Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu der Balkon-PV-Förderung für Privathaushalte in der Stadt Worms im Jahr 2025.
Schnelle Fakten zu Ihrer Förderung (alle Angaben werden weiter unten detailliert erläutert):
Weitere Informationenen zu Balkonkraftwerken, dem Begriff, den Gründen für eine Installation gerade bei Ihnen erhalten Sie auf unserer Webseite zu Balkonkraftwerken.
Falls Ihnen nach der Lektüre dieser Webseite noch weitere Fragen bleiben, haben Sie die Möglichkeit diese alle zwei Monate bei den persönlichen Informationveranstaltungen in der Volkshochschule zu stellen.
Da die Antragsstellung ausschließlich online stattfindet, haben Sie die Möglichkeit in unseren Sprechstunden eine Beratung zu Ihrem Antrag zu erhalten oder diesen gegebenenfalls gleich mit unserer Unterstützung zu stellen.
Meine private Energiewende mit einem geförderten Balkonkraftwerk – Kostenfreier Infoabend
Mit Hilfe von steckerfertigen Balkonkraftwerken lässt sich klimafreundlich eigener Sonnenstrom produzieren, um die eigenen Energiekosten zu senken. Die Steckersolar-Geräte lassen sich auf Balkon, Garagen, Vordach, an der Fassade oder im Garten montieren und eignen sich somit auch hervorragend für Mieterinnen und Mieter, um zur dezentralen und erneuerbaren Energiewende beizutragen.
Um Sie auf dem Weg zum eigenen Balkonkraftwerk zu unterstützen, erhalten Sie bei diesem Infoabend Auskunft. Neben technischen Grundlagen und Informationen zur Installation & Inbetriebnahme werden auch die gesetzlichen Neuerungen durch das „Solarpaket I“ angesprochen und es wird beschrieben, welche Regelungen für Mietende gelten. Danach wird vorgestellt, wie Sie die Wormser Balkon-PV-Förderung 2025 erhalten können und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen. Abschließend wird sich das Bürgernetzwerk Solar kurz vorstellen und einen Einblick in ihre Arbeit geben.
Der praxisnahe Fachvortrag wird vom Klimaschutzmanagement der Stadt Worms gemeinsam mit dem Bürgernetzwerk Solar durchgeführt, welches Sie kostenfrei auf dem Weg zur eigenen Solaranlage begleiten kann.
Um Voranmeldung zu der kostenfreien Veranstaltung wird gebeten.
Die Wormser KIPKI-Förderprogramme – Kostenfreie Antragsberatungen / Antragswerkstatt
Do. 06.02., Mi 19.03., Mi 16.04., Mi 21.05., Mi 18.06.
Aufgrund des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz hat die Stadt Worms die Möglichkeit im Jahr 2025 verschiedene Förderprogramme für Privathaushalte anzubieten. Neben einer Förderung für Balkonkraftwerke werden Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (Entsiegelung, Versickerung, Dachbegrünung) gefördert.
Da die Antragsstellung ausschließlich digital erfolgt und verschiedene Nachweise digital eingereicht werden müssen, bieten wir Ihnen im Rahmen dieser Antragswerkstatt Unterstützung bei der Antragstellung an. Außerdem beraten wir Sie auch konkret zu den Förderprogrammen zur Regenwasserrückhaltung.
Melden Sie sich bitte zu einem maximal einstündigen Block an.
Die Stadt Worms stellt Fördermittel in Höhe von 168.000 € brutto zur Verfügung, welche durch das kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht wird. Dadurch können zwischen 1.220 und 2.240 Anträge genehmigt werden (abhängig von der Nennleistung der Steckersolar-Geräte). Die Förderung läuft so lange, wie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Da die Antragstellung erst nach Kauf, Registrierung und Inbetriebnahme erfolgen kann, erhalten Sie hier einen Überblick über den aktuellen Stand des Förderprogramms. Alle Angaben ohne Gewähr.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Thema | Gefördert | Verfügbar |
---|---|---|
Module | 0 | 2.240 |
Budget | 0 € | 168.000 € |
Durch das Förderprogramm wird somit voraussichtlich jährlich folgender Beitrag zur Energiewende geleistet:
Die Stadt Worms möchte die dezentrale Energiewende in Worms vorantreiben und dafür alle Bürgerinnen und Bürger bei der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen. Dabei bieten Balkonkraftwerke eine hervorragende Möglichkeit, denn Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von den Besitzverhältnissen ihrer Wohnung, können so an der Energiewende teilhaben. Durch ein Balkonkraftwerk können sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigenheimbesitzende einen Teil des eigenen Strombedarfs selber decken und dadurch von der Energieproduktion direkt finanziell profitieren. Durch die Installation eines Balkonkraftwerks wird eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Stromverbrauch sowie einer potenziell größeren Photovoltaikanlage angeregt. Außerdem bekennen sich Wormserinnen und Wormser zum Klimaschutz und können sich und andere dadurch zu einer Bewusstseinsänderung und Verhaltensänderung motivieren.
Balkonkraftwerke bringen eine erhebliche positive Klimaschutzwirkung mit sich. Da der jährlich prognostizierte Ertrag von Solarmodulen auf dem Wormser Stadtgebiet bei 900 bis 950 kWh pro kWp installierter Leistung liegt, ergibt sich bei einem Balkonkraftwerk mit einer Modulleistung von 400 Wp eine jährliche Endenergieproduktion von 360 kWh. Aufgrund des Stromemissionsfaktors von 0,56 kg CO₂eq /kWh liegen die jährlich vermiedenen Treibhausgas-Emissionen bei 201,6 kg CO₂eq pro installiertem Modul von 400 Wp. Diese Klimaschutzwirkung macht sich auch finanziell bemerkbar, denn sie führt bei einem aktuellen Strompreis von 0,30 € pro kWh und einer realistischen 50%igen Eigenstromnutzung zu jährlichen Einsparungen von mindestens 54 € pro 400 Wp Modul.
Das Klimaschutzmanagement bietet folgende weitere Informationen, die für Sie relevant sein könnten:
Im Folgenden erhalten Sie eine Kurzübersicht über die nötigen Schritte zur Förderantragstellung. Dieser Prozess beschreibt Ihren Weg zur Beantragung der Förderung.
Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung vor dem Kauf einzuholen.
Erwerb eines Balkonkraftwerks im Jahr 2025. Hierbei ist das Kaufdatum (Nachweis über Kassenzettel/Rechnung) maßgeblich.
Auf unserer Webseite zu Balkonkraftwerken finden Sie weitere Informationen zu dem Thema, worauf Sie beim Kauf und der Produktauswahl achten sollten.
Die Anlage muss eine Neuerrichtung auf dem Wormser Stadtgebiet sein.
Die Montage kann eigenständig durchgeführt werden und erfolgt auf eigenes Risiko. Natürlich können Sie sich auch an einen lokalen Handwerksbetrieb oder Elektrotechnikbetrieb wenden, aber dies ist nicht zwingend erforderlich.
Das Balkonkraftwerk muss fachgerecht montiert und an eine Steckdose angeschlossen werden. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
Nehmen Sie das Balkonkraftwerk am besten an einem sonnigen Tag in Betrieb, damit der Wechselrichter am besten funktioniert.
Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) an, diese werden eine Meldung an den Netzbetreiber (EWR Netz GmbH) machen. Eine separate Meldung ist nicht notwendig.
Die Anmeldung kann erst nach der Inbetriebnahme erfolgen und muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme gemacht werden.
Der Prozess zur Registrierung im Markstammdatenregister läuft Folgendermaßen ab:
Einen Förderantrag können Sie stellen nachdem Sie das Balkonkraftwerk erworben, montiert, in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister registriert haben.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital und es müssen verschiedene Nachweise digital eingereicht werden. Eine genaue Erläuterung des Prozesses erhalten Sie in der Rubrik "Förderantrag stellen"
Das Online-System zur Antragstellung wird ab Februar freigeschaltet und ist dann an dieser Stelle zu finden.
Im Folgenden werden die neun Kapitel des digitalen Antragsformulars im Detail vorgestellt und mit weiteren Informationen erklärt, welche durch die gelbe Markierung kenntlich gemacht werden.
Angaben mit * sind verpflichtend.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Angaben und Nachweise (Anlagen) vor der Antragstellung beisammenhaben, um den Förderantrag in einer Sitzung online stellen zu können.
Bei jedem Förderprogramm können Sie pro Haushalt maximal einen Förderantrag stellen.
Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung auf den jeweiligen Webseiten, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und wie der Antragsprozess abläuft.
Sie erhalten nach der Antragsstellung eine E-Mail mit Eingangsbestätigung. Auf der letzten Seite haben Sie die Möglichkeit eine Zusammenfassung Ihres Antrags herunterzuladen.
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Angaben mit * sind verpflichtend.
Folgende Förderprogramme stehen zur Auswahl:
Angaben mit * sind verpflichtend.
Unterlagen als digitale Kopien (Foto/Scan) im System hochladen
Angaben mit * sind verpflichtend.
Angaben mit * sind Pflicht.
Angaben mit * sind Pflichtfelder.
Überprüfen Sie bitte noch einmal alle Eingaben bevor der Antrag abgesendet wird.
Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben
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Sie erhalten nach der Antragsstellung eine E-Mail mit Eingangsbestätigung.
Wenn Sie hier angelangt sind wurde Ihr Förderantrag erfolgreich abgeschickt und Sie erhalten eine automatische Bestätigung per E-Mail.