Die Stadt Worms hat strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr inklusive Betroffenheitsanalyse erstellt. In einer zweiten Stufe erfolgte die Kartierung im Rahmen der landesweit einheitlichen strategischen Lärmkartierung im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Grundlage für die Erstellung ist § 47 c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Verpflichtend zu kartieren waren bis Juli 2007 folgende Strecken:
Die Lärmkarten und die Betroffenheitsanalyse sind im Aktionsplan enthalten (s. u.).
Erstellt wurden die Unterlagen durch das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik der FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld
Die Straßenverkehrsdaten der landesweiten einheitlichen Lärmkartierung wurden hinsichtlich der Geschwindigkeiten überprüft und aktualisiert. Die betroffenen Straßenabschnitte der Fortschreibung (2. Stufe) des Lärmaktionsplans sind:
Bis zum Juli 2008 wurden auf der Grundlage der strategischen Lärmkarten Aktionspläne ausgearbeitet werden. Mit ihnen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Aufgabe und Ziel der Lärmkartierung und der Aktionspläne ist die Erfassung von Verkehrslärm an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Aktionspläne legen Maßnahmen für Lärmreduktionen fest.
Für den Bereich der Stadt Worms sind Streckenabschnitte der Hauptverkehrsstraßen Bundesstraßen 9 und 47 sowie die Bundesautobahn A 61 betroffen.
In der zweiten Stufe waren strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu erstellen. Auf dieser Grundlage wurde für das Stadtgebiet von Worms die Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgestellt (siehe nebenstehenden Link).
Die Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47d Abs.6 BImSchG).
Diese Überarbeitung und Fortschreibung erfolgte nun in einer dritten Stufe.
Es wurden weiterhin die Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.000 Kfz pro Tag bzw. 3 Millionen Kfz pro Jahr betrachtet. Es wurde geprüft,
Außerdem wurde geprüft, ob die bisher durchgeführten oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung ausreichend sind.
Nach § 47 Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel der Lärmaktionspläne sein, „ ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“ (Vorsorgegedanke).
Die Ausweisung einer Fläche als „Ruhiges Gebiet“ soll sicherstellen, dass dieses bei zukünftigen Planungsabsichten vor der Zunahme von Lärm geschützt wird. Diese Festlegung wird als Maßnahme im Sinne der Lärmvorsorge eingestuft. Der Lärmaktionsplan führt dazu aus, dass die Gebiete vor einer wesentlichen Zunahme des Lärms zu schützen sind.
Nachfolgende Gebiete wurden als sog. ruhige Gebiete aufgenommen:
Dazu hat es wie bei Stufe 1 und 2 eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung wurde durch den Umwelt- und Agrarausschuss am 29.10.2019 getroffen. Die Bürger wurden im Amtsblatt und via Internet über die Möglichkeit zur Beteiligung informiert. Die öffentliche Auslegung fand vom 18.11.2019 bis zum 17.12.2019 statt. Anregungen und Hinweise wurden nicht vorgebracht.
Der Aktionsplan wurde am 01.07.2020 im Stadtrat beschlossen. Die Öffentlichkeit wird über das Inkraftreten des Lärmaktionsplans informiert.
strategische Lärmkarte des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen.
Die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Die Stadt Worms weist darauf hin, dass das Eisenbahn-Bundesamt seine Erstellung einesLärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fortsetzt.
Die Stadt Worms weist darauf hin, dass das Landesamt für Umwelt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz gestartet hat.
Mit dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis zum 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge beim Landesamt für Umwelt abgeben.