Banner Dom
Banner Dom

Bebauungsplanersetzendes Verfahren „Ernst-Ludwig-Straße“ in Worms-Herrnsheim

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB

Die Planunterlagen zur Vorbereitung des bebauungsplanersetzenden Beschlusses nach § 125 Abs. 2 BauGB zum Ausbau der „Ernst-Ludwig-Straße“ liegen im Zeitraum vom

08.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024

während der Dienststunden im Rathaus am Marktplatz, im Flur des 1. Obergeschosses beim Bereich 6 – Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Abteilung 6.1 - Stadtplanung und Bauaufsicht zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06241 / 853 - 6001 ist erforderlich.

Während der oben genannten Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Fassung des bebauungsplanersetzenden Beschlusses unberücksichtigt bleiben.

Ziel der Planung

Die Stadt Worms plant die erstmalige vollumfängliche Herstellung der „Ernst-Ludwig-Straße“.

Gemäß § 125 Abs.1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan, wie in diesem Fall, nicht vor, so dürfen diese Anlagen gemäß § 125 Absatz 2 BauGB nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absatz 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.

Um alle im Rahmen der erstmaligen vollumfänglichen Herstellung der „Ernst-Ludwig-Straße“ in Worms-Herrnsheim, Flur 6, relevanten Belange zu ermitteln, wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Text der öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Unterlagen

Zum bebauungsplanersetzenden Verfahren „Ernst-Ludwig-Straße“ in Worms-Herrnsheim liegen folgende Unterlagen vor:

1. Übersichtsplan

2. Begründung zum bebauungsplanersetzenden Verfahren „Ernst-Ludwig-Straße“ in Worms-Herrnsheim

Kontakt

Alexander Fabian
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 61 02
E-Mail Kontaktformular

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten, welche auch personenbezogene Daten verarbeiten. Diese sogenannten Cookies helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten, über z.B. Ihr Verhalten, an Dritten weitergegeben werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Eine Einwilligung wird für alle technisch nicht notwendigen Cookies benötigt. Bei einer Zustimmung kann es gegebenenfalls auch zu einer Weiterleitung Ihrer Daten in ein Drittland kommen, dessen Datenschutzstandards sich von denen der EU unterscheidet.
Ihre Entscheidung wird für ein Jahr gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jedoch jederzeit ändern oder widerrufen.
Ohne Ihre Einwilligung kann es zu Einschränkungen bei Inhalten und der Bedienung kommen.

Detaillierte Informationen zum Einsatz von Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen