Bei kurzer Erkrankung des Schülers genügt zunächst eine telefonische Entschuldigung im Sekretariat. Der Schüler reicht dann eine schriftliche Entschuldigung nach.
Ist der Schüler länger erkrankt, müssen die Eltern der Schule spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorlegen.
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Der Beurlaubungsantrag soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule eingehen.
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden.
Zu den Bücherlisten sind noch Anmerkungen nötig. Die Bücher zum Berufsreifezweig bzw. zum Sekundarzweig unterscheiden sich!