Hände bilden ein Herz, darin ein Baum
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Umweltschutz von A-Z

Abfall

Abfälle, wie Hausrat, Wertstoffe, Problem- oder Restmüll gehören in die entsprechenden Entsorgungseinrichtungen, nicht in die Natur. Wilde Abfallablagerungen stellen nach dem Abfallgesetz eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat dar, die in Einzelfällen mit Geldstrafen bis zu 50.000,-- € geahndet werden kann. Bitte nutzen Sie die Entsorgungsmöglichkeiten der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR). Bei Fragen zur richtigen Entsorgung von Abfällen, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des

Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Hohenstaufenring 2
67547 Worms
www.ebwo.de
Tel.: (0 62 41) 91 00 70 / - 72
abfallberatung@ebwo.de

Bei Kenntnis wilder Ablagerungen wenden Sie sich bitte an:

Abt. 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft
Adenauerring 1
67547 Worms
Tel.: (0 62 41) 8 53 - 35 09
umwelt@worms.de

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