Licht
Licht

Artenschutzverträglicher Einsatz von Licht

In den letzten Jahrzehnten wurde zunehmend in den entwickelten Ländern die Nacht zum Tag gemacht. Künstliches Licht erhellt die Nächte in Städten, Dörfern und auch außerhalb von Siedlungen. Wer kennt nicht die Bilder des beleuchteten, lichtverschmutzten Europas aus dem Weltall. Viele Quellen senden unnütz ihr Licht nach oben. Gestreut von Molekülen und Staubteilchen entstehen sogenannte Lichtglocken, sie werden Jahr für Jahr immer mehr.

Auch der lebenswichtige Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen wird gestört und kann zu nicht unerheblichen gesundheitlichen Problemen führen, wie dies u.a. von Schichtarbeitern bekannt ist.

Worms bei Nacht
Worms bei Nacht
© Fotograf/Urheber: Felix Krämer

Probleme bei der nächtlichen Helligkeit

Probleme bei der nächtlichen Helligkeit haben neben den Menschen auch Insekten, nachtaktive Vögel, Fledermäuse und Pflanzen.

Wie auf Satellitenaufnahmen Deutschlands bei Nacht zu sehen ist, ist gerade das Rheingebiet mit seiner Konzentration an Großstädten hell erleuchtet.

Tag- und Nachtrhythmus von Fledermäusen und Insekten

Große Mausohren
Große Mausohren
© Fotograf/Urheber: Rolf Klenk, Nassau

Wie viele andere Lebewesen werden auch Fledermäuse in ihrem Aktivitätsrhythmus vom Licht beeinflusst. Die Tiere verlassen erst bei spezifischen, von Art zu Art unterschiedlichen Helligkeitswerten ihre Tagesquartiere. Es gibt frühfliegende Fledermausarten, die schon zu Beginn der Dämmerung aktiv werden wie Zwerg - oder Breitflügelfledermäuse. Die meisten Arten verlassen aber erst bei fortgeschrittener Dunkelheit ihre Quartiere.

Strahlt man nun die Einflugöffnungen am Abend und in der Nacht mit Scheinwerfern an, wie dies bei Kirchen oder anderen repräsentativen Bauwerken heute gang und gäbe ist, so verlassen die Fledermäuse das Quartier erst verspätet oder überhaupt nicht. Im letzen Fall müssen die Quartiere irgendwann ganz aufgegeben werden.

Bei verspätetem Ausflug verkürzt sich die für die Nahrungssuche zur Verfügung stehende Zeit. Zudem sind Insekten wie Mücken und Schmetterlinge nicht die ganze Nacht hindurch, sondern verstärkt bis etwa 24 Uhr aktiv.

Von nächtlicher Beleuchtung betroffene Fledermäuse sind dann sehr schnell unterernährt, was auch Auswirkungen auf den Geburtszeitpunkt und den Ernährungszustand des Nachwuchses hat. Die Weibchen gebären entweder tote Junge oder die Geburten verzögern sich. Auch die Milchproduktion hängt bei ihnen vom Jagderfolg auf Insekten ab. Da nur ein oder maximal zwei Junge pro Jahr geboren werden, ist jeder Verlust von Jungtieren ein gravierendes negatives Ereignis für die gesamte Population.

Was kann Worms tun?

Zwergfledermaus auf einer Hand
Zwergfledermaus auf einer Hand
© Fotograf/Urheber: Hans König

Die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadtverwaltung Worms ist seit einigen Jahren bemüht mehr gegen „überflüssiges“ Licht zu tun. So werden in vielen Genehmigungen zum Bauen im Außenbereich konkrete Vorgaben zur Verwendung von Licht und zur Wahl der Lampen als Auflagen formuliert. Wegebeleuchtungen im Außenbereich werden aufgrund der Auswirkungen künstlicher Lichtquellen auf Insekten, Vögel und Fledermäuse zumeist abgelehnt. Verschiedene Studien belegen die negative Wirkung von künstlichen Lichtquellen auf diese Tierarten und verdeutlichen, dass zumindest der unbebaute Landschaftsraum soweit wie möglich unbeleuchtet

Im Siedlungsbereich ist es sowohl für die Menschen als auch Tiere wichtig, dass die Nacht nicht zum Tag gemacht wird und die Störungen durch Licht auf ein notwendiges Minimum reduziert werden können.

Effektive Stellschrauben sind vor allem

  • Entscheidung darüber, wo es wie hell sein soll.
  • die Wahl des Leuchtmittels,
  • die Konstruktion der Leucht,
  • zusätzliche Regulierungen im Hinblick auf Zeiten (z.B. Kern-Nachtstunden), Orte (z.B. Siedlungs- und Gewässerränder) und Objekte (z.B. Baudenkmäler).

Die Wahl des Leuchtmittels bestimmt das emittierte Lichtspektrum und damit in besonderem Maße die Anziehungskraft der Lichtquelle auf Insekten und mit diesen als Nahrungsquelle verbunden auch auf Fledermäuse. Der Einsatz von Leuchtmittel, bei denen der Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum möglichst gering ist, wird heute zumeist im öffentlichen Raum eingesetzt. Bei der Stadtbeleuchtung werden vor allem Natriumdampfhochdrucklampen (NAV) sowie LED-Lampen diesen Anforderungen am besten gerecht.

So ist es oft entscheidend, dass die Lichtpunkthöhe so niedrig wie möglich gewählt wird. Es ist tendenziell besser eine größere Zahl niedrig angebrachter Lampen mit energie- /lichtschwächeren und effizienten Leuchten zu installieren als wenige lichtstarke auf hohen Masten.

Mitentscheidend für die Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigung für Tiere und Pflanzen durch künstliches Licht ist auch die Konstruktion der Leuchten. Für den Menschen spielen meist ästhetische, funktionale und psychologische Aspekte (z. B. Sicherheitsbedürfnis bzw. -empfinden des Einzelnen) die wichtigste Rolle, sowie die Frage von Effizienz, Umwelt und Kosten. Für den Artenschutz ist wichtig, dass die Ausrichtung, Abschirmung und die Reflektoren so gewählt werden sollte, dass der Lichtstrom auf die Zielfläche (Straße, Gehweg etc.) gerichtet wird und kein unnötiges Streulicht in die Umwelt abstrahlen kann. Weiterhin muss ein Eindringen von Insekten verhindert werden, da diese an den heißen Lampen verbrennen können.

Ein wichtiger Punkt betrifft die Lichtsteuerung insbesondere auch bei Baudenkmälern. An der Kirche St. Peter in Worms-Herrnsheim wurde bereits im Jahr 2009 vereinbart, dass mittels Lichtsteuerung das Anstrahlen der Kirche nur bis 22:00 Uhr erfolgen soll. Die Kirche St. Peter beherbergt eines des letzten bekannten „Großen Mausohr“-Kolonien in Rheinhessen.

Gründe für eine frühe Abschaltung der Beleuchtung der Kirche wurden bereits genannt. Weitere begleitende Maßnahmen in der Kirche wie die Verbesserung der Einflugmöglichkeiten, das Anbringung von rauen Brettern im Dachstuhl und das Aussperren der Tauben haben die Kolonie stabilisiert und bis heute erhalten.

Wormser Dom

Auch am Wormser Dom rückt bei Veranstaltungen das Thema Licht und Artenschutz immer stärker in den Fokus. Zum 1000. Weihe-Jubiläum soll Anfang September 2018 im Stil von „Son et lumiére“ die Geschichte des Doms an einer seiner Außenfassaden mit Sprache, Musik und Licht erzählt werden. Die Wahl des Westchors zur Illumination des Domes ist aus Sicht des Artenschutzes allerdings kein Problem.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Jungtiere der Fledermäuse schon erwachsen und haben das Quartier vermutlich bereits verlassen. Außerdem wurde vereinbart, dass während der zusätzlichen Lichtinstallation die normale Dombeleuchtung abgestellt wird, sodass die Tiere dunkle Korridore zum ungestörten Ausflug finden.

Auch für die normalerweise auf der Ostseite des Gebäudes mit Erfolg brütenden Wanderfalken wäre ein Anstrahlen des Westchores kein Problem. Die weiteren tierischen Nutzer des Domes, die Mauersegler, sind bereits ab Ende Juli wieder auf dem Flug in ihre afrikanischen Winterquartiere.

Skybeamer

Flackernde Lichtspiele am nächtlichen Himmel sind keine Ufos, Sonneneruptionen oder Polarlichter, sondern sogenannte Skybeamer, lichtstarke Scheinwerfer, die über viele Kilometer hinweg zu sehen sind und sich häufig schnell bewegen. Diese Skybeamer werden gerne von Diskotheken als Werbung oder bei Veranstaltungen eingesetzt. Dabei sind diese Scheinwerfer alles andere als harmlos.

So werden z.B. Zugvögel durch die Lichtstrahlen irritiert, was zu einer Ablenkung von der Zugrichtung, einer Desorientierung bis hin zum Tod der Tiere führen kann. Durch Skybeamer können ganze Vogeltrupps (z.B. Kraniche) in diese „Lichtfalle“ geraten, orientierungslos abstürzen und dadurch umkommen. Worms liegt im Hauptvogelzuggebiet, das vorwiegend über Rheinhessen, von Nordost nach Südwesten, verläuft.

Aber auch andere Arten sind von dieser Lichtverschmutzung betroffen. So hat man z.B. in Dortmund festgestellt, dass während 1 Stunde etwa 1000 Nachtfalter und andere größere Fluginsekten an einem solchen Strahler verbrannten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Störungen und Tötungen von wild lebenden Tierarten, die zumeist noch besonders oder streng geschützt sind.

Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz kommen in der Regel jedoch nicht zur Anwendung, da Skybeamer bereits nach Baurecht in der Regel unzulässig sind. Nach bisherigen Rechtsprechungen sind sie als Werbeanlagen anzusehen, wobei der Strahler und der Lichtstrahl gemeinsam die Anlage bilden. Sobald der Lichtstrahl in die freie Landschaft oder in Wohngebiete gelangt, sind die baurechtlichen Restriktionen für Werbeanlagen im Außenbereich anzuwenden. Unabhängig vom Baurecht wird der Einsatz von Skybeamer bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung Worms aufgrund der artenschutzrechtlichen Problematik grundsätzlich abgelehnt.

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