
Bei kurzer Erkrankung des Schülers genügt eine Krankmeldung über Untis.
Bei längeren Erkrankungen informieren Sie bitte due Klassenleitung unter der Angabe von Gründen ebenfalls per Untis.
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Der Beurlaubungsantrag soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule eingehen.
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden.
Die Hausordnung der Westend-Realschule plus ist auf das Wesentliche reduziert und regelt im Wesentlichen das Zusammenleben der Schulgemeinschaft. Link zur Hausordnung
Zu den Bücherlisten sind noch Anmerkungen nötig. Die Bücher zum Berufsreifezweig bzw. zum Sekundarzweig unterscheiden sich!