Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen nicht verunreinigten Böden und Gesteinen. Ebenso wie unbelasteter Bauschutt ist er kein Abfall und muss einer Wiederverwertung zugeführt werden. Als Wirtschaftsgut ist seine Verwendung unter Beachtung der Bundes-Bodenschutzverordnung möglich (z. B. für landespflegerische Maßnahmen), solange dadurch kein genehmigungspflichtiger Eingriff nach dem Landespflegegesetz vorliegt.
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) verfügt über eine Erdaushubbörse. Hier kann jedermann unbelasteten Erdaushub gegen Gebühr abgeben oder abholen (kostenlos). Die Erdaushubbörse befindet sich auf dem Gelände des Wertstoffhofs Bauschuttdeponie Worms-Nord. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Hohenstaufenring 2
67547 Worms
Tel.: (0 62 41) 91 00 - 74
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