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Umweltschutz von A-Z

Batterien

2012 wurden in Deutschland 1,5 Milliarden Gerätebatterien in Verkehr gebracht, was 43.549 Tonnen entspricht. Soviel wie nie zuvor. Das heißt, im Durchschnitt kauft jede Verbraucherin und jeder Verbraucher rund 20 Batterien pro Jahr.

Man unterscheidet Primärbatterien (die „normalen“ Batterien zur einmaligen Benutzung), wiederaufladbare Alkalimangan-Batterien und wiederaufladbare Akkus. Deren Auswahl hängt von ihrem Verwendungszweck ab: Für Geräte, die häufig genutzt werden, wie z. B. MP3-Player, Wecker, Fernbedienung, Laptop oder Digitalkamera, sind Akkus zu empfehlen. Für Geräte, die nur selten genutzt werden, wie z. B. Taschenlampen eignen sich Primärbatterien oder wiederaufladbare Alkalimangan-Batterien.

Batterien und Akkus enthalten umweltgefährdende Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium, Blei und Nickel. Besonders problematisch sind dabei die NiCd-Akkus, die ca. 20 % hochgiftiges Cadmium enthalten. Eine umweltfreundliche Alternative hierzu sind beispielsweise die NiMH-Akkus.

Verbrauchte Batterien gehören daher keinesfalls in den Restmüll, sondern in einen der Batterie-Sammelbehälter. Sammelbehälter finden Sie dort, wo Sie Ihre Batterien kaufen: Supermärkte, Drogerien, Baumärkte, etc. oder auf Recyclinghöfen von Kommunen.

Für die Sammlung haben die Hersteller von Gerätebatterien das gemeinsame Rücknahmesystem GRS Batterien (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) eingerichtet. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland insgesamt 42,1 Prozent der Altbatterien (18.165 Tonnen) wieder eingesammelt – Ein Rückgang um 1,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Fahrzeug-Altbatterien können bei den Vertreibern, bei den kommunalen Sammelstellen, die sich an der Sammlung beteiligen sowie bei Behandlungseinrichtungen für Altfahrzeuge (mit dem Altfahrzeug) abgeben werden. Fahrzeugbatterien unterliegen grundsätzlich einer Pfandpflicht in Höhe von 7,50 Euro. Antriebs-Akkus für E-Bikes und Pedelecs können ebenfalls überall dort zurückgegeben werden, wo sie auch verkauft werden. Bei der anschließenden Wiederverwertung werden die Metalle rückgewonnen und dadurch wertvolle Rohstoffe eingespart.

2006 erließ die EU die Batterierichtlinie. Ihr Ziel ist es, die Umweltbelastungen durch Altbatterien zu reduzieren. In Deutschland gibt es seit 2009 daher das Batteriegesetz (BattG). Dieses verpflichtet die Hersteller und Importeure zur Rücknahme der anfallenden Altbatterien. Die Hersteller müssen die zurückgenommenen Altbatterien ordnungsgemäß verwerten und nicht verwertbare Altbatterien beseitigen. Darüber hinaus begrenzt das Gesetz den Einsatz von Quecksilber und Cadmium in neuen Batterien.

In Rheinland-Pfalz konnte die Menge der zurückgenommenen Altbatterien von 2001 auf 2002 von 635 Tonnen auf 651 Tonnen gesteigert werden.

Der Anteil der Batterien zur Verwertung hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im Jahre 2002 betrug die Verwertungsquote nach Angaben der GRS 66 Prozent.

Tipps:

Achten Sie beim Kauf eines Ladegerätes für wiederaufladbare Batterien und Akkus darauf, dass sie für die Ladung verschiedener Batterie- und Akkutypen geeignet sind, automatisch den Ladezustand eines Akkus erkennen und einen Überladungsschutz haben. Ein gutes Ladegerät mag teuer erscheinen, es amortisiert sich jedoch schon bald, wenn ein Gerät lange Zeit genutzt wird.

Achten Sie auch beim Kauf von Batterien auf das Umweltzeichen Blauer Engel.

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