Weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Ehrenamt:
Diese Frage beantworten Sie für sich ganz persönlich:
Ihr freiwilliges Engagement richtet sich ganz nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten und individuellen Interessen, ob einmalig, mittel-oder langfristig oder für die Dauer eines ehrenamtlichen Projekts. Wichtig ist, dass die Rahmenbedingungen bekannt sind und besprochen werden. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Engagement beenden wollen.
Suchen Sie in unserer Ehrenamtsbörse nach aktuellen Möglichkeiten sich in Ihrer Nähe ehrenamtlich zu betätigen. Gerne stellen wir Ihnen die vielfältigen Einsatzfelder in einem persönlichen Gespräch vor; natürlich kostenlos und völlig unverbindlich.
Wir geben Ihnen eine erste Orientierung, wo Sie sich engagieren können und beraten Sie, was für Sie vor Aufnahme und bei der Ausübung der freiwilligen Tätigkeit wichtig ist.
Beim Ehrenamt kann jeder seine Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen. Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihres Engagements an dem, was Sie können, sich zutrauen und was Sie interessiert. Klarheit verschaffen auch Schnuppertage, an denen Sie das mögliche Arbeitsfeld kennen lernen können.
Bei Ihrem freiwilligen Engagement geht es nicht um Leistung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Aufgabe gerne und mit Begeisterung machen können. Aber natürlich gibt es auch Regeln, die einzuhalten sind. Hierzu gehören z.B. Datenschutz, Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit. Was genau zu beachten ist hängt von der jeweiligen Einsatzstelle ab.
Ihre freiwillige Tätigkeit soll Spaß machen und Sie nicht überfordern. Das gelingt am besten, wenn Sie Ihre Stärken und Interessen einbringen und Ihr Engagement daran ausrichten. Sollten spezielle Fähigkeiten verlangt werden können diese oftmals in kostenlosen Schulungen erlernt werden – beispielweise bei Demenzbegleiter*innen.
Ja, es gibt verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, von der Ehrenamtsbörse Worms und vom Land Rheinland-Pfalz. Wenden Sie sich bei Fragen dazu gerne an den Ehrenamtsbeauftragten der Stadt Worms:
Die Ausübung eines Ehrenamts und der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II; Sozialgesetzbuch (SGB) III) schließen sich grundsätzlich nicht aus. Voraussetzung ist, dass es sich beim Ehrenamt um kein “verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis” handelt und die ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit beendet werden kann. Aber das ist ja gerade das Wesen der ehrenamtlichen Tätigkeit; Sie sind freiwillig tätig und nicht arbeitsvertraglich gebunden.
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist eine freiwillige Leistung. Es besteht deshalb grundsätzlich keine Verpflichtung, diese vertraglich zu regeln (wie z.B. in einem Arbeitsvertrag). Es kann aber für die Ehrenamtlichen wie auch für die Einsatzstelle sinnvoll sein, eine Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit abzuschließen und darin Fragen wie Tätigkeitsinhalt, Tätigkeitsumfang, Aufhebung, Haftung, Unfälle und Schäden, Versicherung und Aufwendungsersatz zu regeln.
Häufige Fragen im Zusammenhang mit Corona und Infos zum Thema "Nachbarschaftshilfe in Worms" finden Sie hier
Wer sich ehrenamtlich engagiert, denkt zunächst natürlich an Dinge wie anderen helfen, Sinnvolles tun, seinen Horizont erweitern, Spaß haben, Neues Kennlernen und Erfahrungen weitergeben.
Für den Fall der Fälle gilt es allerdings – wie immer im Leben – Vorkehrungen zu treffen und Bescheid zu wissen, zum Beispiel wenn man sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst verletzt, Gegenstände beschädigt werden, oder anderen Personen unabsichtlich Schaden zugefügt wird. Die finanziellen Folgen dieser Risiken könnten unter Umständen erheblich sein und sollten so abgesichert werden, dass die Ehrenamtlichen sie nicht privat tragen müssen.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat für ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie greift immer dann, wenn im Schadensfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert. Zusätzlich haben jedoch auch viele Vereine und Institutionen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen, durch die ihre ehrenamtlichen Aktiven abgesichert sind. Wir empfehlen Ihnen, vorab abzuklären, ob in einem Schadensfall über die Einrichtung bei der Sie ehrenamtlich tätig sind, oder über die Sammel-Versicherung des Landes Rheinland-Pfalz abgesichert sind.
Broschüren zum Thema:
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
Unfallversichert im freiwilligen Ehrenamt
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer*innen sowie Vormünder
Nicht nur die Unternehmen, Behörden und Institutionen sind verpflichtet, die Regelungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt zu haben, sondern auch alle Vereine, einschließlich der gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereine. Vom Mitgliedsantrag über Einladungen zu Veranstaltungen bis hin zum Internetauftritt eines Vereins – im Vereinsleben gibt es viele Szenarien, in denen personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder Geschlecht verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die 10 wichtigsten Hinweise für Vereinsvorstände und andere Personen, die mit dem Datenschutz in Vereinen befasst sind, in einer Handreichung zusammengestellt.
Grundsätzlich besteht für ehrenamtlich Aktive die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit von der Arbeit freistellen zu lassen. Ob eine Freistellung möglich ist, in welchem Umfang diese erfolgen kann und ob eine Vergütung durch den Arbeitgeber erfolgt, hängt von der jeweiligen Aufgabe ab. Für welche Bereiche eine Freistellung möglich ist, sehen Sie auf derWebseite "Wir tun was".
Für die Erstattung der Aufwendungen, die durch das ehrenamtliche Engagement entstehen, hat sich der Begriff der “Aufwandsentschädigung” eingebürgert. Es lassen sich jedoch verschiedene Formen von Aufwandsentschädigungen unterscheiden.
Die Erstattung von tatsächlich entstandenen Sachkosten (Telefon, Porto, Fahrtkosten, Materialien), die einzeln durch Belege nachgewiesen werden müssen, ist steuerfrei. Werden dagegen darüber hinausgehende Aufwandsentschädigungen gezahlt, stellt sich im Sozialrecht die Frage nach der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen, im Steuerrecht geht es um die Frage, ob gezahlte Aufwandsentschädigungen als Einkommen zu versteuern sind.
Grundsätzlich darf die Aufwandsentschädigung für geleistete Arbeit nicht höher sein, als der erbrachte Aufwand, sonst handelt es sich um bezahlte und nicht mehr um ehrenamtliche Tätigkeit. Auch ist zu beachten, dass diese Einnahmen steuerlich relevant werden können.
Ehrenamtspauschale
Für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich kann seit 1.1.2013 eine steuerfreie Pauschale von max. 720 € jährlich geltend gemacht werden, sofern nicht bereits eine andere steuervergünstigende Regelung in Anspruch genommen wird.
Übungsleiterpauschale
Aufwandsentschädigungen für bestimmte “begünstigte Tätigkeiten” in einem gemeinnützigen Verein sind bis zu einer Höhe von 2.400 € im Jahr steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei. Sie gelten für:
Bei mehreren nebenberuflichen Tätigkeiten in verschiedenen Vereinen werden die Aufwandsentschädigungen zusammengerechnet und dürfen 2.400 € pro Jahr nicht überschreiten.
Bei Beträgen, die die genannten Grenzen überschreiten, handelt es sich entweder um Einkünfte aus nebenberuflicher, selbständiger Tätigkeit oder aus einer abhängigen Beschäftigung (wenn auch nur kurzfristig oder geringfügig) für die der Verein zur Einhaltung der Lohnsteuer und eventueller Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet ist.
Laut dem Duden sind Vereine Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzungen festgelegten Tun oder zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen haben. Vereine sind aber vor allem auch eine Bereicherung unserer Stadt und unserer Gesellschaft.
Vereine sind in der Regel kleine Organisationen mit einer geringen finanziellen Ausstattung und werden oft ausschließlich von Ehrenamtlichen getragen. Zur Unterstützung der Vereine haben wir hier ein paar hilfreiche Informationen und Links zusammen gestellt:
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Jugendlichen die Möglichkeit, neben schulischen und beruflichen Zeugnissen auch einen Nachweis über freiwillig erbrachte Leistungen sowie im Engagement erworbene Kompetenzen bei ihrer Bewerbung um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz geltend zu machen. Der Engagement- und Kompetenznachweis enthält die persönlichen Daten und dokumentiert Zeitraum, Art und Umfang des Engagements. Hat die ehrenamtlich engagierte Person während ihres Engagements Qualifikationen und Kompetenzen erworben, werden diese zusätzlich aufgeführt. ·
Wer kann den Nachweis erhalten? Jeder/jede rheinland-pfälzische Bürger/in ab dem 14. Lebensjahr, der/die mindestens 80 Stunden im Jahr freiwillig ehrenamtlich engagiert ist.
Was wird dokumentiert? Der Nachweis enthält die persönlichen Daten und dokumentiert Zeitraum, Art und Umfang des Engagements. Hat die ehrenamtlich engagierte Person während ihres Engagements Qualifikationen und Kompetenzen erworben, werden diese zusätzlich aufgeführt.
Wer stellt den Nachweis aus? Eine autorisierte Person der Organisation oder Einrichtung, bei der die ehrenamtlich engagierte Person tätig ist. Falls erworbene Qualifikationen und Kompetenzen ermittelt und dokumentiert werden, muss die ausstellende Person durch ihre fachliche Eignung bzw. Tätigkeit innerhalb der Organisation dazu befähigt sein.
Weitere detaillierte Informationen zur Ausstellung des Engagement- und Kompetenznachweises finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung auf derWebseite "WIr tun was".
Die Studie Zivilgesellschaft in Zahlen (ZiviZ) gibt Aufschluss über das Engagement in Rheinland-Pfalz: ZiviZ-Survey aus dem Jahr 2017 .
Den Länderbericht zum Deutschen Freiwilligensurvey von 2014 finden Sie hier.
Gerne hilft der städtische Ehrenamtsbeauftragte weiter: