Hände bilden ein Herz, darin ein Baum
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Umweltschutz von A-Z

Lampen

Ob im Büro oder zuhause - Licht brauchen wir überall. Aber manche Lampen beleuchten effizienter als andere und schonen somit auch wertvolle Ressourcen. Herkömmliche Glühlampen verschwenden Energie, da 95 % des Stroms als Wärme verpuffen.
Der Ersatz von Glühlampen durch stromsparende Lampen ist einfach und bringt in jedem Haushalt deutliche Einsparungen für den Geldbeutel.

Die meisten herkömmlichen Glühlampen wurden in den letzten Jahren bereits vom Markt genommen, da sie im Vergleich zu anderen Lampenarten viel mehr Energie benötigen. Ab September 2016 werden auch Halogenglühlampen mit geringer Effizienzklasse aus dem Handel genommen.

Alternativen gibt es zahlreiche und der Wechsel lohnt sich:

Als Energiesparlampe dürfen Lampen dann bezeichnet werden, wenn sie im Vergleich zur herkömmlichen Glühlampe eine 70 % geringere Elektroleistung (Watt) aufweisen. Das können Kompaktleuchtstofflampen (die sog. Energiesparlampe) sein oder LEDs.

- Kompaktleuchtstofflampen (sog. Energiesparlampen) mit eingebautem Vorschaltgerät ermöglichen, je nach Ausführung, bereits Energieeinsparungen von 60 bis 85 % und brennen etwa 8-mal länger als Glühlampen. Auch unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges schneiden Energiesparlampen in ihren Umweltwirkungen in der Summe etwa 75 bis 80 % besser ab als Glühlampen.

Aber: Leuchtstofflampen benutzen zur Lichterzeugung Metalldämpfe und enthalten daher giftige Schwermetalle (Quecksilber). Sie stellen Sonderabfall dar und gehören nicht in den Restmüll. Beim Wertstoffhof "Bobenheimer Straße" werden ausgediente, unbeschädigte Leuchtstofflampen aus dem Haushalt angenommen.

- LED-Lampen (= Licht-emittierende Diode) haben ebenfalls eine Energieeinsparung von 55 bis 85 % und liefern außerdem bis zu 100.000 Stunden Licht.
Sie gelten ebenfalls als Elektroaltgeräte und müssen deshalb über die kommunalen Sammelstellen entsorgt werden.

Tipps:

Herkömmliche Glühlampen gehören in den Restmüll. Dies gilt auch für die allermeisten Halogenglühlampen. Ist ein Vorschaltgerät eingebaut - wie es bei Sparlampen oder LEDs der Fall ist, gilt die Lampe als Gerät und ist als solches getrennt zu entsorgen.

Transportieren Sie Ihre alten Leuchtstoffröhren in den Verkaufsverpackungen Ihrer neuen Röhren zur Entsorgung. So vermeiden Sie eventuellen Glasbruch (Die Zerstörung einer Leuchtstofflampe in einem geschlossenen Raum kann zu Quecksilberkonzentrationen führen, die oberhalb des MAK-Wertes = Maximale Arbeitsplatzkonzentration liegen).

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