Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin
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Bundestagswahl

Die nächste Bundestagswahl findet am 23.02.2025 statt.

Wahlberechtigte können eine Person wählen, die den Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag besteht aus gewählten Volksvertreter (Abgeordneten). Die Wahlzeit beträgt vier Jahre. 

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis  ( An-/Ummeldung des Wohnsitzes)

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis (An-/Ummeldung des Wohnsitzes)

Für die Eintragung von Wahlberechtigten in die Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl am 23.02.2025 gilt Folgendes:

1. Meldungen bis 12.01.2025 (42. Tag vor der Wahl):

An-, Ab- und Ummeldungen werden von Amts wegen berücksichtigt.

2. Meldungen in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025:

2.1 Erstmalige Anmeldung für eine Wohnung in Worms

Meldet sich ein Wahlberechtigter, der am 12.01.2025 nicht für eine Wohnung in Worms gemeldet war, für eine Wohnung in Worms bis spätestens 02.02.2025 bei der Meldebehörde an, so wird er nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

2.2 Abmeldung von Worms

Meldet sich ein Wahlberechtigter aus Worms ab, der von Amts wegen in das Wählerverzeichnis in Worms eingetragen ist, bleibt er im Wählerverzeichnis in Worms eingetragen. Der Wahlberechtigte kann bei der neuen Gemeinde (Zuzugsgemeinde) einen Antrag stellen, um im dortigen Wählerverzeichnis eingetragen zu werden.

Wird kein Antrag bei der neuen Gemeinde gestellt, bleibt er im Wählerverzeichnis in Worms eingetragen und kann nur in seinem Wormser Wahlbezirk oder durch Beantragung eines Wahlscheines (mit Briefwahlunterlagen) wählen.

2.3 Ummeldung (innerhalb von Worms)

Meldet sich ein Wahlberechtigter innerhalb von Worms um, erfolgt kein Wechsel des Wahlbezirks. Der Wahlberechtigte bleibt im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Er kann im Wahlraum dieses Wahlbezirks wählen oder einen Wahlschein beantragen.

3. Meldungen ab dem 03.02.2025:

Wahlberechtigte, die sich nach dem 02.02.2025 anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde, bei deren Meldebehörde sie am 12.01.2025 gemeldet waren, eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht dort ausüben oder von der Briefwahl Gebrauch machen, wenn sie dort rechtzeitig einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen anfordern.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an die Wahldienststelle wenden.

Antrag für Deutsche Rückkehrer aus dem Ausland

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland

Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:

  • Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 12.01.2025 für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.

  • Wer sich nach dem 12.01.2025, jedoch bis spätestens 02.02.2025 anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung), hier "Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland"  für Rückkehrer eingetragen.

    Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) oder Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist (siehe unten).

  • Wer sich erst nach dem 02.02.2025 in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 02.02.2025 bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) oder Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird (siehe unten).

Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich.

Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis (Ausland)

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche gemäß § 12 Abs.1 S.1 Nr.1 BWahlG (Anlage 2 zu § 18 Abs. 4 BWO)

Gemäß § 12 Abs. 2 S.1 Nr. 1 sind auch, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Senden Sie uns den wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterschrieben Antrag als Scan über wahlen@worms.de zu. Eine Zusendung per Post an die untenstehenden Adressdaten ist selbstverständlich ebenfalls möglich, aber nicht verpflichtend.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche gemäß § 12 Abs.1 S.1 Nr.2 BWahlG (Anlage 2a zu § 18 Abs. 5 BWO)

Gemäß § 12 Abs. 2 S.1 Nr. 2 sind auch, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Senden Sie den wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterschrieben Antrag im Original per Post an die Stadtverwaltung Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms zu! Die Zusendung im Original ist verpflichtend.

Wer darf wählen?

Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die zum Wahltermin volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik leben.

Daneben haben auch im Ausland lebende Deutsche ein Wahlrecht, vorausgesetzt sie haben nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück.

Die Wahlbenachrichtigungen werden zeitnah vor der Wahl den Wahlberechtigten zugestellt. Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.

Wer steht zur Wahl?

Die Wahlkreisvorschläge für die Bundestagswahl 2025 werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Sprechblase mit der Aufschrift: Du hast die Wahl! auf gelben Grund (Bannermotiv Wahl-O-Mat Bundestagswahl 2021)
Sprechblase mit der Aufschrift: Du hast die Wahl! auf gelben Grund (Bannermotiv Wahl-O-Mat Bundestagswahl 2021)

Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl

Der Wahl-O-Mat ist ein Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung. Mit seiner Hilfe können Sie spielerisch herausfinden, was die Parteien wollen und welche den eigenen politischen Ansichten am nächsten kommen:

Wie wird gewählt?

Auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl gibt es jeweils eine Spalte für die Erst- und eine für die Zweitstimme. Die Spalten sind farblich voneinander abgesetzt, um die Unterschiede optisch zu betonen:

Erststimme (linke Spalte, schwarze Schrift auf weißem Grund)

Zweitstimme (rechte Spalte, blaue Schrift auf weißem Grund) 

In der linken Spalte sind die Kandidaten für die Direktkandidatur des Wahlkreises aufgelistet.

In der rechten Spalte sind die Landeslisten der zur Wahl antretenden Parteien aufgeführt. Sie sind maßgeblich für die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält. 

Die Liste ist durchnummeriert. 

Jeder Kandidat ist mit seinem Beruf, seiner Adresse und seiner eventuellen Parteizugehörigkeit aufgeführt.

Diese Liste ist durchnummeriert. 

Es sind jeweils die ersten fünf Kandidaten jeder Partei aus den Landeslisten aufgeführt. 

In den Kreis rechts neben dem Namensfeld setzen Sie Ihr Kreuz.

HINWEIS: Hier darf nur ein Kreuz gemacht werden.

In den Kreis links neben der Partei setzen Sie Ihr Kreuz.


HINWEIS: Auch hier darf nur ein Kreuz gemacht werden.

Wo wird gewählt? (Wahllokale)

Die Stadt Worms ist für die Bundestagswahl in 44 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Alle Wahlräume sind barrierefrei erreichbar.

Den richtigen Wahlbezirk und Wahlraum für die Stimmabgabe finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie zusammen mit Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen sollen.

Eine Übersicht über die statistischen Bezirke und die Wahlräume in Worms finden Sie im städtischen Geoportal (Stadtplan):

Wahllokale im Stadtplan

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Briefwahl

Wahlkreis 205  -  Worms

Zu diesem Wahlkreis gehören neben der kreisfreien Stadt Worms der Landkreis Alzey-Worms sowie vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinden Bodenheim, Rhein-Selz und Sprendlingen-Gensingen.

Informationen für Kandidierende

Hier finden Sie die wichtigsten Termine für die Bundestagswahl 2025 im Überblick:

Terminkalender - Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und bspw. die Vordrucke für die Einreichung eines Kreiswahlvorschlags erhalten Sie bei der Wahldienststelle. Hierfür schreiben Sie eine E-Mail an wahlen@worms.de oder Sie melden sich telefonisch beim Wahlamt. 

Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zu Kandidaturen - Die Bundeswahlleiterin

Informationen zu Wahlen in leicht verständlicher Sprache

Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl.

Was macht der Bundestag? 
Wie wählt man? 
Was sind Erst- und Zweitstimme?

Die Bundeswahlleiterin informiert in Leichter Sprache über die Wahl:

Leichte Sprache - Die Bundeswahlleiterin

Zusätzliche Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier:

Wahl-Hilfe in Leichter Sprache

Bundestagswahl 2025 - Das Heft in einfacher Sprache

Auf der Website der Bundeswahlleiterin finden Sie zahlreiche Informationen für Wählende

Kontakt

Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen
E-Mail Kontaktformular

Wahlergebnisse

Wahlergebnisse Bundestagswahlen 2021

Wahlergebnisse auf der Webseite der Bundeswahlleiterin:

Archiv Wahlergebnisse Worms (bis 2021)

Sehen Sie hier die archivierten Wahlergebnisse für Worms bis 2021*.

*Möglicherweise sind diese nicht vollständig; alle Angaben daher ohne Gewähr!

Weitere Informationen

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