Wildbienenhotel
Wildbienenhotel
© iStock 1221848027, Fotograf: Zbynek Pospisil

Ehrenamtlicher Insektenschutz

Insektenschutzbeauftragter der Stadt Worms gesucht

Die Abteilung für Umweltschutz und Landwirtschaft der Stadt Worms sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Insektenschutzbeauftragten (m/w/d).

Der Bestand von Schmetterlingen, Wespen, Honig- und Wildbienen ist aufgrund äußerer Umweltfaktoren gefährdet. Der Rückgang blütenbestäubender Insekten hat auch unmittelbar wirtschaftliche Folgen auf die Ernte von Kulturpflanzen. Das Insektensterben und die daraus resultierenden Folgen sind ähnlich weitreichend wie der weltweite Klimawandel.

Die/der Insektenschutzbeauftragte hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • das Verständnis für Natur und Insekten wecken
  • allgemeine Fragen wildlebender Insekten beantworten
  • die Erhaltung der Artenvielfalt durch Aufklärung fördern
  • vermittelnd und beratend tätig sein (u.a. bei dem Auftreten von asiatische Hornissen (Vespa velutina) und invasive Ameisen (Tapinoma magnum)
  • Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt

Ihr Profil:

  • Kenntnisse in Pflanzenkunde
  • Kenntnisse über Lebensweise und -räume von Insekten (besonders bestäubende Arten)
  • sicherer Umgang mit Insekten und mehrjährige Erfahrung

Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung (gerne auch per E-Mail) bis spätestens 15.03.2026 unter Beifügung entsprechender Nachweise an:

Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.23 - Umweltschutz und Landwirtschaft
Folzstraße 5
67547 Worms
umwelt@worms.de

Im September 2019 hat die Bundesregierung das vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz umgesetzt, mit dem Ziel, das Insektensterben zu stoppen! Die Lebensbedingungen für Insekten müssen in Deutschland verbessert werden. Es geht somit um das Erreichen einer Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt in der Natur. Mit der Ernennung eines Insektenschutzbeauftragten folgt die Stadt Worms diesem Ziel.

Das Ehrenamt hat vornehmlich die Aufgabe:

  • das Verständnis und Interesse für Natur und Insekten (Wespen, Bienen, Wildbienen, Schmetterlinge, Hummeln u.a. fliegende Insektenarten) zu wecken
  • die Bürgerinnen und Bürger bei allgemeinen Fragen bezüglich wildlebender Insektenarten zu unterstützen und die Erhaltung der Artenvielfalt zu fördern
  • als Vermittler zwischen Behörde und Bürger tätig zu sein
  • beratend für Landwirte zur Verfügung zu stehen

Asiatische Hornisse (Vespa velutina) 

Asiatische Hornisse (Vespa velutina)
Asiatische Hornisse (Vespa velutina)
© iStock 1440974935, Fotograf: Wirestock

Wichtige Neuregelung!

Seit 01.08.2025 ist die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) als "etabliert" eingestuft. Es entfällt somit der Status "invasive Art". 

Konkret heißt dies, dass gemeldete Nester nicht mehr kostenfrei entfernt werden. Wir empfehlen die kostenpflichtige Entfernung der Nester über qualifizierte Kammerjäger. Von eigenständigen Handlungen am Nest wird dringend abgeraten!    

Verwechselung unbedingt vermeiden: Heimische Hornisse (Vespa crabro)

Für die Bestimmung der Asiatischen Hornisse sind Experten nötig (siehe Kontakt unten). Eine Verwechslung mit der heimischen Hornisse (Vespa crabro, Bild rechts) muss dabei unbedingt ausgeschlossen werden, da dieses Insekt unter Naturschutz steht. Ihre Abtötung kann nach der Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) mit einer Geldstrafe bis zu 65.000 € geahndet werden.

Ein charakteristisches Merkmal der Asiatischen Hornisse sind die leuchtend-gelben Beinspitzen, sowie der dunkle Hinterleib (siehe Bild oben) Die heimische Hornisse hingegen hat rot-braune Beine und eine rötliche Brust.

Heimische Hornisse (Vespa Crabro)
Heimische Hornisse (Vespa Crabro)
© iStock 1440974935, Fotograf: Andreas Häuslbetz

Die Verbreitung der Asiatischen Hornisse

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina), eine in Südostasien beheimatete Unterart, wurde in 2004 erstmals in Europa, genauer in Südwestfrankreich, nachgewiesen. Sie wurde vermutlich über den Importhandel verschleppt und ist seit 2006 von der Europäischen Union auf die Liste der „unerwünschten Spezies“ gesetzt worden, da es sich hierbei um eine invasive Art handelt.

In 2021 konnte die Asiatische Hornisse erstmals mit einem Nest in Worms nachgewiesen werden, ein Jahr später waren es bereits fünf Nestfunde im Stadtgebiet und den Vororten.

Nestentfernung Asiatische Hornisse
Nestentfernung Asiatische Hornisse
© Fotograf: Dennis Waltenberg, Stadtverwaltung Worms

Große Drüsenameise (Tapinoma magnum)

Ein weiteres invasives Insekt ist die Große Drüsenameise (Tapinoma magnum), welche 2009 erstmals in Deutschland nachgewiesen und ebenfalls sehr wahrscheinlich über den Warentransport verschleppt wurde. Eine Ausbreitung kann kaum mehr verhindert werden, natürliche Antagonisten (Gegenspieler) fehlen. 

Aktuell werden verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen erprobt, da die Schäden an der Infrastruktur nicht unerheblich ausfallen können. Besonders gefürchtet sind die sogenannten "Superkolonien", also Ameisennester mit mehreren Königinnen, die sich tief im Erdreich befinden und deshalb nur schwer erreichbar sind. Solche Nester produzieren jedes Jahr mehrere Tausend geflügelte Jungköniginnen, die ihre Ausbreitung begünstigt. Eine Melde- und Bekämpfungspflicht gibt es jedoch nicht. 

Tapinoma magnum
Tapinoma magnum
© Fotograf: SMNS, A. Bellersheim

Bestimmung schützt vor Verwechselung

Tapinoma magnum Nahaufnahme
Tapinoma magnum Nahaufnahme
© Fotograf: SMNS, A. Bellersheim

Vorweg: Einheimische Ameisen sind grundsätzlich geschützt und dürfen nicht bekämpft werden! Ihr Wirken im Ökosystem ist von großer Bedeutung und findet oftmals im Verborgenen statt. 

Tapinoma Magnum steht jedoch nicht unter Naturschutz. Problematisch kann diese Ameisenart werden, wenn sie zum Beispiel ihre Nester in elektrischen Anlagen errichtet und somit Strom- oder Internetausfälle verursacht. Solche Schäden können dann schnell ins Geld gehen. Ein Befall von Straßen oder Gebäuden ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.  

  • Die Kommunen sind für die Bekämpfung auf öffentlichen Flächen (z. B. Straßen, Gehwege, Plätze, Parks) zuständig.

  • Für einen Befall auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. der Mieter verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für Maßnahmen auf seinem Grundstück.

  • Die eigentliche Bekämpfung erfolgt in der Praxis meist durch spezialisierte Schädlingsbekämpfungsunternehmen, die von
    - Grundstückseigentümern,
    - Gemeinden oder
    - anderen öffentlichen Stellen

beauftragt werden.

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