Die nächste Bundestagswahl findet 2025 statt.
Wahlberechtigte können eine Person wählen, die den Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag besteht aus gewählten Volksvertreter (Abgeordneten). Die Wahlzeit beträgt vier Jahre.
Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die zum Wahltermin volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik leben.
Daneben haben auch im Ausland lebende Deutsche ein Wahlrecht, vorausgesetzt sie haben nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück.
Die Wahlbenachrichtigungen werden zeitnah vor der Wahl den Wahlberechtigten zugestellt. Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.
Die Wahlkreisvorschläge für die Bundestagswahl 2025 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl
Der Wahl-O-Mat ist ein Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung. Mit seiner Hilfe können Sie spielerisch herausfinden, was die Parteien wollen und welche den eigenen politischen Ansichten am nächsten kommen:
Auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl gibt es jeweils eine Spalte für die Erst- und eine für die Zweitstimme. Die Spalten sind farblich voneinander abgesetzt, um die Unterschiede optisch zu betonen:
Erststimme (linke Spalte, schwarze Schrift auf weißem Grund) | Zweitstimme (rechte Spalte, blaue Schrift auf weißem Grund) |
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In der linken Spalte sind die Kandidaten für die Direktkandidatur des Wahlkreises aufgelistet. | In der rechten Spalte sind die Landeslisten der zur Wahl antretenden Parteien aufgeführt. Sie sind maßgeblich für die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält. |
Die Liste ist durchnummeriert. Jeder Kandidat ist mit seinem Beruf, seiner Adresse und seiner eventuellen Parteizugehörigkeit aufgeführt. | Diese Liste ist durchnummeriert. Es sind jeweils die ersten fünf Kandidaten jeder Partei aus den Landeslisten aufgeführt. |
In den Kreis rechts neben dem Namensfeld setzen Sie Ihr Kreuz. HINWEIS: Hier darf nur ein Kreuz gemacht werden. | In den Kreis links neben der Partei setzen Sie Ihr Kreuz.
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Die Stadt Worms ist in 60 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Alle Wahlräume sind barrierefrei erreichbar.
Den richtigen Wahlbezirk und Wahlraum für die Stimmabgabe finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie zusammen mit Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen sollen.
Eine Übersicht über alle Wahlbezirke und Wahlräume in Worms finden Sie im städtischen Geoportal (Stadtplan):
Wahllokale im Stadtplan
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Zu diesem Wahlkreis gehören neben der kreisfreien Stadt Worms der Landkreis Alzey-Worms sowie vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinden Bodenheim, Rhein-Selz und Sprendlingen-Gensingen.
Wahlergebnisse auf der Webseite der Bundeswahlleiterin:
Sehen Sie hier die archivierten Wahlergebnisse für Worms bis 2021*.
*Möglicherweise sind diese nicht vollständig; alle Angaben daher ohne Gewähr!