Erneute frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Ziel der Planaufstellung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 142 „Licht-Luftbad-Quartier“ an der Monsheimer Straße soll der ca. 3 ha große bisherige Standort eines Möbelmarktes (Gewerbe- und Mischgebiet) in ein Urbanes Gebiet (MU) in unmittelbarer Innenstadtnähe umgewandelt werden. Für die Verlagerung des Möbelmarktes wurde an anderer Stelle in Worms durch ein getrenntes Bebauungsplanverfahren neues Baurecht geschaffen.
Beteiligungsfrist
Nach dem Beschluss des Bauausschusses vom 06.05.2021 wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit gegeben, sich bereits frühzeitig über die wesentlichen Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 142 „Licht-Luftbad-Quartier“ an der Monsheimer Straße in Worms zu informieren und dazu Stellungnahmen abzugeben.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 142 „Licht-Luftbad-Quartier“ an der Monsheimer Straße in Worms kann mit der dazugehörenden Begründung und einer Präsentation des Vorhabens gemäß § 3 (1) BauGB im Zeitraum vom
14.05.2021 bis einschließlich 28.05.2021
während der Dienststunden im Rathaus am Marktplatz, im Flur des 1. Obergeschosses beim Bereich 6 - Planen und Bauen, Abteilung 6.1 - Stadtplanung und Bauaufsicht eingesehen werden.
Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen ist der Zutritt zum Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit medizinischer Maske möglich. Daher ist vor Einsichtnahme eine telefonische Anmeldung unter 06241 / 853 - 6102 erforderlich.
Informieren Sie sich nachfolgend zu den aktuellen Unterlagen und Gutachten in der erneuten frühzeitigen Beteiligung:
2. Bebauungsplan (Entwurf) (Stand07.04.2021)
3. Begründung zum Bebauungsplan (Entwurf) (Stand 07.04.2021)
4. Präsentation des Vorhabens im Bauausschuss am 06.05.2021durch den Vorhabenträger
Wesentliche Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan W 142 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der Vorhabenträger Ehret + Klein GmbH, mit Sitz in Starnberg, mit der Projektgesellschaft Monsheimer Entwicklungsgesellschaft mbH, ebenfalls mit Sitz in Starnberg, wird mit der Stadt Worms einen Durchführungsvertrag schließen, in dem er sich zur Durchführung dieses Vorhabens verpflichtet.
Der Vorhabenträger möchte an der Monsheimer Straße abschnittsweise ca. 425 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit 3 bis 7 Geschossen errichten. Ergänzend dazu ist vorgesehen, im zentralen Bereich des Gebietes einzelne Gewerbeeinheiten (Nahversorgung und Gastronomie im Erdgeschoss, Dienstleistung im Erdgeschoss und evtl. im ersten Obergeschoss) sowie soziale Einrichtungen inklusive einer Kita im Westen für das Gebiet unterzubringen.
Durch die private Erschließung des Gebietes entstehen keine öffentlichen Flächen. Die notwendigen Stellplätze werden weitgehend in einem mehrgeschossigen Parkdeck entlang der Bahnlinie untergebracht (Zufahrt über die Monsheimer Straße, Ausfahrt über den Leimenkautweg). Dabei werden je Wohneinheit inklusive Besucherstellplätzen 1,25 Stellplätze vorgesehen.
Im neuen urbanen Quartier sollen Wohneinheiten unterschiedlicher Größe entstehen (von Einzimmer- bis Fünfzimmerwohnungen), davon die Hälfte als Ein- und Zweizimmerwohnungen. Ein Viertel der gesamten Wohnfläche wird als geförderter Wohnungsbau errichtet.
Die städtebauliche Dichte liegt wegen des Schwerpunkts auf Wohnen mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,444 für die Gebäude bzw. 0,700 inklusive Nebenanlagen deutlich unter den Orientierungswerten des Urbanen Gebietes von 0,8.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich zum Erhalt neun bestehender Bäume (einschließlich des Naturdenkmals „Eiche an der Rheinmöve“) sowie zur Neuanpflanzung von 37 Bäumen. Die Flachdächer der neuen Bebauung sind extensiv zu begrünen. Die Dachterrassen der Staffelgeschosse sowie weite Teile des Parkdecks sind intensiv zu begrünen.
Die drei Grundstücke Monsheimer Straße 1, Leimenkautweg 5 und Leimenkautweg 9 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans, sind jedoch nicht Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Die für diese Flächen (MU 2 bis MU 4) getroffenen Regelungen orientieren sich am Vorgänger-Bebauungsplan W 123 A.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 142 „Licht-Luftbad-Quartier“ an der Monsheimer Straße in Worms wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB findet die Eingriffsregelung keine Anwendung.