In der Fort- und Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsauftrags wurde in Rheinland-Pfalz die Grundschule ab dem Schuljahr 1998/99 zur „Vollen Halbtagsgrundschule“ weiterentwickelt.
Das Rahmenkonzept der „Vollen Halbtagsgrundschule“ besteht im Wesentlichen aus zeitlichen Vorgaben zur schulischen Anwesenheit der Kinder, zur Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern und Regelungen zu den einzelnen Lernbereichen. Daraus resultieren für jede Schule und für jede Lehrkraft mehr Flexibilität bei der Bewältigung ihres dienstlichen und pädagogischen Auftrags und neue Gestaltungsmöglichkeiten pädagogisches Tun anders zu organisieren und noch mehr auf die Lern-, Leistungs- und Lebenssituationen der Kinder einzugehen.
Inhaltliche Strukturen
Der Unterricht ist kindgemäßen Formen des Lehrens und Lernens verpflichtet. Die Lerninhalte werden in Lernbereichen dargestellt. Im Einzelnen sind dies die Lernbereiche Deutsch, Sachunterricht, integrierte Fremdsprachenarbeit, Mathematik, Religion, Musik, Sport, Textiles Gestalten/Werken/Bildende Kunst.
Bei entsprechendem Bedarf kann auch der Lernbereich Ethik angeboten werden.
Die Lernbereiche ermöglichen besser als früher fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht. Sie lassen Raum für handlungs- und projektorientiertes offenes Arbeiten ebenso wie für gebundene Unterrichtsformen.
Zeitliche Strukturen
In der Regel haben alle Kinder der ersten und zweiten Jahrgangsstufe eine tägliche Schulzeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr.
In der Klassenstufe zwei schließt der Unterricht an einem Wochentag zeitgleich mit dem Unterricht der dritten und vierten Klassenstufe.
Für die Kinder der dritten und vierten Jahrgangsstufe liegt die Unterrichtszeit zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr.
Im Einzelfall können sich Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts verschieben, ohne dass deswegen die tägliche Anwesenheit der Kinder in der Schule entscheidend verändert werden darf.
Allerdings muss gesichert sein, dass der Unterricht nicht vor 7.30 Uhr und nicht nach 08.30 Uhr beginnt.
Arbeitszeit der Lehrkräfte in der Vollen Halbtagsgrundschule
Die Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte beträgt 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Jede Unterrichtsstunde entspricht einer Recheneinheit von 50 Minuten.