Mikrokraftwerk an einem Balkongeländer, darüber eine Reihe blühende Sommerblumen und eine eine Frau mit Sonnenhut
Mikrokraftwerk an einem Balkongeländer, darüber eine Reihe blühende Sommerblumen und eine eine Frau mit Sonnenhut

Auf dem Weg zum eigenen Balkonkraftwerk

PV-Modul mit E-Auto
PV-Modul mit E-Auto
Warum sollten Sie überlegen ein Balkonkraftwerk zu installieren?
  • Unabhängig von den Besitzverhältnissen ihrer Wohnung, können Sie an der Energiewende teilhaben, auch Mieterinnen und Mieter können mit einem Balkonkraftwerk erneuerbaren Strom herstellen
  • Decken Sie einen Teil des eigenen Strombedarfs selber
  • Setzen Sie sich mit dem eigenen Stromverbrauch auseinander
  • Befassen Sie sich mit dem Thema Sonnenstrom
Tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei! Pro Modul mit einer Leistung von 400 Wp:
  • erzeugen Sie jährlich 360 kWh Ökostrom
  • vermeiden Sie jährlich 201,6 kg CO₂eq Treibhausgas-Emissionen (Emissionsfaktor von 0,56 kg CO₂eq /kWh)
  • sparen Sie jährlich voraussichtlich mehr als 54 € Stromkosten (realistische Eigenstromnutzung von 50% und aktueller Strompreis von 0,30 € pro kWh)

Auch Mieterinnen und Mieter können mit einem Balkonkraftwerk von der Energiewende profitieren und erneuerbaren Strom herstellen. Daher erhalten Sie im Folgenden alle Informationen zu diesem Thema.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk kleine Photovoltaikanlagen, die z.B. an einem Balkongeländer, auf einem Flachdach oder im Garten montiert werden.

Sie bestehen aus ein bis fünf Photovoltaikmodulen (sog. Solarpanele) die Strom aus Sonnenenergie erzeugen. Die einzelnen Module haben jeweils eine Nennleistung (Maximale Stromerzeugung optimalen Bedingungen) von 400-450 Wattpeak (Wp) und dürfen zusammen eine maximale Nennleistung von 2000Wp nicht überschreiten.

Diese Module sind mit an einem Wechselrichter verbunden der die elektrische Leistung (Gleichspannung) in nutzbaren Haushaltsstrom (Wechselstrom) umwandelt. Seine Einspeiseleistung ist auf 800 Watt (W) / Voltampere (VA) begrenzt. Durch eine Anschlussleitung wird das Balkonkraftwerk mit einem SchuKo-Stecker in die Haushaltssteckdose gesteckt und so unmittelbar an das Hausnetz angeschlossen.

Ein Balkonkraftwerk besteht in der Regel aus folgenden Anlagekomponenten: Photovoltaikmodul(e), Wechselrichter, Verbindungskabel mit Stecker, Halterung/Aufständerung

Balkonkraftwerke sind anmelde- aber nicht genehmigungspflichtig, also genehmigungsfrei.

Bei einer Anlage mit einer Leistung von mehr als 800 W (Leistung des Wechselrichters ist entscheidend) ist die Anlage nicht mehr genehmigungsfrei. Dann handelt es sich um ein etwas komplizierteres Verfahren, denn die Anlage gilt schon als vollwertige Photovoltaikanlage und darf nicht an eine reguläre Steckdose angeschlossen werden. Daher wird ein eingetragener Meister eines Elektrofachbetriebs benötigt, um die Anlage zu installieren, anzumelden, Arbeiten am Zählerschrank vorzunehmen und die Steckdose auszutauschen.

Begriffsdefinitionen

Auf der Webseite der Stadt Worms werden diese Mikrokraftwerke als Balkonkraftwerke bezeichnet. Folgende Begriffe sind weitere gängige Bezeichnungen für diese kleinen Photovoltaiksysteme:

  • Steckersolar-Gerät
  • Steckersolar-Anlage
  • steckerfertiges Balkonkraftwerk
  • steckerfertiges Balkonsolarkraftwerk
  • steckerfertige Balkonsolar-Anlage
  • Stecker-PV-Anlage
  • Mini-Solaranlage
  • Mini-PV-Anlage
  • Balkon-PV-Anlage
  • Balkonsolar-Gerät
  • Balkon-Photovoltaik-Anlage
  • Plug & Play-Solaranlage

Änderungen durch das Solarpaket I

Noch bis Mitte des Jahres 2024 galten nachstehende Verpflichtungen. Diese sind im Zuge des Solarpakets I aber entfallen:

  • Mieterinnen oder Mieter waren verpflichtet vor der Installation des Balkonkraftwerks eine Zustimmung des Vermietenden einzuholen. Selbiges galt für Menschen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Aktuell wird weiterhin empfohlen die Vermietenden oder die Wohnungseigentümergemeinschaft zu informieren.
  • Es musste ein moderner Stromzähler (Zweirichtungszähler) mit Rücklaufsperre eingebaut sein. Die Prüfung, ob der Stromzähler geeignet ist und ggfs. der Austausch des Zählers zu erfolgen hatte, musste vom Antragstellenden beim Netzbetreiber, der EWR Netz GmbH, veranlasst werden. War ein Austausch erforderlich, waren die Kosten vom Antragstellenden bzw. vom Netzbetreiber zu übernehmen. Aktuell wird der Netzbetreiber EWR Netz GmbH eigenständig einen Zählertausch vornehmen.
  • Es musste neben der Registrierung im Marktstammdatenregister eine separate Meldung an den Netzbetreiber (EWR Netz AG) erfolgen. Aktuell ist eine separate Meldung an den Netzbetreiber (EWR Netz GmbH) ist entfallen. Das Marktstammdatenregister wird die Daten nach Ihrer Anmeldung an den Netzbetreiber weitergeben.

Bei Denkmalschutz: Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde

Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung vor dem Kauf einzuholen.

  • Hier erhalten Sie eine Vorlage, welche ab Anfang Februar abrufbar sein wird

Die Kaufentscheidung

Bedenken Sie vor der Kaufentscheidung folgende Aspekte:
  • Installationsort: Balkongeländer, Dach, Terrasse, Garten, Hauswand (Fassade)
  • Achten Sie auf Verschattung
  • Ausrichtung: Je nach Himmelsrichtung wird das Balkonkraftwerk zu unterschiedlichen Tageszeiten Strom liefern
  • Anlagengröße / Leistung: 1 bis 5 Module in Abhängigkeit Ihres Platzes & Stromverbrauchs
  • Entfernung zur Steckdose: Richtige länge des Anschlusskabels wählen
  • Hausinstallation: Altbau ggfs. mit Unterstützung durch E-Technik-Installateur:in / ggfs. Tausch Leitungsschutzschalter (auch als “Sicherung” bezeichnet)

Wirtschaftlichkeitsrechner zur Dimensionierung in Abhängigkeit von Ihrem Stromverbrauch

Wahl des passenden Produkts:
  • Art der Module: Monokristallin, Bifazial, Glas-Glas
  • Herstellung: Es gibt einige Hersteller von Solarmodule in Deutschland (Made in Germany)
  • Händler: Achten Sie darauf, dass der Händler in Europa sitzt
  • Garantie und Lebenserwartung: Modul (>20 Jahre) oder Wechselrichter (>10 Jahre)

Installation (Montage)

Die Montage kann eigenständig durchgeführt werden und erfolgt auf eigenes Risiko. Natürlich können Sie sich auch an einen lokalen Handwerksbetrieb oder Elektrotechnikbetrieb wenden, aber dies ist nicht zwingend erforderlich.

Achten Sie auf die geeignete Halterung / Befestigung / Aufständerung: Verwenden Sie nur Original-Montageteile, damit das Balkonkraftwerk auch Windlasten standhalten kann

Inbetriebnahme

Das Balkonkraftwerk muss fachgerecht montiert und an eine Steckdose angeschlossen werden. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

Nehmen Sie das Balkonkraftwerk am besten an einem sonnigen Tag in Betrieb, damit der Wechselrichter am besten funktioniert.

Nutzen Sie die passende App oder ein Strommessgerät, um die Funktionsfähigkeit des Balkonkraftwerks zu überprüfen.

Registrierung Marktstammdatenregister

Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) an, diese werden eine Meldung an den Netzbetreiber (EWR Netz GmbH) machen. Eine separate Meldung ist nicht notwendig.

Die Anmeldung kann erst nach der Inbetriebnahme erfolgen und muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme gemacht werden.

Der Prozess zur Registrierung im Markstammdatenregister läuft Folgendermaßen ab:

  1. Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs
  2. Registrierung einer Solaranlage
  3. Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)

Weitere Informationen

Informationsveranstaltungen - regelmäßig in der vhs

Meine private Energiewende mit einem geförderten Balkonkraftwerk – Kostenfreier Infoabend

Mit Hilfe von steckerfertigen Balkonkraftwerken lässt sich klimafreundlich eigener Sonnenstrom produzieren, um die eigenen Energiekosten zu senken. Die Steckersolar-Geräte lassen sich auf Balkon, Garagen, Vordach, an der Fassade oder im Garten montieren und eignen sich somit auch hervorragend für Mieterinnen und Mieter, um zur dezentralen und erneuerbaren Energiewende beizutragen.

Um Sie auf dem Weg zum eigenen Balkonkraftwerk zu unterstützen, erhalten Sie bei diesem Infoabend Auskunft. Neben technischen Grundlagen und Informationen zur Installation & Inbetriebnahme werden auch die gesetzlichen Neuerungen durch das „Solarpaket I“ angesprochen und es wird beschrieben, welche Regelungen für Mietende gelten. Danach wird vorgestellt, wie Sie die Wormser Balkon-PV-Förderung 2025 erhalten können und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen. Abschließend wird sich das Bürgernetzwerk Solar kurz vorstellen und einen Einblick in ihre Arbeit geben.

Der praxisnahe Fachvortrag wird vom Klimaschutzmanagement der Stadt Worms gemeinsam mit dem Bürgernetzwerk Solar durchgeführt, welches Sie kostenfrei auf dem Weg zur eigenen Solaranlage begleiten kann.

Um Voranmeldung zu der kostenfreien Veranstaltung wird gebeten.

Der erste Vortrag der Online-Seminarreihe Solar 2024 behandelte das Thema Balkon-PV. Hier finden Sie die Veranstaltungsbeschreibung sowie das Handout & die Vortragsfolien

Mit Hilfe von steckerfertigen Balkonkraftwerken können Haushalte kostengünstig und klimafreundlich eigenen Solarstrom produzieren. Diese speziellen Mikro-Solar-Anlagen lassen sich auf Balkon, Garagen, Vordach, an der Fassade oder im Garten montieren und eignen sich somit auch hervorragend für Mieterinnen und Mieter. Mit dem Ertrag der Sonnenenergie lässt sich ein Teil der so genannten Grundlast abdecken und somit die eigenen Stromkosten senken. Dadurch können alle Bürgerinnen und Bürger kostengünstig zur dezentralen und erneuerbaren Energiewende beitragen. Um Menschen auf dem Weg zur eigenen Balkon-PV-Anlage zu unterstützen, soll der Einführungsvortrag Auskunft geben.

Die umfassende und unabhängige Info-Veranstaltung behandelt folgende Themen:

  • Vorgehen bei Installation & Inbetriebnahme einer Balkon-PV-Anlage (Stecker-Tausch, Anmeldung, Ort der Anbringung etc.)
  • Technische Hintergründe und Sicherheit
  • Neuerungen durch „Solarpaket I" und Einverständnis der Vermietenden
  • Lokale Förderungen für Solar-Balkonkraftwerke in den Kommunen

Balkon-PV-Förderung 2025

  • Balkon-PV-Förderprogramm

    Balkon-PV-Förderprogramm

    Vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025 werden in Worms neu installierte Steckersolar-Geräte sog. steckerfertige Balkonkraftwerke für Privatpersonen mit 75 € ab 400Wp und 150 € ab 800Wp gefördert. Es darf maximal ein Antrag pro Haushalt gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt nach Kauf & Inbetriebnahme ausschließlich online.

Die Neuanschaffung eines Balkonkraftwerks im Jahr 2025 wird in Worms gefördert. Hier erhalten Sie alle Informationen zumBalkon-PV-Förderprogramm.

Einen Förderantrag können Sie stellen nachdem Sie das Balkonkraftwerk erworben, montiert, in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister registriert haben.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital und es müssen verschiedene Nachweise digital eingereicht werden.

Kontakt

Martin Hassel
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 70 07
E-Mail Kontaktformular

Kontakt

Klimaschutzangelegenheiten

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