Feldhamster
Feldhamster

Feldhamster und Riedelflächen

Der Feldhamster ist durch die Intensivierung der Landwirtschaft seit ca. 50 Jahren massiv auf dem Rückzug und steht akut vor dem Aussterben in Rheinland-Pfalz und auch bundesweit. In Rheinland-Pfalz wird die Art nur auf dem Rheinhessischen Tafel- und Hügelland und der Nordpfalz noch angetroffen. Der Feldhamster ist eine streng geschützte Art und gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU eine Anhang IV-Art.

Aufgrund des Schutzstatus hat die Erhaltung der Art oberste Priorität auch im Wormser Stadtgebiet. Doch es gibt Sie kaum noch in Worms. Die wenigen Restbestände kommen vornehmlich im Bereich der Riedelflächen und in Tallagen der Gewässer vor. Insbesondere die ökologischen Ansprüche stellen eine natürliche Begrenzung für die Tier dar. So werden grabbare Ackerflächen mit trockenen Böden aus Löss bevorzugt.

Manchmal sind die Tiere auch in Auenlehmböden oder schwere Tonböden mit Beimengungen von Sand und Humus vorzufinden. 95% des Hamsterlebens spielen sich in seinem Bau ab –bis zu 1 m tief unter der Erde. Oberirdisch ist der Feldhamster zwischen April und Oktober im Schutz der Dunkelheit aktiv. Dort verbringt er den Winter Die Bestände des Feldhamsters gehen aus mehreren Gründen immer weiter zurück:

  • moderne, schnelle Erntetechniken
  • große Felder
  • moderne Landmaschinen sind schwer (Bodenverdichtung)
  • moderne Landmaschinen sind schnell (totgefahren auf dem Acker)
  • Verkehrsopfer auf den Straßen mit den Folgen der genetischen Isolation

Für den Feldhamster sollen in den nächsten Jahren Maßnahmen zur Sicherung der Bestände auch im Wormser Stadtgebiet durchgeführt werden. Hierbei wird es vor allem darum gehen, neue Klee-, Luzerne- und Getreidefelder anzulegen, die für den Hamster vorbehalten bleiben. Es können auch Verträge mit Landwirten geschlossen werden, die eine hamsterfreundliche Bewirtschaftung beinhaltet. In Rheinland-Pfalz werden bereits eine Vielzahl sog. Hamsterhöfe durch ein spezielles Artenhilfsprojekt unterstützt. Die gezielten Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters werden honoriert, um die zumeist damit verbundenen Einschränkungen und Ertragsausfälle auszugleichen.

Offenlandarten

Ähnliches gilt für weitere Offenlandarten wie z.B. die Feldlerche, die Grauammer oder das Rebhuhn. In einigen Regionen beteiligen sich z.B. landwirtschaftliche Betriebe bei der Umsetzung sog. „Lerchenfenster“ auf dem Getreideacker. Eine Fläche von wenigen Quadratmetern wird dabei punktuell nicht mit Getreide eingesät. Diese offenen Strukturen mit z.T. einjährigen Wildkräutern nutzen Feldlerche und Rebhuhn als Brut- und Lebensraum.

Kontakt

Wolfgang Reich
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 35 05
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