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Umweltschutz von A-Z

Dosenpfand / Einwegpfand

Im Zeitraum Mai 2000 bis April 2001 lag der Getränkeverbrauch in Deutschland bei ca. 33,7 Mrd. Litern. Davon entfielen ca. 64 % auf Getränke in Mehrwegverpackungen und ca. 36 % auf Getränke in Einwegverpackungen, davon 1/3 Dosen. Kurioserweise erzeugten diese Einwegverpackungen ca. 75 % aller Verpackungsabfälle in diesem Bereich (da Mehrwegverpackungen ja mehrmals verwendet werden). Das entspricht 1,8 Mio. Tonnen Verpackungen bei Einweg und 0,6 Mio. Tonnen bei Mehrweg.

Und der Anteil der Einwegverpackungen ist seitdem stetig gewachsen: Wurden vor der Einführung des Pfands immerhin noch 64 % aller verkauften Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt, waren es 2012 nur noch 45,7 Prozent. Das heißt: Nicht einmal jede zweite verkaufte Flasche ist aktuell eine Mehrwegflasche. Bei Mineralwasser sind sogar nur rund ein Drittel aller verkauften Flaschen noch Mehrwegflaschen. Beim Bier allerdings, hat die Glasflasche eine Quote von über 80 Prozent halten können.
Im Jahr 2015 wurde die unglaubliche Menge von 17 Milliarden Einweggetränkeverpackungen und 2 Milliarden Dosen verbraucht. Mit verheerenden Folgen für das Klima und die Umwelt: Alleine die Herstellung der Plastikflaschen verschlang über 650.000 Tonnen Rohöl.

Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, existiert seit dem 1. Januar 2003 in Deutschland das sog. Dosenpfand. Seitdem wird eine Pfandpflicht auf ökologisch nachteilige Einweg-Getränkeverpackungen erhoben.

Seit dem 29. Mai 2005 beträgt das Pfand für Einweggetränkeverpackungen einheitlich 0,25 €. Dies gilt für
- PET-Verpackungen
- Glasflaschen oder
- Dosen

mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Liter.
Händler müssen leere Verpackungen von Getränken auch dann annehmen, wenn diese nicht bei ihnen gekauft wurden. Der Verbraucher kann damit seine Einweggetränkeverpackungen in jeder beliebigen Einkaufsstätte abgeben – vorausgesetzt der Händler führt die jeweilige Verpackungsart in seinem Sortiment. Eine Ausnahme hiervon besteht für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern. Sie müssen leere Flaschen und Dosen nur dann zurücknehmen, wenn sie Verpackungen gleicher Marke und gleicher Materialien selbst verkaufen.

Die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen gilt für

- Bier
- Biermischgetränke
- kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (einschließlich Limonaden und Brausen, Cola- und Bittergetränke)
- Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure
- bestimmte alkoholische Mischgetränke, wie Alkopops
- Eistees
- Fitnessgetränke oder aromatisierte Wässer

Ausgenommen vom Einwegpfand sind Weine, Milch, Säfte und Spirituosen.

Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erkennt der Verbraucher ab sofort an dem Pfandlogo der DPG. Das Leergut kann entweder am Automaten oder manuell bei einem Mitarbeiter im Verkauf zurückgegeben werden. Damit das Pfand ausgezahlt werden kann, muss sich die Verpackung in einem guten Zustand befinden. Sie darf weder stark beschädigt noch beschmutzt oder zerdrückt sein. Das Pfandzeichen und EAN-Code müssen erkennbar sein.

Ziel des Dosenpfands ist eine Stärkung des Mehrwegsystems und eine gleichzeitige Reduzierung des Abfallvolumens. Weiterhin werden dadurch nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit Ressourcen geschont.
Schätzungsweise 95 % der Dosen und Einwegflaschen landen inzwischen über die Rückgabeautomaten im Recycling. So können aus dem zurückgewonnenen Material neue Flaschen und Dosen entstehen. Auf diese Weise bekommen die Mehrwegflaschen eine bessere Umweltbilanz und werden so auch aus ökologischen Gesichtspunkten immer mehr zu einer Alternative zur Mehrwegflasche.

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