Der Begriff der Nachhaltigkeit ist bereits sehr alt: Schon 1713 stellt die deutsche Forstwirtschaft die Grundregel auf, dass nur so viel Holz eingeschlagen werden darf, wie gleichzeitig nachgepflanzt wird: „Schlage nur soviel Holz ein, wie der Wald verkraften kann! Soviel Holz, wie nachwachsen kann! Lebe von den "Zinsen" des Kapitals Wald!“ Man dachte bereits damals an die Nachfahren und bestimmte durch den Grundsatz der nachhaltigen Forstwirtschaft, dass zukünftige Generationen ebenso die Früchte der Forstwirtschaft nutzen konnten. Dieser Grundsatz wurde in der deutschen Forstwirtschaft übrigens bis heute beibehalten.
Der Begriff Nachhaltigkeit wird heute auf sämtliche Belange des täglichen Lebens ausgedehnt. So sollten heutige Generationen z. B. nur soviel Energie oder Trinkwasser verbrauchen, dass Kinder, Enkel und Urenkel zukünftig ebenso auf Energie- bzw. Wasserressourcen zurückgreifen können.
Nachhaltigkeit ist einer der zentralen Begriffe der Lokalen Agenda 21. Der Begriff der Nachhaltigkeit gilt seit einigen Jahren als Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung ("sustainable development") der Menschheit.
Daher hat die Bundesregierung eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet. Im April 2002 hat das Bundeskabinett diese Nationale Strategie für eine Nachhaltige Entwicklung in ihrer endgültigen Fassung als deutschen Beitrag zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung im August/September 2002 in Johannesburg beschlossen.
Zusammenfassend gesagt, wird unter nachhaltiger Entwicklung die vorsorgende, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Entwicklung als partnerschaftlicher Prozess verstanden.