Ein Dankeschön für Ihr Engagement!
Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden.
Der Ministerrat hat am 29. April 2014 die Einführung einer Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz beschlossen und seit 2015 gibt es die Ehrenamtskarte auch in Worms. Ziel der Karte ist es besonderes ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Mit der Karte können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden. Somit können Karteninhaber/innen nicht nur von den Vergünstigungen in Worms profitieren sondern von allen Vergünstigungen die es in ganz Rheinland-Pfalz gibt. Die Karte ist kostenlos, auf zwei Jahre befristet und kann dann erneut beantragt werden.
Im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstags am 26. August 2018 in Pirmasens wurde die neue Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt. Die Jubiläumskarte bietet ab sofort die Möglichkeit, langjährig Engagierten eine besondere Würdigung zukommen zu lassen.
Die Jubiläumskarte ist eine besondere Ergänzung der seit 2014 bestehenden Ehrenamtskarte. Auf Initiative von Ministerpräsidentin Malu Dreyer wird nun langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Anzahl von 5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen, der Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglicht. Mit der Jubiläumskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die landesweite Ehrenamtskarte bietet. Die Karte besitzt nach ihrer Ausstellung eine lebenslängliche Gültigkeit.
Die Ehrenamtskarte kann bekommen, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür kein Entgelt und keine sonstige Entschädigung erhält, die höher ist als die tatsächlich angefallenen Auslagen für Telefon, Büro- und Arbeitsmaterial, Fahrten, Reisen u. ä. Keine Entschädigung in diesem Sinn ist die Erstattung von Verdienstausfall gemäß dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001.
Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.
Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen.
Vorgehensweise:
Das Antragsformular ist hier zum Herunterladen erhältlich. Die ausgefüllten und vom Verein oder der Organisation bestätigten Formblätter werden dann bei der Stadtverwaltung (Büro des Oberbürgermeisters) eingereicht, geprüft und an die Staatskanzlei weitergeleitet, die die Ehrenamtskarten ausstellt und an die Stadtverwaltung zurückgibt. Die Ehrenamtskarte muss immer von der ehrenamtlich tätigen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung für Dritte ist nicht möglich.
Für Vereine und Organisationen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die hierfür erforderlichen Formulare können unter leitstelle@stk.rlp.de angefordert werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten. Im Unterschied zur Ehrenamtskarte gilt die Jubiläumskarte lebenslang.
Die Karte kann von den Engagierten selbst beantragt werden. Vereine, Verbände und Kommunen können aber verdiente Ehrenamtliche auch für diese Auszeichnung vorschlagen.
Für die Jubiläumskarte gibt es ab heute ein separates Antragsformular, mit dem langjährig Engagierte die Karte selbst beantragen können.
Zusätzlich gibt es ein Vorschlagsformular für Vereine, Verbände und Kommunen.
Anträge und Vorschläge sind an die zuständige Stelle der beteiligten Kommunen zu richten.
Als Inhaber*in der Ehrenamtskarte bzw. Jubiläumskarte erhalten Sie in Worms hier Vergünstigungen:
Städtische Einrichtungen
Unternehmen, Vereine, und Organisationen
Falls weitere Wormser Unternehmen dem guten Beispiel folgen möchten, kann die Liste der Vergünstigungen jederzeit ergänzt werden.
Auf der Internetseite der Landesregierung Rheinland-Pfalz erhalten Sie einen Überblick über alle landesweiten Vergünstigungen.
Ihre Ansprechpartner in Worms:
Zum Herunterladen:
Alle Informationen zur landesweiten Ehrenamtskarte erhalten Sie auch auf der Internetseite der Landesregierung: