Hände bilden ein Herz, darin ein Baum
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Umweltschutz von A-Z

Schimmel

Schimmelpilze in der Wohnung sind eine immer häufiger auftretende Erscheinung. Die sichtbaren Anteile der Schimmelpilze, die Sporen, treten als schwarze oder gelbe Schimmelpilzflecken auf. Sie benutzen eine Vielzahl von Materialien als Nährboden, wie z. B. Holz, Papier, Pappe, Gipskarton, Tapeten, Kunststoffe, Silikon, Teppichböden, Farben und Lacke sowie Leder und benötigen zu ihrem Wachstum viel Feuchtigkeit.

Ursachen für einen Befall kann ein direkter Feuchtigkeitseintrag durch

- defekte Dächer
- Risse im Mauerwerk
- ungenügendes Austrocknen nach Baumaßnahmen oder
- Wassereintritt infolge Rohrbrüchen u. ä. sein

oder eine unzureichende Abfuhr erhöhter Raumluftfeuchte durch

- unsachgemäßes Heizen und Lüften
- Kondensation (Tauwasserbildung) an kalten Wänden

Schimmelpilze können Atemwegserkrankungen mit allergischen oder reizenden Reaktionen auslösen, wie Bindehaut-, Hals- und Nasenreizungen sowie Husten, Kopfweh oder Müdigkeit.

Sichtbarer Schimmel ist daher sofort zu entfernen und der Grund für das Auftreten des Schimmels ist zu ermitteln. Um das Wachstum des Schimmels zu stoppen, wischen Sie die befallenen Stellen mit einem der folgende Mitteln ab:

- Essigessenz (konzentrierte Essigsäure),
- einer Mischung aus Alkohol (97% Ethanol) und Salicylsäure (3%) (in der Apotheke erhältlich) oder

- einer 70 – 80 %-igen Ethylalkohol-Lösung (Ethanol).

Bei der Anwendung sollte ein Atemschutz verwendet werden. Nicht verwendet werden sollten Fungizide und chlorhaltige Produkte, da diese Produkte lange Zeit in den Innenräumen verbleiben und dadurch ihre Bewohner gefährden können. Bei stark befallenen Wänden müssen unter Umständen nicht nur Tapeten, sondern auch Putz und Fugenmörtel entfernt werden

Bauliche Mängel sind zur Schimmelpilzverhütung unbedingt zu beheben, eine bloße Entfernung des Schimmels reicht nicht aus. Hierzu sind Fachleute heranzuziehen. Bei Mietwohnungen ist Schimmelbefall ein Mietminderungsgrund. Wenden Sie sich zu einer Beratung an einen Mieterschutzverein oder suchen Sie sich rechtlichen Beistand. Nicht selten landen Streitigkeiten um das Thema Schimmel vor Gericht.

Schimmelbefall durch erhöhte Raumluftfeuchte ist leichter zu vermeiden. Ein Dreipersonenhaushalt produziert durch Duschen, Waschen, Wäschetrocknen, Kochen sowie durch Pflanzen und andere Feuchtigkeitsquellen 6 – 14 Kilogramm Wasser in Form von Wasserdampf. Wird dieser Dampf nicht durch Lüften nach draußen abgeführt kommt es zwangsläufig zur Tauwasserbildung an kalten Oberflächen. Das heißt, unsichtbarer Wasserdampf schlägt sich als sichtbare Feuchtigkeit an Wänden, Möbelteilen und anderen kalten Oberflächen nieder. Dies gilt insbesondere bei gut gedämmten Wohnungen, in denen kaum Luftaustausch herrscht. Wichtigste Maßnahme zur Verhinderung von Schimmel ist also das gezielte Lüften, mehrmals am Tag für die Dauer von mindestens 5 Minuten. Auch das Abrücken der Möbelstücken von den Wänden (mindestens 10 cm) zur Förderung der Luftzirkulation ist eine geeignete Maßnahme.

Wichtig zu wissen ist, dass warme Luft erheblich mehr Feuchtigkeit enthält als kalte Luft. Wird also im Winter gelüftet, gelangt kalte Luft in die Räume, nimmt beim Erwärmen Feuchtigkeit auf, die durch das Lüften dann wieder nach draußen abgeführt wird. Je kälter die Luft draußen, desto mehr Feuchtigkeit kann aus den Wohnräumen abgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn es an kalten Tagen regnet oder gar schneit. Im Sommer kann an heißen Tagen im Gegenzug sogar mehr Feuchtigkeit in die Wohnung hineingelangen als in ihr enthalten ist. Dies ist nicht wünschenswert und kann eine Schimmelbildung sogar fördern. Hier empfiehlt es sich, nur in den frühen Morgenstunden oder den späten Abendstunden gründlich zu Lüften, wenn die Außentemperaturen noch nicht oder nicht mehr so hoch sind.

Wenn Räume wenig oder unbeheizt sind (wie z. B. Schlafzimmer oder Flur) sollten die Türen zu diesen Räumen geschlossen gehalten werden, um einen Transport warmer, feuchter Luft aus anderen Räumen in die kalten Zimmer und damit die Tauwasserbildung an kalten Oberflächen zu verhindern.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Dienststellen:

Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms
Außenstelle Worms
Korngasse 2
67547 Worms
Tel.: 0 62 41 / 42 38 65 01

Abt. 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft
Adenauerring 1
67547 Worms
Tel.: (0 62 41) 8 53 - 35 02
umwelt@worms.de

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