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Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Verfahren der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) vor: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die öffentliche Auslegung.

Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Worms können Sie sich innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung Worms, Abteilung Stadtplanung und Bauaufsicht, informieren.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Zurzeit sind hier keine Pläne eingestellt.

Öffentliche Auslegung der Bauleitpläne: (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Kontakt

Stadtplanung und Bauaufsicht

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