Hintergrundbild - Das Titelbild zeigt ein Panorama einer Stadt und Landschaft mit vielen Häusern und Bäumen im Comicstil. Auf den Häusern befinden sich Photovoltaikanlagen, Windräder und Batterien und es sind Fahrräder und Autos abgebildet. Über den Häusern schweben verschiedene Symbole wie eine Glühbirne, ein Blitz und eine Steckdose. Alles zusammen soll eine grüne und saubere Welt darstellen, in der Wärme und Strom durch erneuerbare Energien hergestellt wird.
Hintergrundbild - Das Titelbild zeigt ein Panorama einer Stadt und Landschaft mit vielen Häusern und Bäumen im Comicstil. Auf den Häusern befinden sich Photovoltaikanlagen, Windräder und Batterien und es sind Fahrräder und Autos abgebildet. Über den Häusern schweben verschiedene Symbole wie eine Glühbirne, ein Blitz und eine Steckdose. Alles zusammen soll eine grüne und saubere Welt darstellen, in der Wärme und Strom durch erneuerbare Energien hergestellt wird.

Kommunale Wärmeplanung

Auf dem Weg zur Klimaneutralität legt die Stadt Worms mit der kommunalen Wärmeplanung die Basis für den Umstieg auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung. Zeitgleich untersucht die EWR AG mit dem Projekt „Wärme für Worms“ in einer Machbarkeitsstudie, ob in Worms ein klimaneutrales Fernwärmenetz gebaut werden kann. Die kommunale Wärmeplanung und die Machbarkeitsstudie zur Fernwärme gehen Hand in Hand und sollen für Worms eine zukunftsfähige und nachhaltige Wärmeversorgung sicherstellen.

Auf dieser Webseite erhalten Sie alle Informationen über das Projekt der kommunalen Wärmeplanung sowie über neue Themen, Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten.

Die Stadt Worms ist gesetzlich dazu verpflichtet, die kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 abgeschlossen zu haben.

Im Zuge der künftigen Planungen können Sie sich bei verschiedenen Veranstaltungen und Beteiligungsformaten informieren und einbringen. Wir informieren Sie rechtzeitig!

Viel Spaß beim Entdecken!

1. Aktuelles
2. Beteiligung
3. Downloads
1. Aktuelles

Die Stadt Worms steigt nun offiziell in die Kommunale Wärmeplanung ein, um die Wärmewende in Worms hin zur Klimaneutralität auf ein solides Fundament zu stellen.
In den vergangenen Monaten hat ein ausführliches Vergabeverfahren stattgefunden. Der Auftrag wird zeitnah an die Firma climateconnection aus Worms vergeben. Diese haben sich mit ihrem umfangreichen Konzept und einem Schwerpunkt auf Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgetan.

Die climateconnection ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der EWR. Durch diese Verbindung stehen ein umfangreiches technisches Know-How der aktuellen Wormser Wärmeversorgung, aber auch ein breites Netzwerk an Kontakten in Vereinen, Stadtgesellschaft und Wirtschaft für die Kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Die climateconnection hat sich zusammen mit der Firma Hansaluftbild Mobile Mapping GmbH aus Münster beworben, die bereits in zahlreichen Städten Kommunale Wärmeplanungen durchgeführt haben. Zu Beginn stehen nun die Datenbeschaffung der aktuellen Wormser Wärmeversorgung, sowie die Bestands- und Potentialanalyse dieser Daten an. Mit ersten Ergebnissen wird im Frühjahr 2026 gerechnet.

Darüber hinaus hat der Wormser Stadtrat in seiner Sitzung vom 01.10.2025 einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen (Beschluss-Nr. 404/2024-2029).

2. Beteiligung

In diesem Bereich finden Sie künftig Informationen zu anstehenden und vergangenen Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten.

3. Downloads

In diesem Bereich finden Sie künftig Unterlagen und Veröffentlichungen aus der kommunalen Wärmeplanung.

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Warum brauchen wir eine kommunale Wärmeplanung?

Zur Eingrenzung des Klimawandels und der damit einhergehenden Folgen, hat die deutsche Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 beschlossen.

Durch die Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Strom, Wärme und Mobilität werden große Mengen an Treibhausgasen verursacht. Diese Treibhausgase haben zur Folge, dass der Klimawandel vorangetrieben wird und es zu einer Zunahme der weltweiten Durchschnittstemperatur, von extremen Wetterereignissen wie Hitzeperioden und Trockenheit oder auch Starkregenereignissen kommt. Nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Durchschnittstemperaturen jeweils im Vergleich zu der Durchschnittstemperatur aus den Jahren 1961 bis 2010 in Deutschland.

„Warming Stripes“ von Ed Hawkins (University of Reading), CC BY 4.0 - Die Abbildung stellt die Entwicklung der Durchschnittstemperatur in Deutschland von 1881 bis 2024 dar. Als Relation wird die Durchschnittstemperatur von 1961 bis 2010 genutzt. Am unte-ren Bildrand befindet sich ein Zeitstrahl von 1881 bis 2024 mit blauen und roten Säulen für jedes einzelne Jahr. An der linken Seite befindet sich eine Temperaturskala von -2,0° C bis +2,0°C in 0,5° C schritten. Die blauen Säulen sollen Temperaturen unter 0°C und die roten Säulen Temperaturen über 0°C darstellen. Insgesamt ergibt sich das Bild, dass in den ver-gangenen 40 Jahren immer mehr rote Säulen dominieren, die auch immer höher werden. Dies zeigt, dass die Durchschnittstemperatur Seit den 1990er Jahren sind immer mehr und höhere rote Balken zu sehen.
„Warming Stripes“ von Ed Hawkins (University of Reading), CC BY 4.0 - Die Abbildung stellt die Entwicklung der Durchschnittstemperatur in Deutschland von 1881 bis 2024 dar. Als Relation wird die Durchschnittstemperatur von 1961 bis 2010 genutzt. Am unte-ren Bildrand befindet sich ein Zeitstrahl von 1881 bis 2024 mit blauen und roten Säulen für jedes einzelne Jahr. An der linken Seite befindet sich eine Temperaturskala von -2,0° C bis +2,0°C in 0,5° C schritten. Die blauen Säulen sollen Temperaturen unter 0°C und die roten Säulen Temperaturen über 0°C darstellen. Insgesamt ergibt sich das Bild, dass in den ver-gangenen 40 Jahren immer mehr rote Säulen dominieren, die auch immer höher werden. Dies zeigt, dass die Durchschnittstemperatur Seit den 1990er Jahren sind immer mehr und höhere rote Balken zu sehen.

Das Ziel der Wärmewende ist es, diesen Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern.Es benötigt eine kommunale Wärmeplanung, um alternative Wärmequellen zu finden und eine auf Worms optimal zugeschnittene Wärmeversorgung einzurichten. Darüber hinaus hat sich die rheinland-pfälzische Landesregierung im Koalitionsvertrag vom 18.05.2021 das Ziel gesetzt, das Land bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Dementsprechend gilt auch für die Nibelungenstadt, dass die Energieversorgung sogar noch fünf Jahre früher als der Bundesdurchschnitt klimaneutral sein muss. Die Wärmewende ist dabei der größte Hebel innerhalb der Energiewende – und das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die Kommunale Wärmeplanung.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Analyse- und Planungswerkzeug zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Sie trifft insbesondere Aussagen dazu, wie zurzeit die Gebäude in Worms mit Wärme versorgt werden und wo Potenziale für Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme zu finden sind. Daraus wird ein Wärmeplan mit einer Wärmewendestrategie entwickelt, der aufzeigt, wie Worms bis 2040 klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann.

Der Wärmeplan an sich trifft aber noch keine Aussagen darüber, ob, wann und wie die Wärmeversorgung umgebaut wird. Die Planung von Fern- oder Nahwärmenetzen folgt erst in einem späteren Schritt. Aus diesem Grund hat der Wärmeplan weder eine unmittelbare Außenwirkung noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger von Worms. Er ist vielmehr der städtische Fahrplan zur klimaneutralen Wärmeversorgung in Worms.

Die kommunale Wärmeplanung wird nach Abschluss der Untersuchungen durch den Stadtrat beschlossen. Dieser Beschluss ist eine essenzielle Grundlage für die Realisierung der in der Wärmewendestrategie beschriebenen Handlungsstrategien und Maßnahmen. So wird die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Stadt hergestellt.

Wie läuft die Kommunale Wärmeplanung ab?

In der nachfolgenden Darstellung sind die einzelnen Schritte der Kommunalen Wärmeplanung dargelegt.

Ablauf Kommunale Wärmeplanung - Die Abbildung zeigt das gesetzliche vorgeschriebene Ablaufschema der Kommunalen Wär-meplanung. Es sind 6 Spalten nebeneinander zu sehen, welche jeweils einen Prozessschritt mit dem dazugehörigen Piktogramm und dem dazugehörigen Paragraphen im Wärmepla-nungsgesetz (WPG) zeigt. Zudem ist zu jedem Schritt eine kurze Inhaltsabgabe und das zu erwartende Ergebnis beschrieben.  Der erste Prozessschritt ist die Eignungsprüfung nach § 14 WPG. Dies ist eine Vorabüberprü-fung von Wärmeversorgungs- und Wasserstoffnetzgebieten. Das Ergebnis ist eine vorläufige Einschätzung zum Wärmenetzausbau.  Der zweite Prozessschritt ist die Bestandsanalyse nach § 15 WPG. Diese besteht inhaltlich aus einer Datenerhebung des Wärmeverbrauchs, der Infrastrukturen und der Siedlungsstruk-turen. Als Ergebnis ist eine räumliche Darstellung der aktuellen Situation des Wärmeverbrau-ches, des Stromverbrauches und der Wärmeerzeugung zu erwarten.  Der dritte Prozessschritt ist die Potentialanalyse nach § 16 WPG. Diese zeigt Einsparpotentia-le, Potentiale zur Erzeugung aus Erneuerbaren Energien und Soziale Potentiale einer Kom-mune auf. Das Ergebnis ist eine räumliche Darstellung der vorhandenen Potentiale in einer Karte.  Der vierte Prozessschritt ist die Entwicklung eines Zielszenarios nach de §§ 17 bis 19 WPG und soll zeigen, wie die Kommune bis 2045 klimaneutral heizen wird. Hierfür werden inhaltlich Ziele formuliert, ein Zielszenario erstellt und die möglichen Wärmeversorgungsgebiete aus-gewertet. Das Ergebnis ist ein fest definiertes Zielszenario und eine räumliche Darstellung von Versorgungsgebieten.  Der fünfte Prozessschritt ist die Wärmewendestrategie nach § 20 WPG, in der ein Maßnah-menkatalog entwickelt und eine Umsetzungsstrategie sowie ein Verstetigungskonzept erarbei-tet werden. Das Ergebnis sind die formale Ausweisung von Wärme- und Wasserstoff-eignungsgebieten bzw. Zonen und der fertige Maßnahmenkatalog.  Der sechste und letzte Prozessschritt ist die Umsetzung, welche die verschiedenen Baumaß-nahmen und den Betrieb der Wärme- und wasserstoffnetze meint. Dieser wird erst definiert, wenn die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist.  Unter diesen 6 Spalten ist ein Pfeil dargestellt, der aufzeigt, dass über alle Prozessschritte hinweg eine Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung durchgeführt wird.
Ablauf Kommunale Wärmeplanung - Die Abbildung zeigt das gesetzliche vorgeschriebene Ablaufschema der Kommunalen Wär-meplanung. Es sind 6 Spalten nebeneinander zu sehen, welche jeweils einen Prozessschritt mit dem dazugehörigen Piktogramm und dem dazugehörigen Paragraphen im Wärmepla-nungsgesetz (WPG) zeigt. Zudem ist zu jedem Schritt eine kurze Inhaltsabgabe und das zu erwartende Ergebnis beschrieben. Der erste Prozessschritt ist die Eignungsprüfung nach § 14 WPG. Dies ist eine Vorabüberprü-fung von Wärmeversorgungs- und Wasserstoffnetzgebieten. Das Ergebnis ist eine vorläufige Einschätzung zum Wärmenetzausbau. Der zweite Prozessschritt ist die Bestandsanalyse nach § 15 WPG. Diese besteht inhaltlich aus einer Datenerhebung des Wärmeverbrauchs, der Infrastrukturen und der Siedlungsstruk-turen. Als Ergebnis ist eine räumliche Darstellung der aktuellen Situation des Wärmeverbrau-ches, des Stromverbrauches und der Wärmeerzeugung zu erwarten. Der dritte Prozessschritt ist die Potentialanalyse nach § 16 WPG. Diese zeigt Einsparpotentia-le, Potentiale zur Erzeugung aus Erneuerbaren Energien und Soziale Potentiale einer Kom-mune auf. Das Ergebnis ist eine räumliche Darstellung der vorhandenen Potentiale in einer Karte. Der vierte Prozessschritt ist die Entwicklung eines Zielszenarios nach de §§ 17 bis 19 WPG und soll zeigen, wie die Kommune bis 2045 klimaneutral heizen wird. Hierfür werden inhaltlich Ziele formuliert, ein Zielszenario erstellt und die möglichen Wärmeversorgungsgebiete aus-gewertet. Das Ergebnis ist ein fest definiertes Zielszenario und eine räumliche Darstellung von Versorgungsgebieten. Der fünfte Prozessschritt ist die Wärmewendestrategie nach § 20 WPG, in der ein Maßnah-menkatalog entwickelt und eine Umsetzungsstrategie sowie ein Verstetigungskonzept erarbei-tet werden. Das Ergebnis sind die formale Ausweisung von Wärme- und Wasserstoff-eignungsgebieten bzw. Zonen und der fertige Maßnahmenkatalog. Der sechste und letzte Prozessschritt ist die Umsetzung, welche die verschiedenen Baumaß-nahmen und den Betrieb der Wärme- und wasserstoffnetze meint. Dieser wird erst definiert, wenn die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Unter diesen 6 Spalten ist ein Pfeil dargestellt, der aufzeigt, dass über alle Prozessschritte hinweg eine Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung durchgeführt wird.

Ein besonderes Augenmerkt legt die Stadt Worms dabei auf die Beteiligung städtischer Akteurinnen und Akteure, Gewerbe- und Industrieunternehmen und der Wormser Öffentlichkeit. Ein gutes Verständnis, Akzeptanz und Beteiligung beim Umbau der Wärmeversorgung in der Nibelungenstadt sind essentiell beim Erreichen der ambitionierten Klimaschutzziele des Landes Rheinland-Pfalz.Bei der Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich zudem um einen rollierenden Prozess, der nicht mit der Erstellung des ersten Wärmeplans abgeschlossen ist. Vielmehr muss dann ein Monitoring aufgesetzt werden, das den Umsetzungsfortschritt misst. Alle fünf Jahre muss der Wärmeplan aktualisiert und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden, damit die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2040 auf Kurs bleibt.

Wie ist die aktuelle Wärmeversorgung in Worms?

Aktuell wird in Worms der größte Teil der Wärmeversorgung durch Öl- und Gasheizungen gedeckt, wie nachfolgende Abbildung des Zensus 2022 verdeutlicht. Bisher gibt es keine größeren Heizungsanlagen oder Wärmenetze, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Lediglich das Wohngebiet „Liebenauer Feld“ verfügt über ein Nahwärmenetz, welches durch ein sogenanntes Blockheizkraftwerk versorgt wird. Dieses wird allerdings ebenfalls mit Gas betrieben.
Das bedeutet für die Stadt, dass ein umfangreicher Umbau der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität notwendig sein wird.

Wärmeversorgung Wormser Wohnungen 2022 - Die Abbildung zeigt die Zusammenhänge zwischen dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz und welche Regeln für Gebäudeheizungen ab 2024 gelten. Auf der linken Hälfte sind mehrere grüne Gebäude mit Flachdach dargestellt. Diese zeigen, was Ei-gentümer*innen bei Neubauten beachten müssen. Steht ein neues Haus in einem Neubauge-biet, so muss es mit Wärme geheizt werden, die zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Ener-gien stammt. Neue Gebäude außerhalb von Neubauten müssen spätestens ab dem 01.07.2028 mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien beheizt werden. Befindet sich ein solches Haus außerhalb eines Neubaugebietes, aber innerhalb eines durch die Stadt ausge-wiesenen Wasserstoff- oder Wärmenetzausbaugebiet, so ist diese 65 %-Regel bereits einen Monat nach Beschluss anzuwenden und nicht erst ab dem 01.07.2028.  Auf der rechten Seite der Abbildung ist ein grünes Haus mit Satteldach zu sehen, dass exemplarisch für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken steht. Darunter sind zwei Heizungen symbolisch dargestellt. Die obere bedeutet, dass wenn in diesen Gebäuden eine funktionierende Heizung besteht oder diese repariert werden kann, die Eigentümer*innen kei-ne Verpflichtung haben, die Heizung zu verändern oder auszutauschen. Das Heizungssymbol darunter ist mit einem Schraubenschlüssel gekennzeichnet. Dieses zeigt, dass eine defekte oder nicht zu reparierende Heizung ab dem 01.07.2028 nur durch eine Neue ausgetauscht werden darf, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Befindet sich das betroffene Gebäude in einem Gebiet, in dem vor dem 01.07.2028 ein Wasserstoff- oder Wärmenetzausbaugebiet durch die Stadt ausgewiesen wurde, so ist diese 65 %-Regel bereits einen Monat nach dem Beschluss anzuwenden und nicht erst ab dem 01.07.2028.
Wärmeversorgung Wormser Wohnungen 2022 - Die Abbildung zeigt die Zusammenhänge zwischen dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz und welche Regeln für Gebäudeheizungen ab 2024 gelten. Auf der linken Hälfte sind mehrere grüne Gebäude mit Flachdach dargestellt. Diese zeigen, was Ei-gentümer*innen bei Neubauten beachten müssen. Steht ein neues Haus in einem Neubauge-biet, so muss es mit Wärme geheizt werden, die zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Ener-gien stammt. Neue Gebäude außerhalb von Neubauten müssen spätestens ab dem 01.07.2028 mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien beheizt werden. Befindet sich ein solches Haus außerhalb eines Neubaugebietes, aber innerhalb eines durch die Stadt ausge-wiesenen Wasserstoff- oder Wärmenetzausbaugebiet, so ist diese 65 %-Regel bereits einen Monat nach Beschluss anzuwenden und nicht erst ab dem 01.07.2028. Auf der rechten Seite der Abbildung ist ein grünes Haus mit Satteldach zu sehen, dass exemplarisch für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken steht. Darunter sind zwei Heizungen symbolisch dargestellt. Die obere bedeutet, dass wenn in diesen Gebäuden eine funktionierende Heizung besteht oder diese repariert werden kann, die Eigentümer*innen kei-ne Verpflichtung haben, die Heizung zu verändern oder auszutauschen. Das Heizungssymbol darunter ist mit einem Schraubenschlüssel gekennzeichnet. Dieses zeigt, dass eine defekte oder nicht zu reparierende Heizung ab dem 01.07.2028 nur durch eine Neue ausgetauscht werden darf, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Befindet sich das betroffene Gebäude in einem Gebiet, in dem vor dem 01.07.2028 ein Wasserstoff- oder Wärmenetzausbaugebiet durch die Stadt ausgewiesen wurde, so ist diese 65 %-Regel bereits einen Monat nach dem Beschluss anzuwenden und nicht erst ab dem 01.07.2028.

Was bedeutet „Klimaneutrale Stadt“?

Klimaneutralität ist ein Zustand, in dem das Klima durch menschliches Handeln weder positiv noch negativ beeinflusst wird. Konkreter bedeutet das für Städte, dass sie ein Gleichgewicht zwischen dem Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen (zum Beispiel durch die Wärmeversorgung) und der Aufnahme von Treibhausgasen aus der Atmosphäre (zum Beispiel durch Bäume und Grünflächen) herstellen. Wenn Worms dieses Ziel erreichen will, müssen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden. Je besser zum Beispiel die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien gelingt und je weniger Energie durch Gebäude verbraucht wird, insgesamt also weniger Treibhausgase produziert werden, desto eher wird das Gleichgewicht erreicht. Auf dem Weg zur Klimaneutralität spielen also die Wärmeversorgung durch umweltfreundliche Energiequellen und die energetische Gebäudesanierung eine wichtige Rolle.

Was sind fossile und was sind erneuerbare Energien?

Zur fossilen Energie zählen Brennstoffe wie zum Beispiel Braunkohle, Steinkohle, Erdgas oder Erdöl. Ziel ist es, deren Einsatz so weit wie möglich zu reduzieren, da ihre Verbrennung zur Erhöhung von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre und damit zur globalen Erwärmung beiträgt. Erneuerbare Energien wie zum Beispiel Solar- und Windenergie oder Geothermie sind in deutlich geringerem Maß umweltbelastend und tragen dazu bei, den Ausstoß von Treibhausgasen erheblich zu reduzieren.

Was bedeutet der Wärmeplan für mich persönlich? Wird mein Haus an ein Wärmenetz angeschlossen?

Der Wärmeplan, also das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung, hat keine unmittelbare Auswirkungen auf Privateigentümerinnen und -eigentümer. Er bietet vor allem der Verwaltung und den Energieversorgern eine Grundlage, um planen zu können, welche klimaneutralen Wärmeversorgungslösungen in Zukunft verfügbar gemacht werden können, und hilft folglich dabei, sich für eine der neuen Wärmeversorgungen auf Grundlage erneuerbarer Energien zu entscheiden. Erst im Anschluss an die Kommunale Wärmeplanung werden genaue Pläne zur Wärmeversorgung einzelner Gebäude erarbeitet. Bei der Erarbeitung dieser sogenannten Netzpläne werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger informiert und beteiligt.

Was ist das Projekt "Wärme für Worms" der EWR AG?

Die EWR AG untersucht zurzeit die Möglichkeiten, wie in Worms ein klimaneutrales Fernwärmenetz aufgebaut werden könnte. Das Projekt trägt den Namen „Wärme für Worms“. Dabei könnten die Kläranlage in Kombination mit einer Flusswärmepumpe, industrieller Abwärme und Geothermie als Energielieferant in Frage kommen. Dieses Fernwärmenetz soll zahlreiche Häuser in Worms mit Wärme und Warmwasser versorgen.

Wie hängen das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz zusammen?

Wie und wann die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung erfolgt, wird durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) geregelt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt dabei sämtliche Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden und die Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Das bedeutet, dieses Gesetz richtet sich an die Gebäudeeigentümer. Seit dem 01.01.2024 regelt das GEG neue Vorgaben zu Gebäudeheizungen für Neubauten und Bestandsgebäude und vor allem, wie deren Heizungen mit dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung zusammenhängen.

Zusammenhang Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz - Ein Stadtplan der gesamten Stadt Worms und ihrer Stadtteile. In den Bereichen, in denen Wohngebäude stehen, sind viele kleine Kreisdiagramme abgebildet. Diese sollen anzeigen, welche verschiedenen Heizungsarten in den Wohngebäuden verbaut sind. Die Kreisdia-gramme zeigen an, dass der allergrößte Teil Öl- und Gasheizungen sind. Lediglich ganz im Zentrum der Stadt gibt es einen Bereich, der zeigt, dass die dortigen Gebäude an ein Nah-wärmenetz angeschlossen sind. Das ist das Wohngebiet Liebenauer Feld.
Zusammenhang Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz - Ein Stadtplan der gesamten Stadt Worms und ihrer Stadtteile. In den Bereichen, in denen Wohngebäude stehen, sind viele kleine Kreisdiagramme abgebildet. Diese sollen anzeigen, welche verschiedenen Heizungsarten in den Wohngebäuden verbaut sind. Die Kreisdia-gramme zeigen an, dass der allergrößte Teil Öl- und Gasheizungen sind. Lediglich ganz im Zentrum der Stadt gibt es einen Bereich, der zeigt, dass die dortigen Gebäude an ein Nah-wärmenetz angeschlossen sind. Das ist das Wohngebiet Liebenauer Feld.

Wenn eine Stadt oder Kommune also nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetztes (WPG) einen Wärmeplan erstellt und danach die Wärmenetzausbaugebiete formal festsetzt, hat dies direkte Auswirkungen auf das 65-Prozent-Gebot des GEG. Für alle neu eingebauten Heizungen in den Wärmenetzausbaugebieten gilt, dass sie ab einem Monat nach der Festsetzung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stellt z.B. die Kommune oder ein Energieversorger ein Wärmenetz auf Basis erneuerbarer Energien zur Verfügung, kann das 65-Prozent-Gebot durch einen Anschluss der Immobilie an das Wärmenetz erfüllt werden. In den Teilen der Stadt, in denen keine Wärmeversorgungsgebiete formal festgesetzt werden, gilt die allgemeine Frist des GEG, dass alle neuen Heizungen ab dem 30.06.2028 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben sind.

Was passiert mit meinen Daten und wie werden diese geschützt?

Um mit der kommunalen Wärmeplanung eine möglichst präzise und umsetzungsorientierte Basis für die lokale Wärmewende zu erhalten, werden bereits vorhandene Daten von Gebäuden und Wärmeversorgung in Worms genutzt. Diese liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern vor oder sind in öffentlich zugänglichen Registern oder Datenbanken abgelegt, wodurch sie von der Stadtverwaltung erhoben bzw. abgerufen werden können. Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten an die Stadtverwaltung übermitteln. Die erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Sie werden, falls ein Personenbezug möglich wäre, nur zusammengefasst erhoben und veröffentlicht, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher möglich sind. Weitere Informationen finden Sie auch unter:

Gibt es einen Zeitplan?

Die Stadt Worms geht von einer Planungszeit von ungefähr ein bis eineinhalb Jahren aus. Im Anschluss an die Ausschreibung im Sommer soll Ende 2025 der Auftrag an ein qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.

Wie wird das alles finanziert?

Die Stadt Worms wird bei der Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung durch das Land Rheinland-Pfalz unterstützt. Dieses vergibt finanzielle Zuschüsse für die kommunale Wärmeplanung an alle Städte und Gemeinden, abhängig von der Einwohnergröße.

Wie kann ich mich einbringen?

Während des gesamten Projektes wird es immer wieder verschiedene Informations- und Beteiligungsveranstaltungen geben, bei denen sich die Wormserinnen und Wormser aktiv in die Kommunale Wärmeplanung einbringen können. Es ist der Stadt ein besonders großes Anliegen, die Wärmewende auf einer breiten öffentlichen Akzeptanz und mit maximaler Transparenz aufzubauen. Auch nach Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung soll die Beteiligung der Öffentlichkeit fortgeführt werden, um die Umsetzung von Wärmeprojekten zu begleiten und so alle an der Wärmewende teilhaben zu lassen.

Wie weit sind Wärmewende und Gasausstieg in Worms? (automatisierte Anfrage des Umweltinstituts München e.V.)

Die Stadt hat vermehrt Anfragen der „Bürgermeisteraktion“ des Umweltinstituts München e.V. erreicht (Nachgefragt: Wie geht es voran mit der Wärmewende?). Diese Anfragen sind automatisch generiert und können von der Nutzerin oder dem Nutzer unter Angabe der Postleitzahl an sämtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. Landrätinnen und Landräte in Deutschland verschickt werden. Ort und Name werden automisch ausgefüllt. Die Anfragen beinhalten immer folgenden Text (Stand 28.10.2025):

Betreff
Wie weit sind Wärmewende und Gasausstieg in [Ort]

Inhalt
Sehr [geehrte/r] [Frau/Herr] [Bürgermeister/in],

die Wärmewende nimmt derzeit an Fahrt auf, in naher Zukunft werden nicht nur unser Strom, sondern auch unsere Heizungen von erneuerbarer Energie angetrieben werden. Dazu muss auch bei uns in [Ort] ein Wärmeplan erstellt und in den nächsten Jahren regelmäßig aktualisiert werden. Spätestens in 20 Jahren sollen alle Häuser mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Das ist gut so, denn Heizen mit Gas wird immer teurer. Mehr und mehr Menschen steigen schon jetzt auf Wärmepumpen um. Dadurch steigen die Netzgebühren für die übrigen Gasnutzer.

Einige Städte wie Hannover und Mannheim reagieren darauf und planen den Rückzug aus der Gasversorgung. Sie legen nach und nach Teilgebiete des Gasnetzes still, zum Beispiel, wenn ein Stadtgebiet mit Fernwärme versorgt wird.
Wärmewende und Gasausstieg sind komplexe Projekte, die so frühzeitig wie möglich geplant, angekündigt und sorgsam durchgeführt werden müssen.

Daher würde ich gerne wissen:
Sorgen Sie dafür, dass parallel zur kommunalen Wärmeplanung für klimafreundliche Heizungen auch der Rückzug aus der Gasversorgung geplant wird, damit beide Vorgänge Hand in Hand gehen? Sind Sie dazu mit unserem Netzbetreiber im konstruktiven Austausch?
Ist eine baldige Information an alle Bürger und Bürgerinnen geplant, dass sich neue Gasheizungen nicht mehr lohnen?
Setzen Sie sich dafür ein, dass die erneuerbaren Alternativen für unsere Heizungen zügig umgesetzt werden, damit auch [Ort] die Klimaziele erreicht?

[Persönlicher Kommentar]

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname] [Nachname] aus [Ort]


Aufgrund der gleichlautenden Inhalte dieser Anfragen beantwortet die Stadt Worms diese wie folgt (Stand 28.10.2025):

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur künftigen Entwicklung der Wormser Wärmeversorgung und Ihr privates Engagement im Klimaschutz.

Die kommunale Wärmeplanung wurde Anfang Oktober durch den Stadtrat auf den Weg gebracht und in den vergangenen Wochen konnte mit der EWR Climate Connection GmbH ein kompetenter und regionaler Partner für die Erarbeitung gefunden werden. Zurzeit werden Grundlagendaten ermittelt und im Frühjahr 2026 voraussichtlich erste Ergebnisse vorgestellt. Parallel dazu führt die EWR AG eine Machbarkeitsstudie zum Bau eines klimaneutralen Fernwärmenetzes durch, welches u.a. durch die Abwärme der Kläranlage und Flusswärme gespeist werden soll und große Teile der Wormser Kernstadt versorgen kann.

Beide Projekte gehen hier Hand in Hand und werden sukzessive dazu führen, dass alte Gasheizungen verdrängt werden. Gleichzeitig wird diese Entwicklung dazu führen, dass Gasnetze per se für die Netzbetreiber unwirtschaftlicher werden und dementsprechend ist davon auszugehen, dass diese insbesondere in künftigen Fern- oder Nahwärmenetzgebieten absehbar abgeschaltet oder rückgebaut werden. Wasserstoffbetriebene Gasheizungen in Wohngebäuden (sogenannte H2-ready Heizungen) unter der Nutzung des bestehenden Gasnetzes werden für Worms keine Rolle spielen. Wasserstoff wird voraussichtlich im industriellen Umfeld zur Anwendung kommen. Dies wird die kommunale Wärmeplanung zeigen. Darüber hinaus machen die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Gebäudeenergiegesetz die Nutzung fossiler Brennstoffe mit den Jahren immer unattraktiver und dementsprechend werden per se Gasheizungen weniger eingebaut werden und darüber hinaus auch voraussichtlich nicht mehr so lange laufen wie bisher (20-30 Jahre Laufzeit).
All diese Rahmenbedingungen und die gesetzliche Vorgabe zur Klimaneutralität bis 2040 (Landesziel RLP) bzw. 2045 (Bundesziel BRD) werden in der Kommunalen Wärmeplanung im Laufe des kommenden Jahres zusammengetragen und berücksichtigt. Die Stadt Worms ist dabei mehr als bestrebt ihren Beitrag zum Klimaschutz durch eine transparente, effiziente und umsetzbare Wärmeplanung zu leisten. Die gesamte Wärmewende ist jedoch eine generationenübergreifende und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die gemeinsam von Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen getragen wird. Daher laden wir Sie bereits jetzt herzlich zu den kommenden Workshops und Bürgerveranstaltungen ein, welche im laufenden Jahr begleitend zur Wärmeplanung ausgerichtet werden und freuen uns auf den Austausch.


An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Die kommunale Wärmeplanung wird von Herrn Nico Lörsch, Projektleiter Stadtentwicklung, aus der Stadtverwaltung betreut. Bei Fragen können Sie sich gerne an ihn wenden.

Kontakt

Nico Lörsch
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 61 26
E-Mail Kontaktformular

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