Die nächste Schöffenwahl findet im Herbst 2023 statt.
Im Herbst 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Worms und Landgericht Mainz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung.
Du hast Interesse. Dann fülle das Bewerbungsformular aus (siehe unten "zum Herunterladen") und sende es an die
Stadtverwaltung Worms
Abt. 1.01 Kommunalverfassung,
Sitzungsdienst und Wahlen
Marktplatz 2
67547 Worms
Gesucht werden Schöffen für das allgemeine Strafrecht und Jugendschöffen.
Die Bewerbungsphase ist beendet!
Wer sich für die Ausübung des Schöffenamtes in Erwachsenenstrafsachen interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt (siehe unten), kann sich bis zum 10. Mai 2023 mit dem folgenden Bewerbungsformular bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 1.01 - Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen, Marktplatz 2, 67547 Worms bewerben:
Die Bewerbungsphase ist beendet!
Wer sich für das Amt eines Jugendschöffen interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt (siehe unten), kann sich bis zum 30. April 2023 mit dem folgenden Bewerbungsformular bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 5.06 - Kinder- und Jugendbüro, Würdtweinstraße 12a, 67549 Worms bewerben:
Die Bewerbungsphase ist beendet!
Schöffen sind ehrenamtliche Richter
Als Schöffen bezeichnet man Frauen und Männer, die durch eine Wahl zu ehrenamtlichen Richtern bestimmt worden sind. Sie kommen im Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz.
Vertreter des Volkes beim Amtsgericht
Bei den Amtsgerichten wirken die Schöffen bei den sogenannten Schöffengerichten mit. Diese sind für den Bereich der mittleren Kriminalität mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren zuständig und in der Regel mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Die Fälle schwererer Kriminalität werden vor den großen Strafkammern der Landgerichte verhandelt. Diese sind mit zwei bzw. drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.
In der Ausübung ihrer Tätigkeit sind Schöffen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Die Schöffen sollen als Vertreter des Volkes durch die Ausübung ihres Ehrenamtes dazu beitragen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz erhalten bleibt. Von großer Bedeutung ist auch, dass Schöffen ihre Lebenserfahrung und Sachkunde in den Ablauf einer Verhandlung einbringen.
Schöffen üben das ehrenamtliche Richteramt in gleicher Weise wie ein Berufsrichter aus. Berufsrichter und Schöffen entscheiden gemeinsam sowohl über die Schuldfrage als auch über das Strafmaß. In Beratung und Abstimmung haben die Schöffen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter und sollen unbefangen nach ihrem Eindruck, welchen sie während der Hauptverhandlung gewinnen, entscheiden. Aus diesem Grund haben sie im Gegensatz zu den Berufsrichtern keine Kenntnis vom Inhalt der Akten des jeweiligen Verfahrens.
Verdienstausfall, Fahrtkosten und Sitzungsgelder
In der Regel werden die Schöffen zwölfmal im Jahr zu Sitzungen herangezogen. Der entstandene Verdienstausfall sowie die Fahrtkosten werden erstattet. Daneben erhalten Schöffen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit noch Sitzungsgelder nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.
(Quelle: BUS Rheinland-Pfalz)
Voraussetzungen und Ausnahmen
Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger Schöffin bzw. Schöffe werden. Hiervon sind ausgenommen:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Ausnahmetatbestände finden sich im § 34 Gerichtsverfassungsgesetz.
Amt verlangt bestimmte Eigenschaften
An Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt.
Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:
(Quelle: BUS Rheinland-Pfalz und Flyer "Zum Schöffenamt in zehn Schritten")
Vorschlagsliste mit Bewerbern
Für die Wahl zum Schöffen wird eine Vorschlagsliste von der politischen Gemeinde aufgestellt, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Diese Vorschlagsliste wird von dem Stadt- oder Gemeinderat beraten und beschlossen. Interessierte Bürger können sich auch selbst bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.
Wahl durch einen Wahlausschuss
Die Wahl zum Schöffen erfolgt durch einen Wahlausschuss unter Vorsitz des Vorsitzenden des Schöffengerichts für die Dauer von 4 Jahren. Eine Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode von 4 Jahren ist möglich.
(Quelle: BUS Rheinland-Pfalz)
Bei Fragen zur Schöffenwahl in Worms, wenden Sie sich gerne an folgende Kontaktpersonen:
Schöffen für das allgemeine Strafrecht
Stadtverwaltung Worms
Abt. 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen
Jugendschöffen
Stadtverwaltung Worms
Abt. 5.06 Kinder- und
Jugendbüro