Der Feldhamster ist eine Art, die in Rheinhessen insbesondere im Bereich von Lössböden vorkommt. In der Stadt Worms bestehen noch kleinere Bestände vornehmlich auf den Riedelflächen südlich von Wiesoppenheim, auf den Höhen zwischen Eisbachtal und Pfrimmtal sowie zwischen Pfrimmtal und Lachgrabental. Der Feldhamster ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.
Ein Konzept zum Feldhamsterschutz für einen abgegrenzten Verwaltungsraum kann helfen, artenschutzfachliche Ausschlussbereiche festzulegen und im Gegenzug stadtplanerisch geeignete Räume zu identifizieren. Ein Artenschutzkonzept hilft bei der Verortung und Quantifizierung von Schutzmaßnahmen auch im Zusammenhang mit der Flächennutzungs- oder Bauleitplanung.