Alte Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier usw. sind ein wiederverwertbarer Rohstoff, der nicht in die Restmülltonne gehört. Gemäß der Entsorgungssatzung der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) muss Papier in die dafür vorgesehenen blauen Altpapiertonnen gegeben werden. Zudem kann Altpapier bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Zum Altpapier gehören:
- Zeitungen, Zeitschriften
- Illustrierte
- Broschüren
- Prospekte, Kataloge
- Schreib- und Computerpapier
- Pappe
- Kartonagen
- Packpapier
- Bücher (wenn sie nicht weitergegeben werden können)
Nicht zum recycelbaren Altpapier zählen:
- Milch- und Getränkekartons
- Tapeten
- Butterbrotpapier
- kunststoff- oder metallbeschichtetes Papier, wie Aluminiumpapier aus Zigarettenschachteln, Schokoladen- oder Kaffeeverpackungen, Einweggeschirr aus Pappe
- Fotos
- Kohlepapier
- verschmutzte Papiere
- Hygienetücher
- Geschenkpapier
- Kassenbons aus beschichtetem Thermopapier (--> Restmüll)
Diese Dinge gehören teilweise in den Gelben Sack, teilweise zum Restmüll.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Hohenstaufenring 2
67547 Worms
Tel.: (0 62 41) 91 00 - 70/ -72
abfallberatung@ebwo.de