Hier erhalten Sie alle Informationen zum Förderprogramm zur Regenwasserrückhaltung & Gebäudebegrünung für Privathaushalte um private Flächen (Vorgärten, Höfe etc.) zu entsiegeln, Versickerung einzurichten (Dach abhängen), Regenwasser zu nutzen (Regenwassersysteme) und Gebäude zu begrünen (Gründächer & Fassadenbegrünung), um diese an die zu erwartenden Klimawandelfolgen anzupassen.
Schnelle Fakten zu Ihrer Förderung (alle Angaben werden weiter unten detailliert erläutert):
Mit der Bezuschussung einer Entsieglung durch das Förderprogramm ist die Nutzung der beantragten Fläche als Parkplatz/Stellplatz ausgeschlossen.
Flächenversickerung
ggf. zusätzlich zur Flächenversickerung
Weitere Informationen zum Thema Gründach und zum Potential Ihres eigenen Daches erhalten Sie in unserem Gründachpotentialkataster
Mit der Förderung von Fassaden- und Wandbegrünungen werden freiwillige Nachrüstungen von Fassadenbegrünungen an bereits vorhandenen Gebäuden und Wänden sowie bei Neubauten gefördert, die über die Anforderung aus bau- oder naturschutzrechtlichen Verpflichtungen oder städtebaulichen Verträgen hinausgehen.
Gefördert werden Entsiegelungs- und Bodenarbeiten, Fassadenbegrünungssysteme und Rankhilfen, Pflanzgefäße an Tragkonstruktionen, modulare Systeme mit Matten, flächige Konstruktionen mit Textil-Systemen, Bewässerungssysteme, sonstige Pflanzvorbereitungen sowie Bepflanzung mit geeigneten (Kletter-)Pflanzen einschließlich der Fertigstellungspflege sowie dauerhafte Balkon- und Terrassenbegrünung mit Pflanztrögen und / oder dauerhaft installierten Pflanzgefäßen mit blüten- und artenreicher, überwiegend einheimischer Bepflanzung.
Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen (max. 3.000 € je Maßnahme). Förderfähige Aufwendungen sind Kosten für Pflanz- und Bodenmaterial, sowie der Kauf von Materialien für Rank- und Kletterhilfen, bzw. die Montage von Rank- und Kletterhilfen durch Dritte (Handwerksbetriebe).
Die Begrünung einer straßenseitigen Fassade darf den gestalterischen, straßenrechtlichen, straßenbautechnischen und verkehrlichen Belangen der Stadt Worms nicht entgegen stehen. Die Belange der Barrierefreiheit sind zu beachten.
Hinweis: Die Bewässerung von wandgebundenen Fassadenbegrünungen ist möglichst vollständig oder anteilig durch Regenwasser aus Wasserrückhaltesystemen wie Zisternen, Regensammler oder Retentionsdächer oder durch die Nutzung von Grauwasser vorzunehmen.
Weitere Informationen zum Thema Fassadenbegrünung erhalten Sie hier
Im Folgenden erhalten Sie eine Kurzübersicht über die nötigen Schritte zur Förderantragstellung. Dieser Prozess beschreibt Ihren Weg zur Beantragung der Förderung.
Identifizieren Sie Flächen auf Ihrem Grundstück, die vollentsiegelt werden können und berechnen Sie die Größe.
Eruieren Sie, wie Sie Ihr Regenwasser versickern können und planen Sie das Vorgehen.
Identifizieren Sie die Möglichkeiten Ihres Daches für Begrünung im Potentialkataster.
Identifizieren Sie die Möglichkeiten für Fassadenbegrünung an Ihrem Gebäude.
Vereinbaren Sie einen Termin für die verpflichtende persönliche Beratung.
Bringen Sie zu dem Termin alle vorhandenen relevanten Unterlagen mit, z.B.:
Nach dem persönlichen Gespräch wird der zweckgebundene Zuschuss für drei Monate für Sie reserviert. Falls Ihre Projektumsetzung länger dauert kann die Reservierung nach persönlicher Kontaktaufnahme verlängert werden.
Dokumentieren Sie den Status-Quo vor Maßnahmenumsetzung mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven.
Setzen Sie die Maßnahmen wie geplant um.
Dokumentieren Sie die Maßnahmenumsetzung mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven.
Einen Förderantrag können Sie stellen nachdem Sie die das Vorab-Gespräch hatten und die Maßnahme umgesetzt haben.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital und es müssen verschiedene Nachweise digital eingereicht werden. Eine genaue Erläuterung des Prozesses erhalten Sie in der Rubrik "Förderantrag stellen"
Das Online-System zur Antragstellung wird ab Februar freigeschaltet und ist dann an dieser Stelle zu finden.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen
Nur Maßnahme 3 (Anlegen von Gründächern) kann auch an Neubauten in der Stadt Worms umgesetzt werden. Maßnahmen 1 (Entsiegelung) und 2 (Versickerung) gelten ausschließlich für Bestandsgebäude in der Stadt Worms.
Falls Ihnen nach der Lektüre dieser Webseite noch weitere Fragen bleiben, haben Sie die Möglichkeit diese regelmäßig bei den persönlichen Informationveranstaltungen in der Volkshochschule zu stellen.
Da die Antragsstellung ausschließlich online stattfindet, haben Sie die Möglichkeit in der Sprechstunde Digitalisierung der Volkshochschule eine Beratung zu Ihrem Antrag zu erhalten oder diesen gegebenenfalls gleich mit unserer Unterstützung zu stellen.
Was Sie schon immer über Regenwasserrückhaltung & Gebäudegrün wissen wollten und wie Sie Entsiegelung, Versickerung, Regenwassernutzung sowie Gründächer & Fassadenbegrünung gefördert bekommen! – Kostenfreie Infoveranstaltung
An diesem kostenfreien Info-Abend erhalten Sie einen Einblick in das komplexe Themenfeld der privaten Regenwasserrückhaltung & Gebäudebegrünung am Eigenheim. Konkret werden fünf effektive Maßnahmen für Bestandsgebäude sowie Neubauten vorstellt mit denen Sie Ihr Grundstück umgestalten können, um das Regenwasser zurückzuhalten. Erstens besteht die Möglichkeit Flächen wie Ihren Hof oder Vorgarten zu entsiegeln. Zweitens können Sie die Versickerung Ihres Niederschlagswassers anderweitig erreichen, indem Sie den Abfluss Ihres Daches abhängen. Drittens können Sie das Regenwasser speichern, um es zur Bewässerung zu verwenden. Viertens können Sie Ihr Dach zu einem Gründach umgestalten, was gleichzeitig auch Ihr Gebäude dämmt. Fünftens können Sie auch Ihre Fassade begrünen. Mit all diesen Maßnahmen können Sie zu einer klimaangepassten städtischen Umgebung beitragen.
Einerseits schützen Regenwasser-Retentionsflächen und Wasserspeicher bei Extremwetterereignissen wie Starkregen oder Dürre. Andererseits erhöhen sie die Biodiversität und tragen zur Aufenthaltsqualität bei. Nebenbei reduzieren entsiegelte Versickerungsflächen und Gründächer noch Ihre Niederschlagsgebühren, da Sie die städtische Kanalisation entlasten.
Bei dem Vortrag werden die verschiedenen Maßnahmen eingehend beschrieben Abschließend wird beleuchtet, welche lokalen Förderungen es für die verschiedene Maßnahmen im Bereich der Entsiegelung, Versickerung, Regenwassersysteme, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung in Worms im Jahr 2025 gibt.
Der praxisnahe Fachvortrag wird vom Klimaanpassungsmanagement der Stadt Worms gemeinsam mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Worms (ebwo AöR) sowie dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) durchgeführt.
Um Voranmeldung zu der kostenfreien Infoveranstaltung wird gebeten.
Die Wormser KIPKI-Förderprogramme – Kostenfreie Antragsberatungen / Antragswerkstatt im Rahmen der Einzelsprechstunde Digitalisierung
Mittwochs um 10 und 11 Uhr in der Volkshochschule
Aufgrund des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz hat die Stadt Worms die Möglichkeit im Jahr 2025 verschiedene Förderprogramme für Privathaushalte anzubieten. Neben einer Förderung für Balkonkraftwerke werden Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (Entsiegelung, Versickerung, Dachbegrünung & Fassadenbegrünung) gefördert.
Da die Antragsstellung ausschließlich digital erfolgt und verschiedene Nachweise digital eingereicht werden müssen, bieten wir Ihnen im Rahmen dieser Antragswerkstatt Unterstützung bei der Antragstellung an. Diese findet im Rahmen der Einzelsprechstunde Digitalisierung von Joseph Wollenberger an der Volkshochule statt.
Melden Sie sich bitte zu einem maximal einstündigen Block an.
Nachdem die verpflichtende persönliche Beratung stattgefunden hat und die Maßnahme umgesetzt wurde kann ein Förderantrag im Online-System mit allen geforderten Nachweisen gestellt werden.
Im Folgenden werden die acht Kapitel des digitalen Antragsformulars im Detail vorgestellt und mit weiteren Informationen erklärt, welche durch die gelbe Markierung kenntlich gemacht werden.
Angaben mit * sind verpflichtend.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Angaben und Nachweise (Anlagen) vor der Antragstellung beisammenhaben, um den Förderantrag in einer Sitzung online stellen zu können.
Den Förderantrag können Sie nach der persönlichen Beratung im System ab Mai 2025 stellen.
Falls Sie mehrere Förderanträge stellen wollen, bitten wir Sie das Online-Formular für jedes Förderprogramm erneut auszufüllen.
Bei jedem Förderprogramm (Maßnahme) können Sie pro Haushalt maximal einen Förderantrag stellen.
Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung auf den jeweiligen Webseiten, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und wie der Antragsprozess abläuft.
Sie erhalten nach der Antragsstellung eine E-Mail mit Eingangsbestätigung. Auf der letzten Seite haben Sie die Möglichkeit eine Zusammenfassung Ihres Antrags herunterzuladen.
Angaben mit * sind verpflichtend.
Angaben mit * sind verpflichtend.
Angaben mit * sind verpflichtend.
Angaben mit * sind verpflichtend.
Unterlagen als digitale Kopien (Foto/Scan) im System hochladen
*BeratungsnachweisAngaben mit * sind verpflichtend.
Angaben mit * sind Pflicht.
Überprüfen Sie bitte noch einmal alle Eingaben bevor der Antrag abgesendet wird.
Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben
Vielen Dank für die Nutzung unseres Online Services.
Sie erhalten nach der Antragsstellung eine E-Mail mit Eingangsbestätigung.
Wenn Sie hier angelangt sind wurde Ihr Förderantrag erfolgreich abgeschickt und Sie erhalten eine automatische Bestätigung per E-Mail.