Bauabfälle fallen bei Bautätigkeiten in Form von Bauschutt, Baustellenabfall, Bodenaushub und Straßenaufbruch an. Unbelasteter, also nicht verunreinigter, sortenreiner Bauschutt stellt ein Wirtschaftsgut dar, das einer Wiederverwertung zugeführt werden muss.
Annahmestelle für unbelasteten Bauschutt sind die Wertstoffhöfe. Angeliefertes Material wird aufbereitet und einer Wiederverwertung zugeführt. Dies gilt jedoch nicht für schadstoffbelasteten Bauschutt, belasteten Straßenaufbruch und asbesthaltige Abfälle (Asbestzement). Letzterer wird in der Bauschuttdeponie deponiert.
Kleinere Mengen unbelasteter und belasteter Bauschutt (entsprechend der Menge, die in einen PKW-Kofferraum passt) können bei den Wertstoffhöfen gegen eine Gebühr von 5,-- € abgegeben werden. Größere Mengen nimmt die Bauschuttdeponie Worms-Nord in Abenheim entgegen. Hier wird das angelieferte Material gewogen und die Entsorgungsgebühr je nach Einstufung der Belastung festgelegt. Dabei sollten die einzelnen Bauschuttarten, wie
- Erdaushub
- Betonaufbruch
- Straßenaufbruch
- Mauerwerk, Ziegel und Steinzeug
- unbelasteter und belasteter Bauschutt
- Straßenaufbruch usw.
möglichst unvermischt angeliefert werden, dies erleichtert die Wiederverwertung und ermöglicht eine exakte (und kostengünstige) Einstufung der Fraktionen.
Für weitere Fragen stehen zur Verfügung:
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Hohenstaufenring 2
67547 Worms
Tel.: (0 62 41) 91 00 - 70/ -72
abfallberatung@ebwo.de
Die Beseitigung von Bauschutt durch fremde Containerdienste ist beschränkt auf Erdaushub und Bauschutt. Für Baustellenabfälle bestellen Sie bitte Container beim:
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Hohenstaufenring 2
67547 Worms
Tel.: (0 62 41) 91 00 - 81
logistik@ebwo.de