Abfälle sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in erster Linie zu vermeiden und erst in zweiter Linie zu verwerten. Die Vermeidung kann jeder selbst in die Hand nehmen, die Verwertung der häuslichen Abfälle übernimmt in Worms die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) im Rahmen der Abfallsatzung der Stadt Worms. Wer Abfälle außerhalb zugelassener Anlagen entsorgt, wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Altlasten nennt man Altablagerung oder Altstandorte, wenn ein Gefahrenverdacht bestätigt wurde. Sie unterliegen dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Seit dem 01.06.2012 sind gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus Privathaushalten nach § 18 KrWG anzeigepflichtig. Werden Sammlungen von z.B. Altkleidern oder Schrott im Raum Worms vorgenommen bzw. sind solche Sammlungen geplant, sind diese der Unteren Abfallbehörde mit nachfolgendem Formular anzuzeigen.
Durch illegal abgelagerte Abfälle werden die Landschaft und das Stadtbild verschandelt und deren Entsorgung verursacht für die Stadt Worms Jahr für Jahr hohe Kosten. Der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) existiert ein zentrales Bürgertelefon: (0 62 41) 91 00-70 und –72. Dort kann jedermann "Müllfunde" melden, eine mobile Einsatztruppe sorgt für eine schnelle Beseitigung.
Illegale Abfallablagerungen müssen aber nicht sein! Neben den verschiedenen Müllsammelbehältern für den häuslichen Bereich stehen bei den Wertstoffhöfen der ebwo AöR Sammelbehälter für weitere Abfallarten zur Verfügung. Und die Entsorgung ist bis auf wenige Ausnahmen kostenlos. Im Zweifel berät die Abfallberatung unter (0 62 41) 91 00 70.
Jedes Jahr im Spätherbst bzw. im Frühjahr organisieren viele Ortsvorsteher, Vereine, Jugendgruppen u. a. Reinigungsaktionen im gesamten Stadtgebiet.
Hierzu hat die Abfallberatung der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ebwo AöR) ein Informationsblatt herausgegeben.
Das Informationsblatt soll den Akteuren mit Tipps und Hinweisen Hilfestellung geben und die Säuberungsaktion leichter und sicherer machen.
Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung unter (0 62 41) 91 00 70.
Seit 2012 ist die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen aus Privathaushalten in Worms generell nicht mehr zulässig. Genehmigungen für Verbrennungen aus dem gewerblichen Bereich (Landwirtschaft) werden künftig ausschließlich durch die Stadtverwaltung, Abteilung 3.05 – Umweltschutz und Landwirtschaft, Adenauerring 1, 67547 Worms, Telefon (0 62 41) 8 53 - 35 09 ausgestellt.
Als Alternative zur Verbrennung besteht die Möglichkeit, pflanzliche Abfälle anderweitig zu verwerten. So können diese im eigenen Garten kompostiert werden oder bei der Kompostanlage der Stadt Worms, Industriegebiet Nord I/6, Anfahrt über die B 9 (Richtung Mainz - direkt bei der Kläranlage) gegen eine geringe Gebühr angeliefert werden.
Zwischen 150 und 200 Autowracks werden jährlich in Worms auf öffentlichen Straßen und Plätzen illegal abgestellt. Aber: Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet, sein Altfahrzeug einem zertifizierten Altautoverwertungsbetrieb zur Entsorgung zu überlassen. Zwei solche Betriebe gibt es auch in Worms. Wird ein Autowrack widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt, macht sich der Halter strafbar und wird ordnungsrechtlich belangt.
Meldung von Autowracks auf öffentlichen Flächen an:
Sie können Ihre Meldung auch online machen:
Die Stadt Worms ist seit jeher auch von gewerblicher Nutzung geprägt. Denkt man nur an die zahlreichen Lederwerke, die in ihrer Blütezeit der 30-iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zusammen fast 9.000 Beschäftigte aufwiesen und zur führenden Lederindustrie Europas zählten. Dass eine industrielle Nutzung nicht ohne Folgen bleibt, kann man in Worms an den mehr als 130 Altablagerungen und den mehr als 3.750 Altstandorten ablesen.
Grundstückseigentümer und solche die es werden wollen sollten sich durch eine Altlastenauskunft ein Bild über die Altlastensituation ihres (künftigen) Grundstücks verschaffen. Neben einer Wertminderung sind möglicherweise Nutzungseinschränkungen oder gar Sanierungsforderungen in Kauf zu nehmen.