Existenzgründende willkommen!
Wir bieten Ihnen komplette Büros im Wormser Gründerzentrum.
Seit über 20 Jahren unterstützt das Wormser Gründerzentrum erfolgreich Existenzgründende und Jungunternehmen. Heute kann das WGZ eine positive Bilanz ziehen: Etliche Unternehmen haben hier ihren Firmensitz gefunden und sich am Markt etabliert. Grund genug für zukünftige Existenzgründer, es ihnen nachzutun, denn einige Büroräume sind schon wieder frei, weil ihre bisherigen Mieter unternehmerisch "flügge" geworden sind.
Anschrift:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbH - wfg
Zweigstelle: Gründerzentrum
Brückenstraße 2
67547 Worms (Stadtteil Pfeddersheim)
Ob über die Autobahn oder die Bundesstraße, per Bahn oder Bus: Das Wormser Gründerzentrum ist dank kurzer Wege hervorragend und schnell zu erreichen.
Anfahrt von der A61:
Verlassen Sie die A61 bei der Abfahrt (58) AS Worms. Fahren Sie auf der B47 in Richtung Monsheim und nach ca. 2,7 km in Richtung Pfeddersheim. Biegen Sie rechts in die B47 (Zellertalerstr.) Richtung Pfeddersheim ab und folgen Sie dem Straßenverlauf für 1.700 m bis zur zweiten Ampelanlage. Fahren Sie links in die Paternusstraße. Nach ca. 450 m biegen Sie vor dem Kriegerdenkmal rechts in die Allee ein und folgen dem Straßenverlauf. Nach 200 m befinden Sie sich in der Brückenstraße. Direkt links steht das große Gebäude des Gründerzentrums Brückenstraße 2.
Sie finden uns auch im Stadtplan (Geoportal der Stadt Worms, siehe unten).
Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechpartner zum Wormser Gründerzentrum helfen Ihnen gerne weiter:
Das Wormser Gründerzentrum bietet Ihnen neben der Bereitstellung von günstigen und ansprechenden Büroräumen ein umfassendes Serviceangebot, das hilfreiche Synergien nutzbar machen soll.
Wir bieten Ihnen:
Repräsentative Büroeinheiten zu günstigen Konditionen bietet Ihnen das Wormser Gründerzentrum an. Die Flächen variieren von 40 bis 126qm. Das Besondere: Die Büros stehen neben Existenzgründern auch etablierten Firmen zur Anmietung zur Verfügung und beinhalten eine Menge an zusätzlichen kostenfreien Leistungen.
Hier finden Sie einen beispielhaften Überblick der Büros im Gründerzentrum. Für Fragen zum tagesaktuellen Stand oder der zeitnahen Entwicklung frei werdender Kapazitäten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Büroflächen im Gründerzentrum präsentieren wir Ihnen gerne auch auf Anfrage.
Fläche: 56,46 qm
Gründerpreis: 508,14 €*
Sonstige: 564,60 €*
Nebenkosten: alle NK sind im Preis enthalten
Lage: 1. Obergeschoss
* Monatsmiete/zzgl. gesetzl. MwSt.
Fläche: 106,20 qm
Gründerpreis: 955,80 €*
Sonstige: 1062,00 €*
Nebenkosten: alle NK sind im Preis enthalten
Lage: 1. Obergeschoss
* Monatsmiete /zzgl. gesetzl. MwSt.
In wenigen Schritten gründen: Der Gründungs-Check
Wer sich heute selbstständig macht, muss sich in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld behaupten. Die passende Geschäftsidee im richtigen Moment umzusetzen, erfordert nicht nur unternehmerischen Weitblick, sondern auch verlässliche Informationsquellen und gute Beratung.
Überblick:
Orientierung & Idee
Warum möchten Sie sich selbstständig machen ?
Was ist Ihre Geschäftsidee?
Sind Sie ein Unternehmertyp?
Planung & Finanzierung
Wie viel Gestaltungsspielraum möchten Sie bei Ihrer Existenzgründung haben und wie risikobereit sind Sie?
Zählt Ihre selbstständige Tätigkeit zu den so genannten Freien Berufen oder werden Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben?
Haben Sie alle Informationen zur Erstellung eines Businessplans zusammen?
Kommt für Sie als Standort ein Gründungszentrum in Frage?
Kennen Sie die gründungsspezifischen Beratungseinrichtungen in Ihrer Region?
Wie viel Kapital benötigen Sie für Ihre Existenzgründung und welche Förderprogramme können Sie nutzen?
Start & Umsetzung
Haben Sie an alle notwendigen Formalitäten (Anmeldungen etc.) gedacht?
Welche Beschäfigungsverhältnisse sind für Ihr Unternehmen relevant?
Welche betrieblichen Hauptrisiken Ihres Unternehmens sollten Sie absichern?
Welche private Absicherung möchten Sie treffen?
Was sind Ihre Gründungsmotive?
Gründungsmotive
Kreuzen Sie in der nachfolgenden Checkliste diejenigen fünf Gründungsmotive an, die für Ihre persönliche Entscheidung zu einer Existenzgründung am wichtigsten sind:
Die kursiv gedruckten Gründungsmotive beschreiben eine unternehmerische Selbstständigkeit als Chance, als Möglichkeit, eigenverantwortlich ein Unternehmen zu führen, eigene Ideen umzusetzen und die eigenen Fähigkeiten besser – als beispielsweise in einem Angestelltenverhältnis – nutzen zu können. Sollten Sie sich primär bei diesen Chancenmotiven wieder finden, dann hat die von Ihnen angestrebte Selbstständigkeit diesbezüglich gute Voraussetzungen.
Die nicht kursiv gedruckten Motive stellen in dieser Liste hingegen Gründungsmotive dar, die die
angestrebte Selbstständigkeit lediglich als Ausweg aus einer aktuellen persönlichen (Arbeits-)Situation beschreiben. Sollten Sie sich vor allen Dingen bei diesen Gründungsmotiven wieder finden, sollten Sie sich noch einmal intensiv mit Ihrem Entschluss zur Selbstständigkeit beschäftigen und die Gründungsmotivation nochmals überprüfen. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Entscheidung zur beruflichen Selbstständigkeit bewusst getroffen wird.
Geschäftsidee:
Checkliste: So finden Sie eine Geschäftsidee!
Bei der Suche nach einer neuen Geschäftsidee können Sie sich an folgenden Fragen orientieren:
Checkliste: Prüfen Sie Ihre Geschäftsidee anhand folgender Fragen!
Die Gründerperson(en):
Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Kreuzen Sie bitte bei jeder Frage eine Antwortmöglichkeit an. Jede Antwort ist mit einem Punktwert versehen. Addieren Sie bitte am Ende all Ihre Punkte und ordnen Sie sich selbst einer der untenstehenden Charakterisierungen zu.
Nutzen Sie zur Vereinfachung die Druckfunktion am Ende dieser Seite!
Die Aufstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber und für Sie allgemein als Arbeitnehmer/-in (in Ihrem Beruf) sind…
O weniger gut (2) O durchschnittlich (1) O sehr gut (0)
Glauben Sie, dass Sie als Selbstständige/-r noch ruhig schlafen können, wenn Sie an die möglichen Unsicherheiten einer unternehmerischen Existenz denken?
O kein Grund zur Beunruhigung (2) O werde damit leben (1) O bin eher unsicher (0)
Hat Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin eine positive Einstellung zur beruflichen Selbstständigkeit und ist er/sie bereit, Sie bei Ihren Gründungsaktivitäten und in den ersten Jahren der Selbstständigkeit zu unterstützen?
O ja, in jedem Fall (2) O ja, zum Teil (1) O Single/keine feste Beziehung (1) O nein, eher nicht (0)
Sind Sie bereit, zumindest in den ersten Jahren der Selbstständigkeit viel Zeit für Ihre Unternehmung zu investieren?
O ja, in jedem Fall (2) O mit gewissen Einschränkungen (1) O nein, in keinem Fall (0)
Ist Ihre Familie bereit, Sie bei Ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen?
O ja, in jedem Fall (2) O ja, eventuell (1) O nein, eigentlich nicht (0)
Wollen Sie riskieren, in der Zeit als Selbstständige/-r kein regelmäßiges und stabiles Einkommen zu erzielen?
O ja, in jedem Fall (2) O ja, eventuell (1) O nein, nur ungern (0)
Halten Sie auch auf Dauer Stresssituationen stand, weichen Sie solchen Situationen nicht aus, sondern gehen die notwendigen Problemlösungen an?
O überwiegend ja (2) O eher ja (1) O nur sehr bedingt (0)
Sind Sie beruflich bisher schon gewohnt, sich selbst Ziele zu setzen und diese ohne Druck durch Vorgesetzte selbstständig zu verfolgen?
O ja, sehr häufig (2) O manchmal (1) O nur ausnahmsweise (0)
Passt Ihre Berufsausbildung in Theorie und Praxis zu der Branche, in der Sie sich selbstständig machen möchten?
O ja, in jedem Fall (2) O nur zum Teil (1) O nein (0)
Konnten Sie in Ihrem Berufsleben schon Führungserfahrung sammeln, das heißt, hatten Sie die Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu organisieren und zu kontrollieren?
O ja, mehrjährige Führungserfahrung (2) O höchstens zweijährige Führungserfahrung (1) O keine Führungserfahrung (0)
Besitzen Sie eine gut fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Ausbildung und/oder entsprechend zu bewertende Erfahrungen?
O ja, umfangreiche Qualifikation (2) O ja, bin ausreichend qualifiziert (1) O keine derartige Ausbildung oder Erfahrung (0)
In welchem Umfang konnten Sie bislang Vertriebserfahrung sammeln?
O mehrjährige Vertriebserfahrung (2) O bis zu zweijährige Vertriebserfahrung (1) O keine oder geringe Vertriebserfahrung (0)
Haben Sie ein finanzielles Polster, so dass Sie sich in einer gewissen Unabhängigkeit von Banken und anderen Kapitalgebern selbstständig machen können?
O ja, in jedem Fall (2) O ja, mit Einschränkungen (1) O nein (0)
Kann Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin durch sein/ihr Einkommen für den gemeinsamen Lebensunterhalt sorgen oder haben Sie eine andere sichere Einkommensquelle?
O ja, auf jeden Fall (2) O ja, mit Einschränkungen (1) O nein, gar nicht (0)
Addieren Sie nun Ihre Punkte!
0 bis 12 Punkte:
Sie sollten sich noch einmal die Frage stellen, ob Sie wirklich eine unternehmerische Selbstständigkeit anstreben wollen oder ob Sie als Angestellte/-r nicht doch ein für Sie persönlich besser geeignetes Arbeitsumfeld vorfinden.
13 bis 20 Punkte:
Das Ergebnis fällt für Sie nicht eindeutig aus. Es wird nicht deutlich genug, ob Sie besser in abhängiger Beschäftigung oder als Selbstständiger arbeiten können. Suchen Sie nach zusätzlichen Informationen. Reden Sie mit möglichst vielen Menschen, zu denen Sie Kontakt haben, über Ihre angestrebte Selbstständigkeit.
21 bis 30 Punkte:
Sie stehen emotional, aber auch von der praktischen Motivation her voll hinter der Entscheidung, sich selbstständig zu machen. Offensichtlich bringen Sie auch persönlich und im Hinblick auf Ihre Umfeldbedingungen die entsprechenden Voraussetzungen für eine unternehmerische Selbstständigkeit mit.
Quelle: www.existenzgruender.de
Checkliste: Finden Sie die geeignete Gründungsart!
Für welche Gründungsart Sie sich letztendlich entscheiden, hängt maßgeblich von drei Fragen ab:
Beschreibung
Übernahme eines bestehenden Unternehmens mit einem bereits erprobten Geschäftskonzept; sollte ggf. weiterentwickelt werden.
Angebotenes Produkt / Angebotene Dienstleistung
Ist bereits eingeführt; ggf. neue Positionierung notwendig.
Kunden & Lieferanten
Geschäftsbeziehungen bestehen bereits, müssen ggf. ausgebaut werden.
Marktposition
Ist bereits vorhanden, muss ggf. ausgebaut werden.
Beschreibung
Outsourcing eines Geschäftszweigs eines (weiterhin) bestehenden Unternehmens; weiterhin enge Partnerschaft zwischen dem Mutterunternehmen und dem neu gegründeten Unternehmen
Angebotenes Produkt / Angebotene Dienstleistung
Muss auf dem Markt neu eingeführt werden.
Kunden & Lieferanten
Beziehungen bestehen bereits, müssen ggf. ausgebaut werden.
Marktposition
Ist vorhanden, muss ggf. ausgebaut werden.
Beschreibung
Gründung eines neuen Unternehmens, Umsetzung eines neuen Geschäftskonzepts
Angebotenes Produkt / Angebotene Dienstleistung
Muss auf dem Markt neu eingeeführt werden
Kunden & Lieferanten
Beziehungen müssen aufgebaut werden.
Marktposition
Muss neu erarbeitet
Beschreibung
Übernahme eines bereits erarbeiteten und erprobten Geschäftskonzepts zur Gründung eines neuen Unternehmens gegen Zahlung einer Franchise-Gebühr
Angebotenes Produkt / Angebotene Dienstleistung
Ist bereits eingeführt.
Kunden & Lieferanten
Beziehungen zu Kunden/Kundinnen müssen aufgebaut werden, Lieferanten sind i.d.R. Bestandteil des Franchise-Konzepts.
Marktposition
Muss erarbeitet werden, man profitiert aber unter Umständen von einem bekannten Markennamen des Franchise-Gebers.
Geschäftstätigkeit
Keine umfangreiche Geschäftstätigkeit (einfache Buchführung), Finanzierungsbedarf meist unter 25.000 Euro
Eintrag ins Handelsregister
Nicht notwendig
Entstehung
Erste Geschäftstätigkeit
Name des Unternehmens
Muss den Familiennamen der/des Selbstständigen enthalten, kann das Tätigkeitsfeld des Unternehmens beinhalten.
Geschäftstätigkeit
Umfangreiche Geschäftstätigkeit (z.B. doppelte Buchführung); bei bestimmten Rechtsformen obligatorisch (z.B. GmbH)
Eintrag ins Handelsregister
Notwendig
Entstehung
Mit Eintrag ins Handelsregister
Name des Unternehmens
Dem Namen muss die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" beigefügt werden. Diese Regelung entfällt bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH).
Freie Berufe
Freie Berufe sind:
Katalogberufe
Zu den Katalogberufen zählen:
Geschäftsidee
Produkt/Dienstleistung
Kunden
Konkurrenz
Standort
Preis
Vertrieb
Werbung
Rechtsform
Kapitalbedarfsplan
Finanzierungsplan
Liquiditätsplan
Rentabilitätsrechnung
Zusätzlich sollten Sie dem Businessplan folgenden Unterlagen beifügen:
Kapitalbedarf vor der Gründung
Beratungskosten, Notarkosten, Gebühren für Anmeldungen und Genehmigungen
Kapitalbedarf für die betriebliche Anlaufphase
Wie viel Geld müssen Sie ausgeben, um Ihr Unternehmen startklar zu machen? Unterscheiden Sie in Anlagevermögen wie z.B. Lizenzen, Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtung und Umlaufvermögen (laufendene betriebliche Aufwändungen für Waren, Verwaltung, Vertrieb, Personal u.a.). Da Sie in der Anlaufphase noch keinen bzw. einen geringen Umsatz haben, müssen Sie die Anlaufphase erst einmal vorfinanzieren.
Kalkulieren Sie hier einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten.
Kapitalbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Wie viel müssen Sie mit Ihrer beruflichen Selbständigkeit verdienen, um davon leben zu können? Dazu zählen alle monatlichen Ausgaben, die Sie für Ihren privaten Lebensunterhalt benötigen. Kalkulieren Sie großzügig und berücksichtigen Sie auch unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Unfall, aber auch Reparaturen an Haus oder Auto.
Finanzierung des Kapitalbedarfs
Wie viel Kapital erwirtschaftet Ihr Unternehmen zur Deckung der Kosten und wie viel Kapital müssen Sie zunächst zusätzlich in Ihr Unternehmen investieren? Um dies festzustellen müssen Sie die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens ermitteln.
Vor der Gründung müssen Sie zunächst schätzen, wie hoch Ihre Zahlungseingänge in den ersten Monaten sein werden. Nach der Gründung erstellen Sie Ihren monatlichen Liquiditätsplan anhand realer Zahlen. Nur mit Hilfe Ihrer Liquiditätsplanung können Sie feststellen, wie viel Geld Sie einnehmen (werden), um alle Ihre anfallenden Kosten einschließlich Ihres privaten Lebensunterhaltes zu finanzieren.
Sind Ihre Kosten höher als die Zahlungseingänge haben Sie eine Unterdeckung und müssen zusätzliches Kapital von außen, das heißt, entweder aus Ihren privaten Ersparnissen oder über Fremdkapital "zuschießen".
Fremdfinanzierung des Kapitalbedarfs
Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Vorhaben nicht allein aus eigenen finanziellen Mitteln, sondern auch mit Hilfe öffentlicher Förderdarlehen und/oder Bankkredite finanzieren müssen, sollten Sie ermitteln, wie hoch die monatlichen Zinskosten und Tilgungsraten sein werden.
Eigenkapital
Ohne eigenes Kapital zu starten ist nicht unmöglich, aber schwierig. Je mehr Eigenkapital Sie haben, desto besser:
als Sicherheits- und Risikopolster, um finanzielle Engpässe zu vermeiden, die zur Insolvenz führen können für Ihre Kreditwürdigkeit gegenüber Geldgebern.
Bankkredite
Kredite erhalten Sie von Ihrer Bank oder Sparkasse zu den aktuellen Zinssätzen. Die Laufzeit eines Darlehens sollte mit der Nutzungsdauer der Investition übereinstimmen, die Sie mit dem Darlehen finanzieren wollen. Gerade in der Anfangsphase kann es verlockend sein, die Tilgung eines Darlehens möglichst lang zu strecken.
So verbessern Sie Ihre Liquidität. Sie sollten dabei jedoch nicht außer Acht lassen, dass jede Tilgungsstreckung Ihr Darlehen insgesamt verteuert.
Förderprogramme
Sie bieten vor allem Darlehen, aber auch nicht-rückzahlbare Zuschüsse an. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind u.a. günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit.
Förderfinder der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH: Der Förderfinder der ISB bietet Ihnen die Möglichkeit, nach Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz zu recherchieren. Weitere Informationen unter:
www.isb.rlp.de/foerderfinder.html
Quelle: www.existenzgruender.de
Nachvollziehbarer Businessplan
Enthält mein Businessplan u. a. Aussagen zu
Überzeugendes Auftreten
Benötigte Unterlagen
Businessplan inklusive
Quelle: GründerZeiten Nr. 27 www.existenzgruender.de
Die wichtigsten Anlaufstationen
Für wen?
Jede Unternehmung, die auf Dauer und auf Gewinnerzielung angelegt ist. Gilt nicht für Freiberufler/-innen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Wo?
Zuständiges Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) bzw. online unter:
www.gewerbe-online.rlp.de
Das Finanzamt wird bei Gewerbeanmeldung vom zuständigen Gewerbeamt informiert.
Für wen?
Jede/-r Existenzgründer/-in (auch Freiberufler/-innen) muss den "Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung" ausfüllen (Freiberufler/-innen müssen ihre Tätigkeit spätestens 1 Monat nach Aufnahme dem Finanzamt angezeigt haben).
Wo?
Finanzamt, in dessen Bezirk die Existenzgründerin/der Existenzgründer seinen Wohnsitz hat. Ihr zuständiges Finanzamt finden Sie unter:
www.fm.rlp.de
Für wen?
Prinzipiell sollte sich jede/-r Unternehmer/-in innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung bzw. Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mit der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und klären, ob eine Versicherungspflicht besteht.
Wo?
Zuständige Berufsgenossenschaft. Informationen zur Versicherungspflicht erteilt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Weitere Informationen unter:
www.dguv.de
Für wen?
Unternehmen, bei denen es sich um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt.
Wo?
Notar, zuständiges Amtsgericht
Für wen?
Unternehmen, die sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende, 400-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigen, benötigen eine Betriebsnummer.
Wo?
Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit. Weitere Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de
Für wen?
Jede/-n Selbstständige/-n
Wo?
Gesetzliche oder private Krankenkassen
Für wen?
Gründungen in der Gastronomie, in der Kinderbetreuung, Handel mit Lebensmitteln, Freiberufliche Tätigkeiten wie die Führung von Arztpraxen oder Praxen sonstiger Heilberufe.
Wo?
Zuständiges Gesundheitsamt
Geringfügige Beschäftigung, dabei darf der Verdienst nicht mehr als 400 Euro pro Monat betragen. Lediglich der Arbeitgebende zahlt 30,67% des Lohns an Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer (Stand: 2009). Der Arbeitnehmende entrichtet keine Lohnnebenkosten.
Niedriglohn-Jobs zwischen 400,01 bis 800,00 Euro monatlich. Der Arbeitgebende zahlt die Hälfte des regulären Sozialversicherungsbeitrages. Der Arbeitnehmende führt nur einen verminderten Beitragssatz ab. Hinzu kommt ein progressiv steigender Lohnsteuersatz, je nach Höhe des Lohns und Lohnsteuerklasse.
Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmende lediglich einen Teil der regulären Wochenarbeitszeit ableistet und nur gemäß der geleisteten Arbeitszeit bezahlt wird. Arbeitgebende und Arbeitnehmende teilen sich hierbei die Lohnnebenkosten. Arbeitnehmende in Unternehmen mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmenden können nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten von ihrem Arbeitgebenden verlangen, dass die vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Der Wunsch des Arbeitnehmenden kann vom Arbeitgebenden nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
Hat der Unternehmer oder die Unternehmerin nur vorübergehend Bedarf an (zusätzlichen) Arbeitskräften, kann ein Arbeitsvertrag zeitlich befristet werden. Allerdings muss hierfür ein sachlich rechtfertigender Grund vorliegen.
Bei so genannten Personal-Service-Agenturen handelt es sich um eigenständige Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeitweise an Unternehmen „ausleihen“. Dieses Modell ist besonders geeignet, um Arbeitsspitzen abzudecken. Im Idealfall können diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest übernommen werden.
Arbeitsverhältnis mit einem Gehalt von über 800 Euro, bei dem sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Lohnnebenkosten (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) teilen und der jeweils volle reguläre Beitrag abgeführt wird. Bei der Krankenversicherung zahlt der Arbeitnehmende 8,2% des entsprechenden Brutto-Lohns, der Arbeitgebende zahlt 7,3% als Beitrag (Stand: Januar 2009).
Betriebliche Absicherung:
Die wichtigsten betrieblichen Versicherungen für Selbstständige und wofür...
Betriebs-Haftpflicht (in der Regel kombiniert mit einer Umwelthaftpflicht-Versicherung)
Schäden gegen Dritte
Betriebs-Unterbrechungsversicherung
Laufende Kosten wie Löhne und Gehälter, Mieten, und Zinsen bei Feuer, Maschinen-, EDV-, und Telefonausfall, Montage- und Transportschäden sowie Personalausfall
Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Für Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler/-innen: Schäden, die Sie anderen durch ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen (bei den Kammerberufen ist die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend)
Sachversicherung
Vermögenswerte, z.B. im Fall von Brand oder Einbruchdiebstahl
Produkt-Haftpflichtversicherung
Tritt in Kraft, wenn Dritte durch fehlerhafte Produkte Schaden erleiden. Sinnvoll für Hersteller, Lieferanten, Lizenznehmer und Importeure
Private Absicherung:
Diese Versicherungen können für Selbstständige sinnvoll sein...
Krankenversicherung
Wer als Selbstständige/-r zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Krankengeld-Versicherung
Um im Krankheitsfall Einkommenseinbußen auszugleichen, können Sie mit Ihrer Krankenversicherung einen Vertrag über Krankengeld bzw. Krankentagegeld abschließen.
Unfallversicherung
Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft beantragen, als freiwillige oder Pflicht-Unternehmerversicherung, bei privaten Unfallversicherungsgesellschaften sowie bei betrieblichen Gruppenunfallversicherungen.
Alters- und Hinterbliebenenabsicherung
Die gesetzlichen Rentenansprüche aus einem evtl. vorherigen Angestelltenverhältnis bleiben bestehen. Allerdings sollten Sie weitere Rücklagen bilden. Für einige selbstständig Tätige besteht lt. Sozialgesetzbuch (§ 2) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Hebammen).
Berufsunfähigkeitsversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung bzw. private Versicherung zur Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft.
Für wen?
Kleingewerbetreibende, Handwerker/-innen, Dienstleister/-innen, Freie Berufe
Wie gründen?
Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde, kein Mindestkapital, bei Kaufleuten ist Eintrag ins Handelsregister Pflicht
Haftung?
Unternehmer/-in haftet unbeschränkt mit seinem gesamten, also auch mit privatem Vermögen
Für wen?
Kleingewerbetreibende, Freie Berufe
Wie gründen?
Mind. 2 Gesellschafter/-innen, formfreier Gesellschaftsvertrag, kein Mindestkapital nötig
Haftung?
Unternehmer/-innen haften unbeschränkt, also auch mit privatem Vermögen
Für wen?
Freie Berufe (je nach Berufsrecht)
Wie gründen?
Mind. 2 Gesellschafter/-innen, schriftlicher Partnerschaftsvertrag, Eintragung ins Partnerschaftsregister, kein Mindestkapital nötig
Haftung?
Gesellschafter/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen unbeschränkt, auch mit privatem Vermögen
Für wen?
Mehrere Personen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe (meist Handelsgewerbe) betreiben
Wie gründen?
Mindestens 2 Gesellschafter/-innen, einfacher Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister, kein Mindestkapital nötig
Haftung?
Unternehmer/-innen haften unbeschränkt, also auch mit privatem Vermögen
Für wen?
Aufteilung von Haftung und Entscheidung zwischen den Gesellschaftern/-innen: Geschäftsführung übernehmen persönlich haftende Gesellschafter/-innen.
Wie gründen?
Ein oder mehrere Komplementär(e), ein oder mehrere Kommanditist(en), formfreier Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister, kein Mindestkapital nötig
Haftung?
Komplementär(e) (persönlich haftender Gesellschafter/-innen) haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern unbeschränkt. Kommanditist haftet persönlich bis zur Höhe seiner Einlagen
Für wen?
Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen oder Gesellschafter/-innen, die keine persönliche Haftung übernehmen wollen. Persönlich haftender Gesellschafter ist die GmbH.
Wie gründen?
Ein oder mehrere Komplementär(e), ein oder mehrere Kommanditist(en), formfreier Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister, Mindestkapital für die GmbH (25.000 Euro)
Haftung?
GmbH haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen
Für wen?
Unternehmer/-innen, die die Haftung beschränken oder ein Unternehmen im Team gründen wollen
Wie gründen?
Mind. ein/-e Gesellschafter/-in, notariell bekundeter Gesellschaftervertrag oder Musterprotokoll, Eintragung ins Handelsregister, Mindestkapital: 25.000 Euro. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss
Haftung?
In Höhe der Einlagen bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens
Für wen?
Gründer/-innen kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen
Wie gründen?
Mind. ein/-e Gesellschafter/-in, notariell bekundeter Gesellschaftervertrag oder Musterprotokoll, Eintragung ins Handelsregister, Mindestkapital: 1 Euro. Pflicht zur Rücklagenbildung. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss
Haftung?
In Höhe der Einlagen bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens
Für wen?
Unternehmer/-innen, die Anleger/-innen an ihrem Vorhaben als Gesellschafter/-innen beteiligen wollen und/ oder zum ausschließlichen Zweck der Unternehmensübertragung
Wie gründen?
AG ohne Börsennotierung, Anleger/-innen sind i. d. R. Unternehmer/-innen, Mitarbeitende, Kunden/-innen oder Nachfolger/-innen, Unternehmer/-in kann alleinige/-r Aktionär/-in und Vorstand sein, Vorstand hat Entscheidungsbefugnis, Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis (bis 500 Mitarbeitende ist keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorgesehen), notarielle Satzung, Eintragung ins Handelsregister, Grundkapital: 50.000 Euro. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss
Haftung?
Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Für wen?
Unternehmer/-innen, die Anleger an ihrem Vorhaben als Gesellschafter beteiligen wollen und/oder zum ausschließlichen Zweck der Unternehmensübertragung
Wie gründen?
Hauptversammlung ist das beschließende Organ; Vorstand hat Entscheidungsbefugnis; Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis; Eintragung ins Handelsregister; Grundkapital > 50.000 Euro, in Aktien zerlegt. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss
Haftung?
Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Für wen?
Rechtsform für Gründungsteams und Kooperationsmodell für kleine und mittlere Unternehmen. Vorstand erfüllt im Auftrag seiner Mitglieder Geschäftsführungsaufgaben
Wie gründen?
Mind. 3 Mitglieder, schriftliche Satzung, weitere Mitglieder durch einfache schriftliche Beitrittserklärung, jedes Mitglied muss mind. einen Geschäftsanteil zeichnen, dessen Höhe in der Satzung festgelegt wurde. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es erfolgt ein Eintrag ins Genossenschaftsregister, Genossenschaft muss dem zuständigen Genossenschaftsverband angehören. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss
Haftung
eG haftet gegenüber Gläubigern/-innen in Höhe ihres Vermögens. Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich. Das Genossenschaftsgesetz sieht zwar eine unbeschränkte Nachschusspflicht für Mitglieder vor, diese kann jedoch durch die Satzung beschränkt oder ausgeschlossen werden
Hier finden Sie Ihre
Ansprechpartner
Gründungswegweiser
Für den Start ins eigene Unternehmen
76 Seiten; Broschüre DIN A4:
Gründungswegweiser "Für den Start ins eigene Unternehmen"
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz