
Wie jeder andere Markt vollzieht sich auch der Grundstücksmarkt nach den Regeln von Angebot und Nachfrage.
Dabei sind jedoch die preisbeeinflussenden Faktoren sehr vielschichtig und oftmals wenig zu durchschauen. Zur
Schaffung von mehr Markttransparenz wurden deshalb bundesweit spezielle Gutachterausschüsse für
Grundstückswerte gebildet.

Für den Bereich der Stadt Worms einschließlich aller Stadtteile besteht
bereits seit 1961 ein jeweils durch das Land Rheinland-Pfalz bestellter
selbständiger und unabhängiger Gutachterausschuss. Dessen
Geschäftsstelle ist bei der Abteilung 6.2 - Stadtvermessung und
Geoinformationen im Bereich 6 eingerichtet. Der Gutachterausschuss stellt gerne seine verschiedenen Produkte und Dienstleistungen „rund um den Wormser Grundstücksmarkt“ zur Verfügung.
Der Gutachterausschuss erstattet als unabhängiges Gremium Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschließlich Wohnungseigentum) sowie von Rechten an Grundstücken.
Durch kompetente Kundenberatung, den hohen Sachverstand und die gute Marktkenntnis der
Gutachterausschussmitglieder sowie regelmäßige Fortbildungen wird eine hohe Qualität der Verkehrswertgutachten gewährleistet.
Der Gutachterausschuss erstellt auch Gutachten für Gerichte und Justizbehörden, weiterhin im Zusammenhang mit Enteignungsmaßnahmen und behördlichen Sanierungsverfahren, oder auch bei Wertfeststellungen für andere
Behörden aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Die Gebühren für ein Gutachten des GAA richten sich nach landeseinheitlichen Bestimmungen. Sie sind abhängig von Art und Wert des Objektes sowie vom notwendigen Aufwand. So kann z.B. derzeit die Gebühr für ein Hausgrundstück mit einem Wert von
betragen, jeweils zuzüglich der Auslagen. Als Auslagen werden auch extreme Mehraufwendungen berechnet. Die
gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben. Zu den Gebühren bei anderen Werten und anderen
Grundstücksarten sowie zum Verfahren selbst gibt die Geschäftsstelle gerne Auskunft.
Bitte beachten Sie, dass für einen Gutachten-Auftrag Ihre persönliche Unterschrift benötigt wird. Wir haben daher ein ausdruckbares Auftragsformular beigefügt, das unterschrieben an den Gutachterausschuss gesandt werden kann (postalische Anschrift oder per Fax). Wegen des weiteren Verfahrens und erforderlicher Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen:
In regelmäßigen Abständen ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Worms (GAA) Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens.
Bereits seit dem Jahr 1963 hat der GAA in regelmäßigen Abständen und aufgrund der jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen sog. Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden ermittelt,
kartografisch dargestellt und veröffentlicht. Bodenrichtwerte werden üblicherweise alle zwei Jahre ermittelt, sie sind repräsentativ für den jeweiligen Stichtag. Die jüngste Ermittlung dieser Werte erfolgte zum 01.01.2026,
flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet.
Durch die Bodenrichtwerte wird ein guter Überblick über das Preisgefüge auf dem Wormser Grundstücksmarkt
ermöglicht. So kann sich jedermann informieren, in welcher Preislage sich ein bestimmtes Grundstück etwa
befindet. Von Interesse kann dabei z. B. das eigene Grundstück, aber auch ein Grundstück, an dem ein Kaufinteresse besteht, sein.
Für das Stadtgebiet von Worms bestehen derzeit etwa 371 unterschiedliche Wertbereiche.
Nach den geltenden Bestimmungen (Baugesetzbuch und Gutachterausschussverordnung) wird der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken (Bodenrichtwertzone) definiert, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Der Bodenrichtwert gibt den Wert in EURO pro m² Grundstücksfläche für ein fiktives Grundstück an, dessen
wertbeeinflussende Merkmale für die jeweilige Bodenrichtwertzone typisch sind (Richtwertgrundstück).
Abweichungen eines Grundstücks vom Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Eigenschaften - also:
Erschließungszustand, spezielle Lage, Art (und Maß der baulichen) Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Bodengüte, Grundstücksgestalt, Grundstückstiefe, bauliche Ausnutzung (GFZ) usw. - bewirken i.d.R. entsprechende
Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Weder aus der Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen noch aus den Angaben zu den Bodenrichtwerten können
irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Baugenehmigungsbehörden
abgeleitet werden.
Generell werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke
unbebaut wären (§196 Abs.1 BauGB). Zudem erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte jeweils unter der
Voraussetzung, dass keine Altlasten bzw. Schadstoffkontaminierungen vorhanden sind.
Der Beschluss über die Ermittlung der Bodenrichtwerte wurde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
öffentlich bekannt gemacht (Amtsblatt der Stadt Worms, 05/2026 vom 06.02.2026). Jedermann kann bei der
Geschäftsstelle des GAA Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Im Zusammenhang mit den Bodenrichtwerten bietet der GAA folgende Dienstleistungen an:
Abruf der Bodenrichtwerte:
Die aktuellen Bodenrichtwerte können über das Geoportal der Stadt Worms und über das landesweite
Informationssystem „BORIS“ unter Geoportal RLP abgerufen werden, jeweils kostenfrei, jedoch nur ohne die
wertbestimmenden Eigenschaften des Bodenrichtwertgrundstückes.
Objektbezogene Auskünfte über Bodenrichtwerte für ein bestimmtes Grundstück
Objektbezogene Auskünfte werden mit den entsprechenden Erläuterungen nur in schriftlicher Form und
kostenpflichtig gegeben. Die Gebühr hierfür ist nach dem wirtschaftlichen Wert (= Richtwerthöhe) gestaffelt,
sie beträgt derzeit pro Objekt zwischen 32.- und 75.- EURO.
Zu den Bodenrichtwerten sowie über die sonstigen Dienstleistungen und Produkte gibt die bei der Abteilung
6.2 -Stadtvermessung und Geoinformationen im Bereich 6 – Stadtentwicklung, Planen und Bauen der
Stadtverwaltung Worms eingerichtete Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne Auskunft.
Wenn Sie auf diesen Bereich klicken, wird eine Anfrage an den externen Anbieter gesendet. Datenschutzhinweis
Was tut sich auf dem Wormser Grundstücksmarkt tatsächlich? Was sind die Daten und Fakten? Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gibt in regelmäßigen Abständen einen ausführlichen Bericht über den Wormser
Immobilienmarkt heraus.
Der Grundstücksmarkbericht stellt die Umsatz- und Preisentwicklung dar und verdeutlicht das Marktgeschehen in zahlreichen Tabellen, Grafiken und Karten. Weiterhin sind wichtige wertrelevante Daten wie Indexreihen,
Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssatze enthalten.
Grundlage für die Ableitungen sind sämtliche Eigentumswechsel an Grundstücken wie z.B. Kaufverträge, die in der digitalen Kaufpreissammlung geführt und ausgewertet werden. Die umfassende Datengrundlage bietet hierbei ein hohes Maß an Transparenz für den Wormser Grundstücksmarkt. Als Nutzer werden nicht nur
Bewertungssachverständige und Immobilienfachleute, sondern auch Grundstückseigentümer, Bauherren, Investoren, Immobilienfirmen, Banken, Steuerberater und Behörden angesprochen.

Mit der vorliegenden 24. Ausgabe des Grundstücksmarktberichtes
präsentiert der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Worms ein aktuelles Abbild des Geschehens auf dem Wormser Grundstücksmarkt der Jahre 2023 und 2024.
Mit der Gleichverteilung der ausgewerteten Kaufverträge innerhalb
des zweijährigen Erhebungszeitraumes ist sichergestellt, dass der
Schwerpunkt der marktrelevanten Daten zur Wertermittlung der
01.01.2024 ist.
Geprägt wurde dieser Zeitraum durch das Ende der Corona-Pandemie im April 2023 und dem Abschalten der letzten 3 Atomkraftwerke in
Deutschland. Die Inflation lag zu Beginn des Jahres 2023 bei 8,7% und
verringerte sich bis zum Ende des Berichtszeitraumes auf 2,6%.
Zeitverzögert reagierte die EZB in Frankfurt mit einer Anhebung der
Leitzinsen von 2,5% auf 4,5% im September 2023 und senkte diesen bis Ende des Jahres 2024 auf 3,15%.
Mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) sind zum 01.01.2024 eine Vielzahl an Neuregelungen in Kraft getreten. Die
wahrscheinlich tiefgreifendste Änderung betrifft die Wärmeerzeugung in
Gebäuden. So ist ein wesentliches Ziel der Novellierung, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren
Energien betrieben werden soll (sogenannte 65%-EE-Regel).
Die umfassende Datengrundlage bietet hierbei ein hohes Maß an
Transparenz für den Wormser Grundstücksmarkt und dient vielen
Interessierten als wichtige Entscheidungsgrundlage.
Allen Anwendern und sonstigen interessierten Lesern garantiert der
Gutachterausschuss als selbstständiges und unabhängiges
Kollegialgremium transparente und neutrale Informationen. Dabei wendet sich der Grundstücksmarktbericht nicht nur an Fachleute der
Immobilienbranche oder an Bewertungssachverständige, sondern soll auch Grundstückseigentümern, Bauherrn und Investoren, sowie Banken,
Steuerberatern und Behörden dienen.
Der Marktbericht kann über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bezogen werden. Nutzen Sie dazu unseren Bestellservice
Aktuelle Analyse des Wormser Grundstücksmarktes
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat für den Bereich der Stadt Worms mit seinen 13 Stadtteilen
eine Zusammenstellung der Preise aus der Kaufpreissammlung für das Jahr 2025 vorgenommen.
Allgemein
Insgesamt erfasste die Geschäftsstelle im Jahr 2025 850 Urkunden mit 909 verkauften Objekten im Stadtgebiet Worms. Dies entspricht einem leichten Rückgang der Anzahl der Verkäufe von ca. -4 % gegenüber dem
Vorjahr (943 Objekte).
Trotz der leicht gesunkenen Anzahl an Verträgen stieg der Geldumsatz deutlich an: Immobilien im Gesamtwert
von rd. 270,5 Mio. € wechselten ihren Eigentümer. Dies ist ein Zuwachs von rd. +31,4 Mio. € bzw. +13 % im
Vergleich zum Jahr 2024 (239,1 Mio. €).
Der Gesamtflächenumsatz lag bei rd. 79,3 ha (Vorjahr 64,8 ha). Dies entspricht ca. 0,7 % der Gesamtfläche
des Stadtgebietes von Worms.
Der Schwerpunkt des Geldumsatzes lag weiterhin im Bereich der Wohnhäuser (Ein- und Zweifamilienhäuser,
Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser) mit rd. 124,7 Mio. € (-3 %) sowie beim
Wohnungseigentum (Neubau, Umwandlung, Weiterverkauf) mit rd. 57,4 Mio. € (-9 %).
Bauplätze (Wohnnutzung)
Im Jahr 2025 stieg die Zahl der verkauften Bauplätze für Wohnnutzung auf insgesamt 21 Fälle an (Vorjahr 15).
Davon entfielen jedoch lediglich 9 Bauplätze auf freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser (-2 zum Vorjahr).
Als Bauplätze werden auch bebaute Grundstücke erfasst, deren bauliche Anlagen abgebrochen und durch
Neubauten ersetzt werden.
Der Geldumsatz in diesem Teilmarkt verdoppelte sich nahezu auf 7,3 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €).
Ein Bauplatz für ein freistehendes Einfamilienhaus kostete im Durchschnitt 284.000 € (Vorjahr 221.000 €).
Bei einer durchschnittlichen Fläche von 730 m² entspricht dies einem Bodenwert von rd. 390 €/m²,
während bei einer durchschnittlichen Fläche von 530 m² im Vorjahr rd. 420 €/m² im Durchschnitt gezahlt wurden.
Die Preisspanne im Stadtgebiet lag dabei zwischen 300 €/m² und 560 €/m²; das Minimum und das Maximum
wurde jeweils im Stadtteil Weinsheim erzielt.
Bebaute Grundstücke (Wohnnutzung)
Im Teilmarkt der Wohnhäuser (ohne Wohnungseigentum) wurde ein Umsatz von 124,7 Mio. € erzielt, was einem
leichten Rückgang von ca. -3 % zum Vorjahr entspricht.
Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser (freistehend) haben sich jedoch stabilisiert und sind nur leicht
gestiegen:
Im Durchschnitt wurden 357.000 € pro Immobilie gezahlt (Vorjahr 348.000 €). Stärkere Preiszuwächse waren bei
den Reihenmittelhäusern zu verzeichnen, die im Schnitt für 318.000 € veräußert wurden (+7 %), sowie bei den
Doppelhaushälften und Reihenendhäusern mit einem Durchschnittspreis von 313.000 € (+8 %).
Wohnungseigentum
Der Geldumsatz im Bereich des Wohnungseigentums ist von rd. 62,9 Mio. € auf 57,4 Mio. € im Jahr 2025 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von -9 %. Die Anzahl der verkauften Einheiten ging von 417 auf 337 Fälle ebenfalls
zurück (-19 %). Den Hauptanteil am Marktgeschehen bildeten erneut die Weiterverkäufe von Bestandswohnungen mit 274 registrierten Fällen.
Hierbei war ein deutlicher Preisanstieg zu verzeichnen: Eine Wohnung im Weiterverkauf kostete im Durchschnitt
rd. 157.000 €, entspricht 2.298 €/m², was einer Steigerung von rund 25 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Der Markt für neu gebaute Eigentumswohnungen war hingegen rückläufig; hier wurden lediglich 9 Erstverkäufe
registriert (Vorjahr 28) bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von rd. 320.000 € bzw. 4.109 €/m².
Die teuerste Eigentumswohnung im Neubau wurde im Stadtteil Horchheim mit 5.250 €/m² Wohnfläche verkauft,
während die preiswerteste im Stadtteil Rheindürkheim mit 3.500 €/m² lag. Im Bereich der Umwandlungen von
Miet- in Eigentumswohnungen wurden 54 Verkäufe mit einem Durchschnittspreis von rd. 212.000 € (2.823 €/m²) erfasst.
Bebaute Grundstücke (gewerbliche Nutzung)
Im gewerblichen Teilmarkt (ohne Teileigentum) wurden im Jahr 2025 rd. 58,0 Mio. € umgesetzt, gegenüber
36,9 Mio. € im Jahr 2024 (+57 %). Der Flächenumsatz stieg deutlich auf 24,8 ha an. Die Geld- und Flächenumsätze
unterliegen in diesem Bereich seit jeher großen jährlichen Schwankungen. Ein wesentlicher Anteil entfiel im
Berichtsjahr auf Logistikhallen mit einem Umsatz von 27,4 Mio. €.
Grundstücke der Landwirtschaft
Im Teilmarkt der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke war im Berichtsjahr 2025 ein leichter Umsatzrückgang auf rd. 1,5 Mio. € zu verzeichnen (Vorjahr 1,9 Mio. €), wobei die Anzahl der Verkaufsfälle mit insgesamt
83 nahezu konstant blieb.
Der Schwerpunkt lag mit 25 Kauffällen auf dem Ackerland. Bei den Preisen zeigten sich unterschiedliche
Entwicklungen: Der durchschnittliche Kaufpreis für Ackerland blieb mit 4,00 €/m² im Vergleich zum Vorjahr
konstant.
Demgegenüber war bei den Weingärten ein deutlicher Preisrückgang zu beobachten; hier fielen die Preise von
durchschnittlich 8,50 €/m² im Vorjahr auf nunmehr 5,00 €/m². Das Marktsegment der Kleingärten zeigte sich mit
19 Verkäufen und einem Durchschnittspreis von 17.000 € und 750 m² pro Fall stabil. Weitere 22 Fälle entfielen
auf sonstige landwirtschaftliche Nutzungen sowie Transaktionen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs.
Gemeinbedarfsgrundstücke
Der Teilmarkt der Gemeinbedarfsgrundstücke umfasste im Jahr 2025 insgesamt 9 Grundstücksverkäufe.
Dabei wurden Flächen im Gesamtwert von rd. 0,22 Mio. € veräußert, die über das Stadtgebiet verteilt liegen.
Dabei wurden u.a. Flächen für den Straßenneu- und Straßenausbau, Hochwasserschutz am Rhein und
Starkregenvorsorge erworben.
Erbbaurechte und -grundstücke
Im Gegensatz zum Vorjahr 2024 (keine Verkäufe) wurden im Jahr 2025 insgesamt 7 Urkunden im Bereich der
Erbbaurechte registriert. Hierbei wurde ein Geldumsatz von insgesamt rd. 1,9 Mio. € erzielt. Dieser Teilmarkt
ist für den Bereich der Stadt Worms weiterhin nur von geringer Bedeutung.
Zwangsversteigerungen
Die Anzahl der Eigentumsübergänge im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren ist im Jahr 2025 auf 12 Fälle
gestiegen (Vorjahr 6 Fälle). Dabei entfielen 5 Vorgänge auf bebaute Grundstücke, 6 auf Wohnungs- und
Teileigentume und ein Vorgang auf Bauland oder deren Vorstufen zum Bauland. Der Geldumsatz belief sich
hierbei auf rd. 7,3 Mio. €.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke innerhalb einer ausgewiesenen Zone, die in €/m² angegeben werden. Über eine Bodenrichtwertauskunft kann sich jeder Bürger informieren,
in welcher Richtwertzone sich ein bestimmtes Grundstück befindet. Der Gutachterausschuss Worms hat die
Bodenrichtwerte turnusgemäß zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt und beschlossen. Diese aktuellen Werte sind im Geoportal der Stadt Worms sowie über das Informationssystem BORIS-RLP abrufbar. Eine Fortschreibung erfolgt im Zweijahresrhythmus, das nächste Mal Ende Januar 2028 zum Stichtag 01.01.2028.
Zusammenfassung des Wormser Grundstücksmarktes
Die
zum Download bereitgestellte Tabelle fasst die im Wormser Stadtgebiet
verzeichneten
Grundstücksumsätze des Jahres 2022, gegliedert nach
unterschiedlichen Objektgruppen, zusammen.
Zusammenfassung des Wormser Grundstücksmarktes 2025
Veröffentlichungen der Vorjahre
Die digitale Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses wird unter Beachtung strenger datenschutzrechtlicher
Bestimmungen durch die Geschäftsstelle geführt. Entsprechend gesetzlicher Bestimmungen werden hierin alle
Kauf- und Tauschverträge aufgenommen, ferner Erbbaurechtsverträge, Vertragsangebote und -annahmen,
Zuschlagsbeschlüsse bei Zwangsversteigerungsverfahren, Enteignungsbeschlüsse sowie die Daten aus
Bodenordnungsverfahren.
Verfahren
Dazu sind dem Gutachterausschuss die entsprechenden Verträge und Vorgänge von den Notaren, Gerichten
und Behörden zu übermitteln. Diese Basisdaten werden durch Unterlagen über die Bauleitplanung sowie
andere planerische Grundlagen und Maßnahmen ergänzt. Ferner fließen die Angaben der Landespflegebehörden
(Natur- und Landschaftsschutz), der Denkmal- sowie Bauaufsichtsbehörden, Daten aus dem Liegenschaftskataster und nicht zuletzt die Ergebnisse zusätzlicher Befragungen / Erhebungen bei den Käufern / Verkäufern ein. Damit sind zuverlässige und aktuelle Basisdaten für alle sonstigen Aufgaben des Gutachterausschusses vorhanden.
Im Ergebnis ist der Gutachterausschuss über sämtliche Bewegungen auf dem Grundstücksmarkt sowie über alle
wertbeeinflussenden Planungen und Maßnahmen umfassend informiert. Dies ist Voraussetzung für die
sachgerechte Erstattung von Gutachten, die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Ableitung der erforderlichen wertrelevanten Daten. Weiterhin stellt die Kaufpreissammlung die Datenbasis für den Grundstücksmarktbericht dar. Sie bildet auch die Grundlage für weitergehende Berichte z.B. des Deutschen Städtetages, des Statistischen
Landes- und Bundesamtes, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und diverser Forschungsinstitute.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der Belange der betroffenen Bürger an bestimmte Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für
Grundstücksbewertung und an Sachverständige mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nur dann
gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet ist. Anderen Stellen und Personen werden nur solche Auskünfte erteilt, die keine Rückschlüsse auf das Grundstück
ermöglichen. Über personenbezogene Daten werden generell keine Auskünfte gegeben.
Die Gebühr für Auskünfte aus den Kaufpreissammlungen bemisst sich nach dem erforderlichen Aufwand und dem wirtschaftlichen Nutzen. Sie kann zwischen 58.- und 815.- EURO betragen.
Für eine sachgerechte Verkehrswertermittlung sind wertrelevante Daten wie Indexreihen,
Umrechnungskoeffizienten, Sachwert-Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke unverzichtbar. Baulandpreis- und Ackerlandindizes sowie Sachwert-Marktanpassungsfaktoren werden regelmäßig vom Gutachterausschuss abgeleitet und auf der Homepage, in der örtlichen Presse oder im
jeweils aktuellen Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.
Ermittlung weiterer Daten
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist fortlaufend damit befasst, Marktuntersuchungen durchzuführen und weitere wertrelevante Daten wie z.B. örtliche Liegenschaftszinssätze abzuleiten. Bei Fragen zur Anwendbarkeit überregional abgeleiteter Daten gibt Ihnen die Geschäftsstelle gerne Auskunft. Weiterhin liefert der
Grundstücksmarktbericht nähere Informationen.
Regionalfaktor gemäß § 36 (3) ImmoWertV
Der Gutachterausschuss der Stadt Worms hat in seiner Sitzung am 21.01.2022 den örtlichen Regionalfaktor für das Sachwertverfahren mit 1,00 beschlossen.
Indexreihen für das Stadtgebiet Worms
Seit dem Jahr 1963 werden für den Bereich der Stadt Worms Baulandpreisindizes für Wohnbauflächen
(überwiegend für ein- und zweigeschossige Bauweise) ermittelt und
veröffentlicht. Im Jahr 2010 wurde diese Reihe um die Indexreihen für Ackerland und Weingarten erweitert. Alle
Indexreihen können mit einem Link abgerufen
werden.
Die Indexreihen bestehen aus Indexwerten, die sich aus dem
durchschnittlichen Verhältnis der Bodenpreise eines
Erhebungszeitraumes zu den
Bodenpreisen eines Basiszeitraumes mit der Indexzahl 100 ergeben. Die
Indexzahlen werden für Grundstücke mit vergleichbaren Lage- und
Nutzungsverhältnissen aus allen für die Auswertung
geeigneten Kaufpreisen von
unbebauten Grundstücken des Erhebungszeitraumes abgeleitet.
Alle Indexreihen bilden die durchschnittliche zeitliche Veränderung
im gesamten Stadtgebiet von Worms (Innenstadt einschließlich aller Stadtteile
mit den Gemarkungen) ab. Auf Grund der in den jeweiligen Erhebungszeiträumen
unterschiedlichen Lage und Anzahl der erfassten Grundstücke muss die Preisveränderung
in einzelnen Bereichen der Stadtteile und Gemarkungen nicht zwingend mit der
durchschnittlichen Entwicklung identisch sein.
Eine Plausibilitätskontrolle auf der Grundlage der zeitlichen
Veränderung der Bodenrichtwerte ist daher immer
erforderlich, da sie das Stadtgebiet
mit den Gemarkungen deutlich feingliedriger abbilden
(ca. 260
Bodenrichtwertzonen für Wohnbauland und ca. 100 Bodenrichtwertzonen für
Ackerland,
Weingarten, Wald und sonstige Flächen).
Umrechnungskoeffizienten zur Anpassung der baulichen Nutzung (Geschossflächenzahl)
Grundsätzlich ist bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Grundstück umso wertvoller, je intensiver es baulich
genutzt werden kann. In überörtlichen Erhebungen wurde dieses Problem untersucht und dabei gewisse
Abhängigkeiten festgestellt, die sich über Koeffizienten zur jeweiligen Geschossflächenzahl (GFZ) ausdrücken lassen.
Für das Wertverhältnis von gleichartigen Grundstücken bei unterschiedlicher baulicher Nutzungsmöglichkeit sind als Anlage 11 zu den "Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken
(Wertermittlungsrichtlinien 2006 - WertR 2006)" diverse Tabellen und Hinweise veröffentlicht. Zahlreiche
Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Faktoren auf die örtlichen Grundstücksmärkte in Rheinland-Pfalz
übertragbar sind. Eine Ableitung örtlicher Koeffizienten ist deshalb entbehrlich. Grundsätzlich sollten jedoch aus
fehlertheoretischen Gründen Kaufpreise über zu große GFZ-Unterschiede nicht einfach umgerechnet werden.
Der Gutachterausschuss hat seit 2010 in der Richtwertdefinition grundsätzlich nicht die planungsrechtliche GFZ,
sondern die wertrelevante GFZ angegeben. Denn wertrelevant ist nicht, welche bauliche Nutzung laut
Bebauungsplan auf den Grundstücken maximal realisiert werden kann, sondern welche Nutzung in der
Bodenrichtwertzone durchschnittlich realisiert wurde. Das Bewertungsgrundstück ist dann ausgehend von der
realisierten bzw. durchschnittlich realisierbaren GFZ auf die wertrelevante GFZ in der Richtwertdefinition anzupassen.
Grundstücksmarktberichte sowie Auszüge und Auskünfte über Bodenrichtwerte können Sie hier kostenpflichtig bestellen: