Schild mit der Aufschrift "Wahllokal"
Schild mit der Aufschrift "Wahllokal"

Kommunalwahlen

In Worms fanden zuletzt im Jahr 2024 Kommunalwahlen statt:

am Sonntag, 09. Juni 2024

  • Wahl des Wormser Stadtrates
  • Wahl der Ortsbeiräte für die 13 Ortsbezirke
  • Ortsvorsteher für die 13 Ortsbezirke

 

Stichwahlen am Sonntag, 23. Juni 2024: 

  • Ortsvorsteher-Stichwahlen Pfiffligheim, Pfeddersheim und Horchheim!

Informationen zur Wahl 2024

Wer steht zur Wahl?

Hier finden Sie die Kandidaten für die Ortsbeiratswahl, die Ortsvorsteherwahl und die Wahl des Stadtrates:

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge

Wo wird gewählt?

Die Stadt Worms ist in 60 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Alle Wahlräume sind barrierefrei erreichbar.

Den richtigen Wahlbezirk und Wahlraum für die Stimmabgabe finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie zusammen mit Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen sollen.

Eine Übersicht über alle Wahlbezirke und Wahlräume in Worms finden Sie im städtischen Geoportal (Stadtplan):

Wahllokale im Stadtplan

Wenn Sie auf diesen Bereich klicken, wird eine Anfrage an den externen Anbieter gesendet. Datenschutzhinweis

Weitere Informationen zu den einzelnen Wahlen

Wahl zum Stadtrat / Ortsbeirat

Die Wahlen zum Stadtrat und zu den Ortsbeiräten werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt.

Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Stadtrats / Ortsbeirats zu wählen sind (Wormser Stadtrat: 52 Stimmen; Ortsbeiräte: je nach Stadtteil, siehe Angaben auf den Stimmzetteln). Die Bewerber mit den meisten Stimmen erhalten ein Ratsmandat.

Sie haben vielfältige Möglichkeiten, Ihre Stimmen zu vergeben und die Sitzvergabe im Rat mitzubestimmen:

  • Sie können Einzelstimmen vergeben (1 bis max. 3 Stimmen pro Bewerber/in),
  • eine komplette Liste mit Wahlvorschlägen ankreuzen (Kreuz in der Kopfzeile),
  • Namen streichen,
  • Listen- und Einzelstimmen kombinieren oder
  • eine Liste ankreuzen und Einzelstimmen auf anderen Listen vergeben.
  • Die für die Personenwahl nicht ausgeschöpften Stimmen werden - sofern Sie 1 Liste angekreuzt haben - von oben nach unten den noch nicht angekreuzten Personen zugeordnet.

ACHTUNG:

Kreuzen sie 2 Listen und mehr an, ist der Stimmzettel zwar gültig, Reststimmen werden aber NICHT VERTEILT - es zählen dann nur die vergebenen Personenstimmen.
Auch wenn Sie weniger Stimmen (als zu wählende Ratsmitglieder) vergeben, ist Ihr Stimmzettel gültig.

Vorsicht: Ungültig ist Ihr Stimmzettel, wenn

  • Sie mehr als 1 Liste in der Kopfleiste ankreuzen und darüber hinaus keine Personenstimmen vergeben,
  • Sie mehr Stimmen vergeben, als der Rat Sitze hat!
    Der Stimmzettel wird aber auch nur dann ungültig, wenn Sie Kandidaten aus mehreren Wahlvorschlägen angekreuzt haben. Wenn Sie mehr als die Ihnen zustehenden Stimmen innerhalb eines Wahlvorschlags vergeben haben, werden zu viel vergebene Stimmen von unten nach oben nach bestimmten Regeln gestrichen und Ihr Stimmzettel wäre somit gültig.

Ups...Fehler beim Ausfüllen gemacht?

Fragen Sie im Wahlbüro nach einem neuen Stimmzettel (der falsch ausgefüllte darf natürlich nicht abgegeben werden!)

Kumulieren & panaschieren - gewusst wie!

Hier können Sie testen, wie die Stimmvergabe funktioniert und unter welchen Voraussetzungen ein Stimmzettel ungültig ist:

interaktiver Muster-Stimmzettel

Wahl zur Ortsvorsteherin bzw. zum Ortsvorsteher

In den Ortsbezirken (Stadtteilen) werden auch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt. Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme.

Erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.

Stichwahlen am 23. Juni 2024 (Ortsvorsteher)

Der Stadtwahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. Juni 2024 jeweils einstimmig festgestellt, dass es für folgende Kandidatinnen und Kandidaten am Sonntag, 23. Juni 2024 zu Stichwahlen für das Amt des Ortsvorstehers kommt:

  • Worms-Pfiffligheim
    Daniela Kundel, SPD
    Jochen Egelhof, CDU

  • Worms-Horchheim
    Richard Grünewald, Einzelbewerber
    Volker Janson, SPD

  • Worms-Pfeddersheim
    Jens Thill, SPD
    Detlef Kettner, Freie Liste

Die Stichwahlen werden nötig, weil jeweils keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der jeweils abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann auch durch Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokumentes in seinem Wahllokal wählen.

Briefwahl-Antrag möglich

Die Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag nicht in ihr Wahllokal gehen können und trotzdem wählen möchten, können bis Freitag, 21. Juni 2024, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro beantragen (Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms) und dort auch direkt per Briefwahl wählen.

Die Wahlberechtigten, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt, jedoch noch nicht erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend beim Briefwahlbüro zu melden.

Beantragungen sind außerdem wie folgt möglich:

Bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr müssen die Wahlbriefe im Rathaus vorliegen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Verlegung von Wahllokalen

Für die Stichwahlen in Pfiffligheim ergeben sich Änderungen bei den Wahllokalen: 

Die beiden Wahlbezirke 4101 und 4103 (ursprünglich im Autohaus Tallafuss), werden in die ev. Kindertagesstätte Katharina von Bora (Am Kochenberg 7, 67549 Worms) verlegt.

Ob Sie von diesen Wahllokalverlegungen betroffen sind, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen oder telefonisch im Briefwahlbüro unter (0 62 41) 8 53 - 10 06 erfragen.

Kontakt

Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen
E-Mail Kontaktformular

Weitere Services und Informationen

Wahlergebnisse

Wahlergebnisse Kommunalwahlen 2024 

Archiv Wahlergebnisse Worms

Sehen Sie hier die archivierten Wahlergebnisse für Worms bis 2021*.

*Möglicherweise sind diese nicht vollständig; alle Angaben daher ohne Gewähr!

Informationen und Wahlergebnisse der Ortsvorsteher-Ersatzwahlen Abenheim und Hochheim im Jahr 2022 finden Sie auf unserer Sonderseite:

Der Landeswahlleiter bietet auf seiner Webseite ein umfassendes Informationsangebot zu den Ergebnissen der Kommunalwahlen:

Weitere Informationen

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