Hände bilden ein Herz, darin ein Baum
Hände bilden ein Herz, darin ein Baum

Umweltschutz von A-Z

Eingriffe

Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß Landespflegegesetz des Landes Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtig. Dazu gehören Maßnahmen außerhalb bebauter Ortslagen (Außenbereich), wie Abgrabungen oder Aufschüttungen, Herstellung baulicher Anlagen (auch Zäune), Fällung von Bäumen oder auch starke Rückschnittmaßnahmen.

Rodung und Rückschnitt von Hecken und Gebüschen ist im Außenbereich (außerhalb bebauter Ortslagen) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres grundsätzlich verboten! Im Innenstadtbereich sollten Sie sich freiwillig ebenso an diese Zeiten halten, um Brutvögel nicht zu gefährden. Sofern dies nicht möglich ist, achten Sie auf bewohnte Niststätten.

Zu Genehmigungsfragen und weiteren Informationen:

Abt. 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft
Adenauerring 1
67547 Worms
Tel.: (0 62 41) 8 53 - 35 03
umwelt@worms.de

Lesen Sie hierzu auch die Infoblätter 5 und 11.

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