Salzfreie, abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt sind das ideale Mittel für den Winterdienst. Sie verursachen keine Schäden an Bäumen und Sträuchern, belasten nicht das Grundwasser und sind auch für Haustiere unbedenklich.
Der Einsatz von Streusalz ist gemäß Satzung der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) daher verboten.
Nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise Eisregen darf auf Salz und sonstige auftauende Stoffe zurück gegriffen werden!
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Hohenstaufenring 2
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 76
www.ebwo.de