Die Wahl zum Migrations- und Integrationsbeirat fand am 10. November 2024 statt.
Der Beirat für Migration und Integration der Stadt Worms hat folgende Aufgaben und Möglichkeiten:
Für einen Sitz im Beirat für Migration und Integration kandidieren dürfen alle Einwohner,
Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten müssen bei der Wahlabteilung das ausgefüllte und unterschriebene Wahlvorschlags-Formular abgeben.
Vereine, Verbände, sonstigen Organisationen, Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen können auch Wahlvorschläge mit einer oder mehreren Personen einreichen. Die Formulare hierfür sind bei der Wahlabteilung der Stadtverwaltung Worms erhältlich.
Einreichungsfrist: 23.09.2204, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms
Weitere Informationen finden Sie in den Bekanntmachungen.
Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge und Wahllokale für die Wahl des Beirats für Migration 2024
Für die Wahlen des Beirats für Migration und Integration haben sich insgesamt 23 Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht sowie ausführliche Informationen über alle Personen, die zur Wahl stehen:
Wahlberechtigt sind
soweit sie am Tage der Stimmabgabe
An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein hat oder sonst am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz.
Personen, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Die Wahllokale für die Wahl 2024 befinden sich im Rathaus (siehe auch Wahlbekanntmachung).
In den Wahllokalen ist die Wahl am Sonntag, 8 bis 18 Uhr möglich.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung, aus der man sein Wahllokal entnehmen kann.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden.
Sie möchten per Briefwahl wählen? - Dann klicken Sie hier für mehr Infos: