Auch Mieterinnen und Mieter können mit einem Balkonkraftwerk von der Energiewende profitieren und erneuerbaren Strom herstellen. Daher erhalten Sie im Folgenden alle Informationen zu diesem Thema.
Ein Balkonkraftwerk kleine Photovoltaikanlagen, die z.B. an einem Balkongeländer, auf einem Flachdach oder im Garten montiert werden.
Sie bestehen aus ein bis fünf Photovoltaikmodulen (sog. Solarpanele) die Strom aus Sonnenenergie erzeugen. Die einzelnen Module haben jeweils eine Nennleistung (Maximale Stromerzeugung optimalen Bedingungen) von 400-450 Wattpeak (Wp) und dürfen zusammen eine maximale Nennleistung von 2000Wp nicht überschreiten.
Diese Module sind mit an einem Wechselrichter verbunden der die elektrische Leistung (Gleichspannung) in nutzbaren Haushaltsstrom (Wechselstrom) umwandelt. Seine Einspeiseleistung ist auf 800 Watt (W) / Voltampere (VA) begrenzt. Durch eine Anschlussleitung wird das Balkonkraftwerk mit einem SchuKo-Stecker in die Haushaltssteckdose gesteckt und so unmittelbar an das Hausnetz angeschlossen.
Ein Balkonkraftwerk besteht in der Regel aus folgenden Anlagekomponenten: Photovoltaikmodul(e), Wechselrichter, Verbindungskabel mit Stecker, Halterung/Aufständerung
Balkonkraftwerke sind anmelde- aber nicht genehmigungspflichtig, also genehmigungsfrei.
Bei einer Anlage mit einer Leistung von mehr als 800 W (Leistung des Wechselrichters ist entscheidend) ist die Anlage nicht mehr genehmigungsfrei. Dann handelt es sich um ein etwas komplizierteres Verfahren, denn die Anlage gilt schon als vollwertige Photovoltaikanlage und darf nicht an eine reguläre Steckdose angeschlossen werden. Daher wird ein eingetragener Meister eines Elektrofachbetriebs benötigt, um die Anlage zu installieren, anzumelden, Arbeiten am Zählerschrank vorzunehmen und die Steckdose auszutauschen.Auf der Webseite der Stadt Worms werden diese Mikrokraftwerke als Balkonkraftwerke bezeichnet. Folgende Begriffe sind weitere gängige Bezeichnungen für diese kleinen Photovoltaiksysteme:
Noch bis Mitte des Jahres 2024 galten nachstehende Verpflichtungen. Diese sind im Zuge des Solarpakets I aber entfallen:
Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung vor dem Kauf einzuholen.
Wirtschaftlichkeitsrechner zur Dimensionierung in Abhängigkeit von Ihrem Stromverbrauch
Die Montage kann eigenständig durchgeführt werden und erfolgt auf eigenes Risiko. Natürlich können Sie sich auch an einen lokalen Handwerksbetrieb oder Elektrotechnikbetrieb wenden, aber dies ist nicht zwingend erforderlich.
Achten Sie auf die geeignete Halterung / Befestigung / Aufständerung: Verwenden Sie nur Original-Montageteile, damit das Balkonkraftwerk auch Windlasten standhalten kann
Das Balkonkraftwerk muss fachgerecht montiert und an eine Steckdose angeschlossen werden. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
Nehmen Sie das Balkonkraftwerk am besten an einem sonnigen Tag in Betrieb, damit der Wechselrichter am besten funktioniert.
Nutzen Sie die passende App oder ein Strommessgerät, um die Funktionsfähigkeit des Balkonkraftwerks zu überprüfen.
Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) an, diese werden eine Meldung an den Netzbetreiber (EWR Netz GmbH) machen. Eine separate Meldung ist nicht notwendig.
Die Anmeldung kann erst nach der Inbetriebnahme erfolgen und muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme gemacht werden.
Der Prozess zur Registrierung im Markstammdatenregister läuft Folgendermaßen ab:
Meine private Energiewende mit einem geförderten Balkonkraftwerk – Kostenfreier Infoabend
Mit Hilfe von steckerfertigen Balkonkraftwerken lässt sich klimafreundlich eigener Sonnenstrom produzieren, um die eigenen Energiekosten zu senken. Die Steckersolar-Geräte lassen sich auf Balkon, Garagen, Vordach, an der Fassade oder im Garten montieren und eignen sich somit auch hervorragend für Mieterinnen und Mieter, um zur dezentralen und erneuerbaren Energiewende beizutragen.
Um Sie auf dem Weg zum eigenen Balkonkraftwerk zu unterstützen, erhalten Sie bei diesem Infoabend Auskunft. Neben technischen Grundlagen und Informationen zur Installation & Inbetriebnahme werden auch die gesetzlichen Neuerungen durch das „Solarpaket I“ angesprochen und es wird beschrieben, welche Regelungen für Mietende gelten. Danach wird vorgestellt, wie Sie die Wormser Balkon-PV-Förderung 2025 erhalten können und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen. Abschließend wird sich das Bürgernetzwerk Solar kurz vorstellen und einen Einblick in ihre Arbeit geben.
Der praxisnahe Fachvortrag wird vom Klimaschutzmanagement der Stadt Worms gemeinsam mit dem Bürgernetzwerk Solar durchgeführt, welches Sie kostenfrei auf dem Weg zur eigenen Solaranlage begleiten kann.
Um Voranmeldung zu der kostenfreien Veranstaltung wird gebeten.
Der erste Vortrag der Online-Seminarreihe Solar 2024 behandelte das Thema Balkon-PV. Hier finden Sie die Veranstaltungsbeschreibung sowie das Handout & die Vortragsfolien
Mit Hilfe von steckerfertigen Balkonkraftwerken können Haushalte kostengünstig und klimafreundlich eigenen Solarstrom produzieren. Diese speziellen Mikro-Solar-Anlagen lassen sich auf Balkon, Garagen, Vordach, an der Fassade oder im Garten montieren und eignen sich somit auch hervorragend für Mieterinnen und Mieter. Mit dem Ertrag der Sonnenenergie lässt sich ein Teil der so genannten Grundlast abdecken und somit die eigenen Stromkosten senken. Dadurch können alle Bürgerinnen und Bürger kostengünstig zur dezentralen und erneuerbaren Energiewende beitragen. Um Menschen auf dem Weg zur eigenen Balkon-PV-Anlage zu unterstützen, soll der Einführungsvortrag Auskunft geben.
Die umfassende und unabhängige Info-Veranstaltung behandelt folgende Themen:
Die Neuanschaffung eines Balkonkraftwerks im Jahr 2025 wird in Worms gefördert. Hier erhalten Sie alle Informationen zumBalkon-PV-Förderprogramm.
Einen Förderantrag können Sie stellen nachdem Sie das Balkonkraftwerk erworben, montiert, in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister registriert haben.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital und es müssen verschiedene Nachweise digital eingereicht werden.