihren schriftlichen Antrag bitte an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer.
Bei einer längeren Fehlzeit, z. B. einer genehmigten Mutter-Kind-Kur, geht der schriftliche Antrag mit den Unterlagen, die Sie erhalten haben, an die Schulleitung.
Unmittelbar vor und nach den Schulferien, darf Ihr Kind nicht beurlaubt werden. In nachweislich dringenden Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung!