Vorschaubilder Online-Seminarreihe Solar - 1 - Balkon
Vorschaubilder Online-Seminarreihe Solar - 1 - Balkon

Kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke (Steckersolar-Geräte)

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu der Balkon-PV-Förderung für Privathaushalte in der Stadt Worms im Jahr 2025.

Schnelle Fakten zu Ihrer Förderung (alle Angaben werden weiter unten detailliert erläutert):

  • Anschaffung (Rechnungsdatum) nach dem 01.01.2025 (Neuanschaffung 2025)
  • Förder- & Umsetzungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025
  • Antragstellung nach Erwerb, Montage, Inbetriebnahme & Anmeldung
  • Förderhöhe gestaffelt nach installierter Nennleistung der angeschlossenen Photovoltaikmodule:
       - 75 € Zuschuss ab 400 Wp (1 Modul)
       - 150 € Zuschuss ab 800 Wp (ab 2 Modulen)
  • Maximal ein förderfähiger Antrag mit maximal 150 € Zuschuss pro Haushalt

Überblick

Einführung

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Weitere Informationenen zu Balkonkraftwerken, dem Begriff, den Gründen für eine Installation gerade bei Ihnen erhalten Sie auf unserer Webseite zu Balkonkraftwerken.

Unterstützung & Information

Falls Ihnen nach der Lektüre dieser Webseite noch weitere Fragen bleiben, haben Sie die Möglichkeit diese alle zwei Monate bei den persönlichen Informationveranstaltungen in der Volkshochschule zu stellen.

Da die Antragsstellung ausschließlich online stattfindet, haben Sie die Möglichkeit in unseren Sprechstunden eine Beratung zu Ihrem Antrag zu erhalten oder diesen gegebenenfalls gleich mit unserer Unterstützung zu stellen.

Informationsveranstaltungen in der vhs

Meine private Energiewende mit einem geförderten Balkonkraftwerk – Kostenfreier Infoabend

Mit Hilfe von steckerfertigen Balkonkraftwerken lässt sich klimafreundlich eigener Sonnenstrom produzieren, um die eigenen Energiekosten zu senken. Die Steckersolar-Geräte lassen sich auf Balkon, Garagen, Vordach, an der Fassade oder im Garten montieren und eignen sich somit auch hervorragend für Mieterinnen und Mieter, um zur dezentralen und erneuerbaren Energiewende beizutragen.

Um Sie auf dem Weg zum eigenen Balkonkraftwerk zu unterstützen, erhalten Sie bei diesem Infoabend Auskunft. Neben technischen Grundlagen und Informationen zur Installation & Inbetriebnahme werden auch die gesetzlichen Neuerungen durch das „Solarpaket I“ angesprochen und es wird beschrieben, welche Regelungen für Mietende gelten. Danach wird vorgestellt, wie Sie die Wormser Balkon-PV-Förderung 2025 erhalten können und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen. Abschließend wird sich das Bürgernetzwerk Solar kurz vorstellen und einen Einblick in ihre Arbeit geben.

Der praxisnahe Fachvortrag wird vom Klimaschutzmanagement der Stadt Worms gemeinsam mit dem Bürgernetzwerk Solar durchgeführt, welches Sie kostenfrei auf dem Weg zur eigenen Solaranlage begleiten kann.

Um Voranmeldung zu der kostenfreien Veranstaltung wird gebeten.

Sprechstunde / Antragsberatungen

Die Wormser KIPKI-Förderprogramme – Kostenfreie Antragsberatungen / Antragswerkstatt

Do. 06.02., Mi 19.03., Mi 16.04., Mi 21.05., Mi 18.06.

Aufgrund des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz hat die Stadt Worms die Möglichkeit im Jahr 2025 verschiedene Förderprogramme für Privathaushalte anzubieten. Neben einer Förderung für Balkonkraftwerke werden Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (Entsiegelung, Versickerung, Dachbegrünung) gefördert.

Da die Antragsstellung ausschließlich digital erfolgt und verschiedene Nachweise digital eingereicht werden müssen, bieten wir Ihnen im Rahmen dieser Antragswerkstatt Unterstützung bei der Antragstellung an. Außerdem beraten wir Sie auch konkret zu den Förderprogrammen zur Regenwasserrückhaltung.

Melden Sie sich bitte zu einem maximal einstündigen Block an.

Aktuelles Förder-Barometer

Screenshot YouTube Video KIPKI
Screenshot YouTube Video KIPKI

Die Stadt Worms stellt Fördermittel in Höhe von 168.000 € brutto zur Verfügung, welche durch das kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht wird. Dadurch können zwischen 1.220 und 2.240 Anträge genehmigt werden (abhängig von der Nennleistung der Steckersolar-Geräte). Die Förderung läuft so lange, wie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Da die Antragstellung erst nach Kauf, Registrierung und Inbetriebnahme erfolgen kann, erhalten Sie hier einen Überblick über den aktuellen Stand des Förderprogramms. Alle Angaben ohne Gewähr.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025

Thema

Gefördert

Verfügbar

Module

0

2.240 

Budget

0 €

168.000 €

Durch das Förderprogramm wird somit voraussichtlich jährlich folgender Beitrag zur Energiewende geleistet:

  • 0 kWh regenerative Energieproduktion
  • 0 t Reduktion CO₂-Emissionen

Förderzweck- & Ziel

Die Stadt Worms möchte die dezentrale Energiewende in Worms vorantreiben und dafür alle Bürgerinnen und Bürger bei der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen. Dabei bieten Balkonkraftwerke eine hervorragende Möglichkeit, denn Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von den Besitzverhältnissen ihrer Wohnung, können so an der Energiewende teilhaben. Durch ein Balkonkraftwerk können sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigenheimbesitzende einen Teil des eigenen Strombedarfs selber decken und dadurch von der Energieproduktion direkt finanziell profitieren. Durch die Installation eines Balkonkraftwerks wird eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Stromverbrauch sowie einer potenziell größeren Photovoltaikanlage angeregt. Außerdem bekennen sich Wormserinnen und Wormser zum Klimaschutz und können sich und andere dadurch zu einer Bewusstseinsänderung und Verhaltensänderung motivieren.

Balkonkraftwerke bringen eine erhebliche positive Klimaschutzwirkung mit sich. Da der jährlich prognostizierte Ertrag von Solarmodulen auf dem Wormser Stadtgebiet bei 900 bis 950 kWh pro kWp installierter Leistung liegt, ergibt sich bei einem Balkonkraftwerk mit einer Modulleistung von 400 Wp eine jährliche Endenergieproduktion von 360 kWh. Aufgrund des Stromemissionsfaktors von 0,56 kg CO₂eq /kWh liegen die jährlich vermiedenen Treibhausgas-Emissionen bei 201,6 kg CO₂eq pro installiertem Modul von 400 Wp. Diese Klimaschutzwirkung macht sich auch finanziell bemerkbar, denn sie führt bei einem aktuellen Strompreis von 0,30 € pro kWh und einer realistischen 50%igen Eigenstromnutzung zu jährlichen Einsparungen von mindestens 54 € pro 400 Wp Modul.

Weitere Informationen

Das Klimaschutzmanagement bietet folgende weitere Informationen, die für Sie relevant sein könnten:

  • Online-Seminarreihe Solar 8 Online-Vorträge zu unterschiedlichen Themen rund um Sonnenenergie

  • Bürgernetzwerk Solar Kostenfreie Unterstützung durch ehrenamtliche Bürgersolarberater auf dem Weg zur eigenen Solaranlage

  • Energieberatung Kostenfreie Beratung zur energetischen Sanierung, Heizung etc. durch Energieberater:innen

  • Energiespeicher Online-Tool um Ihren persönlichen Bedarf eines Energiespeichers zu berechnen

  • Regenrückhaltung Förderprogramm Weitere Förderprogramme für Entsiegelung, Versickerung (Regenwassersysteme) und Dachbegrünung

  • Newsletter Newsletter zu aktuellen Veranstaltungen und Aktionen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Online-Seminarreihe Solar

    Online-Seminarreihe Solar

    Die Info-Reihe wird organisiert vom Klimaschutzmanagement gemeinsam mit den Volkshochschulen und der Verbraucherzentrale in den Regionen Rheinhessen-Nahe und Vorderpfalz. Sie können sich zum gesamten Online-Kurs oder einzelnen Veranstaltungen anmelden.
  • Bürgernetzwerk Solar Worms

    Bürgernetzwerk Solar Worms

    Um Dachbesitzerinnen und Dachbesitzern eine kostenlose und unverbindliche Beratung zum Thema Solaranlage anzubieten, gibt es das ehrenamtliche Bürgernetzwerk Solar in Worms. Registrieren Sie sich hier für eine Kontaktaufnahme.
  • Energieberatung

    Energieberatung

    Stellen Sie Ihre Fragen zu Erneuerbaren Energien, Wärmedämmung, Heizungstausch und Stromverbrauch im Rahmen der kostenlosen individuellen Energieberatung der Verbraucherzentrale RLP im Rathaus oder digital
  • Energiespeicher

    Energiespeicher

    Kostenloses Online-Tool für alle, die sich für die Installation von elektrischen Speichersystemen in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen interessieren. Finden Sie mit dem Autarky Rate Tool das sinnvollste Zusammenspiel für Ihr Haus um Geld und CO2 zu sparen.
  • Regenrückhaltung Förderprogramm

    Regenrückhaltung Förderprogramm

    Förderprogramm um private Flächen (Vorgärten, Höfe etc.) zu entsiegeln, Versickerung (Regenwassersysteme) einzurichten und Gebäude zu begrünen (Gründächer / Dachbegrünung), um diese an die zu erwartenden Klimawandelfolgen anzupassen.
  • Klimaschutz & Klimaanpassung Newsletter

    Klimaschutz & Klimaanpassung Newsletter

    Informiert bleiben über Klimaschutz & Klimawandelanpassung in Worms. Kostenlos anmelden für den Newsletter zu Klimaschutz & Anpassung an den Klimawandel in Worms

Fördervoraussetzungen (Antragsprozess)

von A-Z
von A-Z

Im Folgenden erhalten Sie eine Kurzübersicht über die nötigen Schritte zur Förderantragstellung. Dieser Prozess beschreibt Ihren Weg zur Beantragung der Förderung.

Bei Denkmalschutz: Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde

Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung vor dem Kauf einzuholen.

  • Hier erhalten Sie eine Vorlage, welche ab Anfang Februar abrufbar sein wird

Kauf/Erwerb (Neuanschaffung 2025)

Erwerb eines Balkonkraftwerks im Jahr 2025. Hierbei ist das Kaufdatum (Nachweis über Kassenzettel/Rechnung) maßgeblich.

Auf unserer Webseite zu Balkonkraftwerken finden Sie weitere Informationen zu dem Thema, worauf Sie beim Kauf und der Produktauswahl achten sollten.

Installation (Montage)

Die Anlage muss eine Neuerrichtung auf dem Wormser Stadtgebiet sein.

Die Montage kann eigenständig durchgeführt werden und erfolgt auf eigenes Risiko. Natürlich können Sie sich auch an einen lokalen Handwerksbetrieb oder Elektrotechnikbetrieb wenden, aber dies ist nicht zwingend erforderlich.

Inbetriebnahme

Das Balkonkraftwerk muss fachgerecht montiert und an eine Steckdose angeschlossen werden. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

Nehmen Sie das Balkonkraftwerk am besten an einem sonnigen Tag in Betrieb, damit der Wechselrichter am besten funktioniert.

Registrierung Marktstammdatenregister

Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) an, diese werden eine Meldung an den Netzbetreiber (EWR Netz GmbH) machen. Eine separate Meldung ist nicht notwendig.

Die Anmeldung kann erst nach der Inbetriebnahme erfolgen und muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme gemacht werden.

Der Prozess zur Registrierung im Markstammdatenregister läuft Folgendermaßen ab:

  1. Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs
  2. Registrierung einer Solaranlage
  3. Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)

Förderantrag einreichen

Einen Förderantrag können Sie stellen nachdem Sie das Balkonkraftwerk erworben, montiert, in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister registriert haben.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital und es müssen verschiedene Nachweise digital eingereicht werden. Eine genaue Erläuterung des Prozesses erhalten Sie in der Rubrik "Förderantrag stellen"

Das Online-System zur Antragstellung wird ab Februar freigeschaltet und ist dann an dieser Stelle zu finden.

Von der Förderung ausgeschlossen!

Nicht förderfähig sind …
  • Kosten für einen Batteriespeicher
  • PV-Anlagen mit einer Modulleistung von mehr als 2.000 Wattpeak
Nicht förderfähig sind Balkonkraftwerke, die …
  • gebraucht angeschafft wurden, gebraucht erworbene Komponenten/Anlagenteile enthalten oder ein Prototyp sind
  • an Gebäuden mit gewerblicher Nutzung installiert und betrieben werden
  • an Orten installiert und betrieben werden, denen baurechtliche Belange oder der Denkmalschutz im Wege stehen
  • außerhalb des Gebiets der Stadt Worms installiert und betrieben werden
  • vor dem 01.01.2025 angeschafft wurden (Kauf- / Rechnungsdatum)

Förderantrag stellen

Im Folgenden werden die neun Kapitel des digitalen Antragsformulars im Detail vorgestellt und mit weiteren Informationen erklärt, welche durch die gelbe Markierung kenntlich gemacht werden.

Angaben mit * sind verpflichtend.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Angaben und Nachweise (Anlagen) vor der Antragstellung beisammenhaben, um den Förderantrag in einer Sitzung online stellen zu können.

Den Förderantrag können Sie ab sofort hier stellen.

Kapitel 1-4

1 Einführung

Bei jedem Förderprogramm können Sie pro Haushalt maximal einen Förderantrag stellen.

Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung auf den jeweiligen Webseiten, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und wie der Antragsprozess abläuft.

Sie erhalten nach der Antragsstellung eine E-Mail mit Eingangsbestätigung. Auf der letzten Seite haben Sie die Möglichkeit eine Zusammenfassung Ihres Antrags herunterzuladen.

Akkordeon Element

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Ut commodo pretium nisl.

2 Personendaten

Angaben zur Antragstellenden Person
  • *Anrede
  • *Name & *Vorname
  • *Geburtsdatum
  • Eine Förderung kann nur von volljährigen Personen beantragt werden, die also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Anschrift
  • *Postleitzahl & *Ort
  • *Straße/Postfach & *Nr. & Zusatz
Kontakt
  • *E-Mail
  • *Telefonnummer
Bankverbindung
  • *IBAN
  • *BIC
  • *Bankname

Angaben mit * sind verpflichtend.

3 Förderungsart

4 Balkonkraftwerk

Installationsort des Balkonkraftwerks
  • *Ich bin (Eigentümer:in, Vermieter:in, Mieter:in)
  • Adresse in Worms
  •        *Postleitzahl & *Ort
  •        *Straße/Postfach & *Nr. & Zusatz
  • Beschreibung des Installationsortes
  •        *Installationsort (Wohnhaus, Gartenhaus, Garten, Sonstiges)
  •        *Spezifizierung (Balkonbrüstung, Fassade, Wand, Dach, Garten, Sonstiges)
  •        Verortung auf dem Grundstück (z.B. Etage / Gebäudeseite etc.)
  •        Ausrichtung der Module (Himmelsrichtung)
Technische Werte des Balkonkraftwerks
  • *Gesamtleistung des Balkonkraftwerks in Wp
  • Technische Werte des Wechselrichters
  •        *Einspeise-Leistung des Wechselrichters in Watt
  •        Bezeichnung des Wechselrichters laut Datenblatt
  • Technische Werte der Module
  •        *Anzahl der installierten Module (1,2,3,4,5)
  •        Nennleistung je Modul in Wp
  •        Bezeichnung der Module laut Datenblatt
  •        Art der Module (Monokristallin, Bifazial, Glas-Glas, Sonstiges)
  • Anschluss an das Stromnetz (Schukostecker (haushaltsüblicher Schutzkontakt-Stecker) oder Wieland-Spezialstecker für Energiesteckdose / Einspeisesteckdose)
    Ein Wieland-Stecker ist mit sichtbarem Kunststoff umgeben, um einen höheren Sicherheitsstandard beim Betrieb eines Balkonkraftwerkes zu gewährleisten, indem er einen höheren Berührungsschutz bietet. Allerdings muss dafür eine spezielle Steckdose installiert werden. Das Balkonkraftwerk kann hingegen weiterhin über eine einfache haushaltsübliche Steckdose angeschlossen werden.
Angaben zum Kauf
  • *Gesamtkosten des Balkonkraftwerks inkl. ggf. Versand in €
  • *Kaufdatum laut Zahlungsnachweis
  • *Kaufort
Angaben zur Inbetriebnahme
  • *Datum der Inbetriebnahme
  • *Nummer im Marktstammdatenregister (MaStR-Nr.)
  • *Nummer des Stromzählers (Zählernummer) - (Identifikationsnummer des Netzbetreibers)
    Eine separate Meldung an den Netzbetreiber (EWR Netz GmbH) ist entfallen. Das Marktstammdatenregister wird die Daten nach Ihrer Anmeldung an den Netzbetreiber weitergeben, welcher dann ggf. einen Tausch Ihres Stromzählers zu einem Zweirichtungszähler mit Rücklaufsperre durchführen wird.

Angaben mit * sind verpflichtend.

5 Anlagenupload (Nachweise hochladen)

Unterlagen als digitale Kopien (Foto/Scan) im System hochladen

*Kaufbeleg
  • Rechnung/Kassenzettel (Quittung) des Gerätekaufs
Zahlungsnachweis
  • zum Beispiel Kopie Kontoauszug auf den Namen des Antragstellenden
*Eintragung im Marktstammdatenregister
*Bildnachweis
  • Bitte weisen Sie mit mehreren Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln nach, dass Ihre Anlage auch tatsächlich aufgebaut und angeschlossen wurde.
    Durchführungsnachweis anhand von maximal vier Fotos des montierten Steckersolar-Geräts am Installationsort
*Personalnachweis
  • zum Beispiel Kopie des Personalausweises / Reisepasses (zur Identifizierung nicht benötigte Daten dürfen geschwärzt werden)
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Zustimmung bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind
    Hier erhalten Sie eine Vorlage, welche ab Anfang Februar abrufbar sein wird.

Angaben mit * sind verpflichtend.

6 Verpflichtungen (Förderbedingungen)

*Förderrichtlinie:
*Gesetzliche Bestimmungen:
  • Ich versichere, dass die Anlage den gesetzlichen, normativen Anforderungen sowie technischen Regeln entspricht.
    Daher empfehlen wir das Balkonkraftwerk im Handel bei einem vertrauenswürdigen Geschäft zu kaufen.
*Haftungsausschluss:
  • Ich bin mir bewusst, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation und den Betrieb bei mir liegen, die Stadt Worms ist von der Haftung ausgeschlossen.
*5-jährige Haltedauer:
  • Ich versichere die geförderte Balkon-PV-Anlage mindestens 5 Jahre in einem funktionstüchtigen Betrieb zu halten. Bei Umzug/Wegzug und Änderung des Betreibers mache ich eine Mitteilung an die Antrags- und Bewilligungsstelle per E-Mail an pvwrmsd mit Angabe des neuen Installationsortes.
    Förderunschädlich ist ein Umzug innnerhalb von Worms oder die Weitergabe an Nachmietende oder Nachbesitzende. Eine Mitnahme in eine andere Kommune innerhalb der 5-jährigen Haltedauer ist nicht zulässig.
*Keine Einspeisevergütung:
  • Ich versichere, dass der Überschussstrom, der mit dem geförderten Balkonkraftwerk produziert wird, finanziell nicht vergütet wird.
    Dies ist bei Balkonsolar der Standardfall, da der Aufwand im Verhältnis zum finanziellen Gewinn nicht lohnend ist. Bei normalen Dachanlagen hingegen wird der Überschussstrom in der Regel durch Verkauf oder Direktvermarktung vergütet. Somit verzichten Sie bei Balkonkraftwerken auf die EEG-Förderung.
*Keine Mehrfachförderung/Doppelförderung:
  • Ich versichere, dass für das Balkonkraftwerk keine anderen Förderprogramme in Anspruch genommen wurden oder werden.
*Vor-Ort-Besichtigung:
  • Ich berechtige die Antrags- und Bewilligungsstelle oder eine von ihr beauftragte Dritte die Mittelverwendung durch eine Vor-Ort-Besichtigung zu überprüfen.

Angaben mit * sind Pflicht.

7 Kenntnisnahmen (weitere Hinweise)

*Information
  • Ich nehme zur Kenntnis, dass empfohlen wird die Mietenden, Vermietenden bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich des Aufbaus eines Balkonkraftwerks zu informieren.
    Noch bis Mitte des Jahres 2024 waren Mieterinnen oder Mieter verpflichtet vor der Installation des Balkonkraftwerks eine Zustimmung des Vermietenden einzuholen, diese Verpflichtung ist im Zuge des Solarpakets I entfallen. Selbiges galt für Menschen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
*Versicherung
  • Ich habe zur Kenntnis genommen, dass empfohlen wird eine Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung abzuschließen oder meine bestehende anzupassen.
    Um die elektrische Komponente im Brandfall abzudecken
*Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Mir ist bewusst, dass im Falle einer Installation an einem als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuften Gebäudes eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung einzuholen ist.

Angaben mit * sind Pflichtfelder.

Kapitel 8-9

8 Abschluss

Überprüfen Sie bitte noch einmal alle Eingaben bevor der Antrag abgesendet wird.

Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben

9 Vielen Dank

Vielen Dank für die Nutzung unseres Online Services.

Sie erhalten nach der Antragsstellung eine E-Mail mit Eingangsbestätigung.

Wenn Sie hier angelangt sind wurde Ihr Förderantrag erfolgreich abgeschickt und Sie erhalten eine automatische Bestätigung per E-Mail.

pvwrmsd


Claudia Kilian

Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 70 70

Kontakt

Klimaschutzangelegenheiten

Kontakt

Lokale Agenda 21 für Worms

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten, welche auch personenbezogene Daten verarbeiten. Diese sogenannten Cookies helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten, über z.B. Ihr Verhalten, an Dritten weitergegeben werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Eine Einwilligung wird für alle technisch nicht notwendigen Cookies benötigt. Bei einer Zustimmung kann es gegebenenfalls auch zu einer Weiterleitung Ihrer Daten in ein Drittland kommen, dessen Datenschutzstandards sich von denen der EU unterscheidet.
Ihre Entscheidung wird für ein Jahr gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jedoch jederzeit ändern oder widerrufen.
Ohne Ihre Einwilligung kann es zu Einschränkungen bei Inhalten und der Bedienung kommen.

Detaillierte Informationen zum Einsatz von Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen