Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2019-2024.
Die nächsten Kommunalwahlen finden 2024 statt.
Die Parteien und Wählergruppen, die an den Wahlen des Stadtrates oder der Ortsbeiräte der Stadt Worms teilnehmen möchten, müssen spezielle Formulare des Landeswahlleiters ausfüllen. Diese Formulare sind auf der Internetseite des Landeswahlleiters zu finden. Die Formulare können auch in Papierform von der städtischen Wahldienststelle ausgehändigt werden.
In diesen Formularen sind die Daten der Kandidatinnen und Kandidaten an mehreren Stellen einzutragen. Zur Erleichterung des Ausfüllens dieser umfangreichen Wahlvorschlags-Formulare gibt es die Möglichkeit, ein Computer-Programm zu benutzen. Mit Hilfe dieses Programms reicht es aus, die Daten der Kandidatinnen und Kandidaten einmalig zu erfassen. Alle Formulare des Landeswahlleiters stehen innerhalb des Programms zur Verfügung und können automatisiert mit den Daten der Kandidatinnen und Kandidaten befüllt werden. So ist auch eine Übereinstimmung der Daten innerhalb der Wahlvorschlags-Formulare gewährleistet.
Das Programm wird auf Anfrage auf einem USB-Stick der Stadt Worms mit einer Bedienungsanleitung zur Verfügung gestellt. Nachdem die Daten eingegeben und auf dem USB-Stick gespeichert wurden, wird der USB-Stick wieder bei der Wahldienststelle zur Weiterbearbeitung abgegeben.
Die Kandidaten für die nächste Wahlzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Darin angegeben werden Wahlbezirk und Wahlraum.
Die Wahlbenachrichtigung und der amtliche Personalausweis (bei Unionsbürgern der gültige Identitätsausweis oder Reisepass) sind zur Wahl mitzubringen.
Alle Kandidaten sind in den jeweiligen Stimmzetteln aufgelistet. Je nach Wahl haben die Wähler unterschiedlich viele Stimmen.
Die Wahlen zum Stadtrat und zu den Ortsbeiräten werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt.
Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Stadtrats / Ortsbeirats zu wählen sind (Wormser Stadtrat: 52 Stimmen; Ortsbeiräte: je nach Stadtteil, siehe Angaben auf den Stimmzetteln). Die Bewerber mit den meisten Stimmen erhalten ein Ratsmandat.
Sie haben vielfältige Möglichkeiten, Ihre Stimmen zu vergeben und die Sitzvergabe im Rat mitzubestimmen:
ACHTUNG:
Kreuzen sie 2 Listen und mehr an, ist der Stimmzettel zwar gültig, Reststimmen werden aber NICHT VERTEILT - es zählen dann nur die vergebenen Personenstimmen.
Auch wenn Sie weniger Stimmen (als zu wählende Ratsmitglieder) vergeben, ist Ihr Stimmzettel gültig.
Aber Vorsicht: Ungültig ist Ihr Stimmzettel
Ups, Fehler beim Ausfüllen gemacht?
Fragen Sie im Wahlbüro nach einem neuen Stimmzettel (der falsch ausgefüllte darf natürlich nicht abgegeben werden!)
Kumulieren & panaschieren - gewusst wie!
Hier können Sie testen, wie die Stimmvergabe funktioniert und unter welchen Voraussetzungen ein Stimmzettel ungültig ist:
In den Ortsbezirken (Stadtteilen) werden auch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt. Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme.
Erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.
Die Stadt Worms ist in 60 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Alle Wahlräume sind barrierefrei erreichbar.
Den richtigen Wahlbezirk und Wahlraum für die Stimmabgabe finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie zusammen mit Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen sollen.
Eine Übersicht über alle Wahlbezirke und Wahlräume in Worms finden Sie im städtischen Geoportal (Stadtplan):
Wahllokale im Stadtplan
Wahlergebnisse für Worms:
Wahlergebnisse Land: