Seniorenbeirat 2019 mit Oberbürgermeister im Ratssaal des Wormser Rathauses.
Seniorenbeirat 2019 mit Oberbürgermeister im Ratssaal des Wormser Rathauses.

Seniorenbeiratswahl

Die Seniorenbeiratswahl fand am 10. November 2024 statt.

Als überparteiliches und weltanschaulich neutrales Gremium vertritt der Seniorenbeirat die Interessen der älteren Mitmenschen und hilft, den Dialog zwischen den Generationen zu verbessern. Zuletzt gewählt wurde für die Wahlzeit 2019-2024.

Wer darf kandidieren?

Bis zu 15 Wahlvorschläge können von Verbänden, Einrichtungen, Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger), die Seniorenarbeit betreiben, bei der Stadt Worms eingereicht werden. Kandidatinnen und Kandidaten können sich auch selbst vorschlagen.

Einreichungsfrist: 23.09.2204, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms

Weitere Informationen finden Sie in den Bekanntmachungen.

Kontakt

Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen

Wer steht zur Wahl?

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Einwohner (Deutsche und Ausländer), die am Wahltag

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Worms haben und
  • nicht nach dem Kommunalwahlgesetz von Rheinland-Pfalz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wo wird gewählt?

Die Wahllokale für die Wahl 2024 befinden sich im Rathaus (siehe auch Wahlbekanntmachung).

In den Wahllokalen ist die Wahl am Sonntag, 8 bis 18 Uhr möglich.

Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung, aus der man sein Wahllokal entnehmen kann.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden.

Briefwahl

Sie möchten per Briefwahl wählen? - Dann klicken Sie hier für mehr Infos:

Wahlergebnisse

über den Seniorenbeirat

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