Amtsgericht in Worms
Amtsgericht in Worms

Schöffenwahl 2023

Die nächste Schöffenwahl findet im Herbst 2023 statt.

Im Herbst 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. 

Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Worms und Landgericht Mainz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. 

Jetzt bewerben für das Schöffenamt

Plakat Schöffenwahl 2023
Plakat Schöffenwahl 2023

Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung.

Du hast Interesse. Dann fülle das Bewerbungsformular aus (siehe unten "zum Herunterladen") und sende es an die 

Stadtverwaltung Worms
Abt. 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen
Marktplatz 2
67547 Worms

Gesucht werden Schöffen für das allgemeine Strafrecht und Jugendschöffen.

Die Bewerbungsphase ist beendet!

Bewerbungsformulare zum Herunterladen

Wer sich für die Ausübung des Schöffenamtes in Erwachsenenstrafsachen interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt (siehe unten), kann sich bis zum 10. Mai 2023 mit dem folgenden Bewerbungsformular bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 1.01 - Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen, Marktplatz 2, 67547 Worms bewerben:

Die Bewerbungsphase ist beendet!

Wer sich für das Amt eines Jugendschöffen interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt (siehe unten), kann sich bis zum 30. April 2023 mit dem folgenden Bewerbungsformular bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 5.06 - Kinder- und Jugendbüro, Würdtweinstraße 12a, 67549 Worms bewerben:

Die Bewerbungsphase ist beendet!

Was machen Schöffen?

Schöffen sind ehrenamtliche Richter

Als Schöffen bezeichnet man Frauen und Männer, die durch eine Wahl zu ehrenamtlichen Richtern bestimmt worden sind. Sie kommen im Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz.

Vertreter des Volkes beim Amtsgericht

Bei den Amtsgerichten wirken die Schöffen bei den sogenannten Schöffengerichten mit. Diese sind für den Bereich der mittleren Kriminalität mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren zuständig und in der Regel mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Die Fälle schwererer Kriminalität werden vor den großen Strafkammern der Landgerichte verhandelt. Diese sind mit zwei bzw. drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.

In der Ausübung ihrer Tätigkeit sind Schöffen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Die Schöffen sollen als Vertreter des Volkes durch die Ausübung ihres Ehrenamtes dazu beitragen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz erhalten bleibt. Von großer Bedeutung ist auch, dass Schöffen ihre Lebenserfahrung und Sachkunde in den Ablauf einer Verhandlung einbringen.

Schöffen üben das ehrenamtliche Richteramt in gleicher Weise wie ein Berufsrichter aus. Berufsrichter und Schöffen entscheiden gemeinsam sowohl über die Schuldfrage als auch über das Strafmaß. In Beratung und Abstimmung haben die Schöffen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter und sollen unbefangen nach ihrem Eindruck, welchen sie während der Hauptverhandlung gewinnen, entscheiden. Aus diesem Grund haben sie im Gegensatz zu den Berufsrichtern keine Kenntnis vom Inhalt der Akten des jeweiligen Verfahrens.

Verdienstausfall, Fahrtkosten und Sitzungsgelder

In der Regel werden die Schöffen zwölfmal im Jahr zu Sitzungen herangezogen. Der entstandene Verdienstausfall sowie die Fahrtkosten werden erstattet. Daneben erhalten Schöffen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit noch Sitzungsgelder nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.

(Quelle: BUS Rheinland-Pfalz)

Eigne ich mich für dieses Ehrenamt?

Voraussetzungen und Ausnahmen

Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger Schöffin bzw. Schöffe werden. Hiervon sind ausgenommen:

  • Personen, die zum Beginn der Amtsperiode (Stichtag 01.01.2024) jünger als 25 oder älter als 69 Jahre sind,
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,
  • Personen, die beruflich mit der Justiz verbunden sind wie z.B. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Justizvollzugsbeamte usw.,
  • Personen, die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind oder infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind,
  • Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Ausnahmetatbestände finden sich im § 34 Gerichtsverfassungsgesetz.

Amt verlangt bestimmte Eigenschaften 

An Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt. 

Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen: 

  • Soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
  • Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen 
  • Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien 
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit 

(Quelle: BUS Rheinland-Pfalz und Flyer "Zum Schöffenamt in zehn Schritten")

Wie wird gewählt?

Vorschlagsliste mit Bewerbern

Für die Wahl zum Schöffen wird eine Vorschlagsliste von der politischen Gemeinde aufgestellt, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Diese Vorschlagsliste wird von dem Stadt- oder Gemeinderat beraten und beschlossen. Interessierte Bürger können sich auch selbst bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden. 

Wahl durch einen Wahlausschuss

Die Wahl zum Schöffen erfolgt durch einen Wahlausschuss unter Vorsitz des Vorsitzenden des Schöffengerichts für die Dauer von 4 Jahren. Eine Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode von 4 Jahren ist möglich.

(Quelle: BUS Rheinland-Pfalz)

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zur Schöffenwahl in Worms, wenden Sie sich gerne an folgende Kontaktpersonen: 

Schöffen für das allgemeine Strafrecht

Stadtverwaltung Worms
Abt. 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen

Jugendschöffen

Stadtverwaltung Worms
Abt. 5.06 Kinder- und Jugendbüro

Weitere Informationen

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