Hände bilden ein Herz, darin ein Baum
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Umweltschutz von A-Z

Verpackungen

sind aus den unterschiedlichsten Gründen notwendig. Sie können in Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen, Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen unterschieden werden. Jede Einweg-Verpackung muss aber, spätestens nach dem Auspacken der Ware, entsorgt werden. Auch wenn Sie dann teilweise einen Wertstoff darstellt, sollten Sie den Grundsatz der Abfallvermeidung beherzigen, denn fast 1/3 des Hausmülls besteht aus Verpackungen.

Einwegverpackungen sind in den letzten Jahrzehnten zu einem bestimmenden Faktor der Verpackungsindustrie geworden. Trotz der Bemühungen der Duales System Deutschland GmbH durch den Grünen Punkt, das Recycling von Verpackungen zu realisieren, gilt der Grundsatz: Abfallvermeidung geht vor Verwertung, denn auch das Recycling ist mit Energieverbrauch verbunden.

Vom Einwegpfand, der seit 2003 gilt und Getränkedosen sowie Einwegflaschen betrifft, erhoffte man sich damit einen Rückgang der Einwegverpackung zugunsten des Mehrweganteils und eine Reduzierung der „Vermüllung“ unserer Straßen, Plätze und Landschaft.

Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die - nach jeweiliger Rücknahme - mehrmals befüllt werden können. Klassisches Beispiel hierfür ist die Mineralwasserflasche. Sie haben gegenüber Einwegverpackungen den entscheidenden Vorteil, dass unmittelbar nach Verbrauch des verpackten Produkts kein Abfall entsteht. Nach dem Ergebnis der Ökobilanzen von Mehrweg und Einwegprodukten (Bier- und Milch-Verpackungen) zeigt sich, dass die Mehrwegverpackung insgesamt umweltfreundlicher abschneidet, und dies um so besser, je geringer die Transportentfernung und je höher die Zahl der Umläufe ist.

Umverpackungen sind zusätzliche Verpackungen, die um ein bereits verpacktes Produkt bestehen. Dies hat einerseits Gründe in der Art der Präsentation, andererseits lassen sich manche Produkte ohne Umverpackung schlechter transportieren.

Um- und Transportverpackungen muss der Einzel- bzw. Großhandel nach dem Kauf zurücknehmen. Hierzu hat er eigens Behälter bereitzustellen. Lassen Sie unnötige Umverpackungen also im Geschäft, Sie dokumentieren dadurch, dass Sie solch einen Verpackungsaufwand nicht unterstützen. Keine Rücknahmeverpflichtung im Geschäft besteht jedoch für Verpackungen, die den Grünen Punkt enthalten, dann ist die Rücknahme freiwillig.

Tipps:

Vermeiden Sie den Kauf von Produkten, die eine übertriebene, umfangreiche oder gar unnötige Verpackung aufweisen. Jede überflüssige Verpackung lässt Ihren Hausmüllberg ansteigen und die Lizenzgebühren des Grünen Punkt steigen mit der Aufwendigkeit der Verpackung; und die bezahlen Sie ja bekanntlich mit.

Kaufen Sie so oft es geht unverpackte Ware, z. B. bei Obst, Gemüse, Brot und dergleichen.

Verzichten Sie, wo es möglich ist, auf Einwegverpackungen, wie Plastiktüten, Einwegflaschen, Getränkedosen etc., kaufen Sie unverpackte Ware (Obst und Gemüse), gehen Sie mit dem Einkaufskorb, einem Rucksack oder einer Stofftasche zum Einkaufen. Ziehen Sie Geschäfte mit hohem Anteil an loser Ware bzw. hohem Mehrweganteil anderen vor. Benutzen Sie Mehrwegverpackungen und nutzen Sie Nachfüllpackungen.

Unterstützen Sie das Recycling, indem Sie wiederverwertbare Verpackungsmaterialien, wie Glas, Papier, Aluminium oder Weißblech in den entsprechenden Containern der Wertstoffhöfe oder im Gelben Sack sammeln.

Wenn Sie selbst etwas verpacken, z. B. Geschenke, denken Sie an das reichhaltige Angebot an umweltfreundlichen Verpackungsmaterialien, z. B. aus Altpapier. Der Blaue Engel hilft Ihnen bei der Auswahl.

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