Die nächste Wahl zum Migrations- und Integrationsbeirat findet am 10. November 2024 statt.
Der Beirat für Migration und Integration der Stadt Worms hat folgende Aufgaben und Möglichkeiten:
Für einen Sitz im Beirat für Migration und Integration kandidieren dürfen alle Einwohner,
Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten müssen bei der Wahlabteilung das ausgefüllte und unterschriebene Wahlvorschlags-Formular abgeben.
Vereine, Verbände, sonstigen Organisationen, Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen können auch Wahlvorschläge mit einer oder mehreren Personen einreichen. Die Formulare hierfür sind bei der Wahlabteilung der Stadtverwaltung Worms erhältlich.
Einreichungsfrist: 23.09.2204, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms
Weitere Informationen finden Sie in den Bekanntmachungen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Wahlzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wahlberechtigt sind
soweit sie am Tage der Stimmabgabe
An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein hat oder sonst am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz.
Personen, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Die Wahllokale für die nächste Wahl werden rechtzeitig bekannt gegeben.
In den Wahllokalen ist die Wahl am Sonntag, 8 bis 18 Uhr möglich.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung, aus der man sein Wahllokal entnehmen kann.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden.