Erneute, eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ziel der Planaufstellung
Die Stadt Worms plant den Bebauungsplan N 96 für das Gebiet ‚südlich der L 425‘ in einem ca. 9 ha großen Teilbereich westlich der ‚B 9‘ zwischen der ‚L 425‘ und dem Betriebsgelände des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Worms (Kläranlage) vorhabenbezogen zu ändern, um das Logistikgebäude in der ‚Langgewann 3‘ erweitern zu können.
Beteiligungsfrist
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes N 96 für das Gebiet ‚südlich der L 425‘, 1. Änderung in Worms (Vorhabenbezogener Bebauungsplan), Flur 21 und 22 mit der dazugehörenden Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach der öffentlichen Auslegung, die vom 27.12.2021 bis einschließlich 28.01.2022 durchgeführt wurde, wurden Teile der naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen von den Grundstücken Gemarkung Rheindürkheim Flur 4, Flurstücke 56/1 und 56/2 auf das Grundstück Gemarkung Rheindürkheim Flur 5, Flurstück 72/1 verlegt. Diese Änderung macht eine erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung erforderlich.
Gem. § 4a Abs. 3 können Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes abgegeben werden. Die Frist der erneuten, öffentlichen Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3, Satz 3 auf eine Dauer von zwei Wochen verkürzt.
Der oben genannte Bebauungsplan-Entwurf liegt nun
in der Zeit vom 27.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022
im Rathaus, Bereich 6 – Stadtentwicklung,
Planen und Bauen, Abteilung 6.1 - Stadtplanung und Bauaufsicht öffentlich aus.
Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen ist der Zutritt zum Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit medizinischer Maske möglich. Daher ist vor Einsichtnahme eine telefonische Anmeldung unter 06241 / 853 - 6121 oder - 6001 erforderlich.
Es können
im Rahmen der erneuten, eingeschränkten Offenlage die vollständigen
Planunterlagen eingesehen werden. Gem. § 4a Abs. 3 können Stellungnahmen nur
noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes abgegeben werden.
Geändert oder ergänzt wurden die Begründung mit Umweltbericht und die Pflege- und
Entwicklungskonzeption für die Ausgleichsflächen.
Sollten von Ihrer Seite noch Anregungen zu berücksichtigen sein, bitten wir Sie, uns diese während der Zeit der Offenlage schriftlich mitzuteilen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Informieren Sie sich nachfolgend zu den aktuellen Unterlagen und Gutachten:
2. Abwägungsdokument Behördenbeteiligung
3. Selbstverpflichtung Vorhabenträger
4. Anlage zur Abwägungstabelle
4.1 Stellungnahme der Abteilung 3.05
4.2 Stellungnahme der Abteilung 3.05_Anlage Vermerk Besprechung
5. Abwägungsdokument Offenlage
7. Begründung mit Umweltbericht Juni 2022
8. Vorhaben- und Erschließungsplan
9.1. Stellungnahmen aus der TÖB Beteiligung
9.2. Stellungnahmen aus der Offenlage
10.1 Verkehrsuntersuchung Habermehl und Follmann
10.1.1 Verkehrsuntersuchung Anlage 1
10.1.2 Verkehrsuntersuchung Anlage 2
10.1.3 Verkehrsuntersuchung Anlage 3
10.1.4.1 Verkehrsuntersuchung Anlage 4.1
10.1.4.2 Verkehrsuntersuchung Anlage 4.2
10.1.4.3 Verkehrsuntersuchung Anlage 4.3
10.1.4.4 Verkehrsuntersuchung Anlage 4.4
10.1.4.5 Verkehrsuntersuchung Anlage 4.5
10.1.5 Verkehrsuntersuchung Anlage 5
10.2 Entwässerungsstudie, pbb solutions GmbH
10.2.1 Entwässerungsstudie, pbb solutions GmbH Anlage 1
10.2.2 Entwässerungsstudie, pbb solutions GmbH Anlage 2-Plan
10.3 Geruchsgutachten IMA RIchter u Röckle
10.4 Immissionsschutz-Gutachten_Uppenkamp u Partner Mai 2018
10.5 Stellungnahme TÜV_Januar 2018
10.6 Störfallgutachten nach 29a BImSchG, Spangenberger 09_2021
10.7 Artenschutzrechtliche Pruefung_Viriditas_Juni 2018
10.8 Pflege und Entwicklungskonzeption_Mai 2022