Bunte Holzsteine fügen sich zu einem Quadrat zusammen
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BEM - Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Willkommen auf der Informationsseite des BEM für Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms.

Folgenden Informationen haben wir Ihnen hier zusammen gestellt:    

  • Informationen & Aktuelles zum BEM.
  • Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und dessen Ziele.
  • Das Beratungsangebot der Stadtverwaltung Worms. 
  • Ansprechpersonen für das BEM-Angebot. 
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs).

Informationen & Aktuelles zum BEM

Der Flyer zum BEM gibt Ihnen eine schnelle Übersicht über das BEM bei der Stadtverwaltung Worms.

Lesen Sie hier die Beiträge über das Beratungsangebot aus unserer internen Kommunikation der Stadtverwaltung Worms:  

aktuell 07/2024: Eine Brücke zurück ins Arbeitsleben

06/2024: Beitrag zur neuen Dienstvereinbarung zum BEM

2022: Gemeinsam zum Erfolg - ein Interview mit der BEM-Koordination

Das BEM und seine Ziele 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Beratungsangebot des Arbeitgebers für seine Beschäftigte. 

Es berät Beschäftigte, die aufgrund von Erkrankung mindestens 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren. Der Gesetzgeber hat das BEM gesetzlich im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) verankert und folgende Ziele festgelegt, wie: 

  • Zeiten von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gemindert werden können,
  • erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und die Gesundheit gefördert werden kann und
  • die Arbeitsfähigkeit erhalten werden kann.

Für diese Ziele zu erreichen, wird in einer Beratung gemeinsam überlegt, welche unterstützende Maßnahmen hilfreich sein können. Die Beschäftigten entscheiden jeweils selbstbestimmt, ob sie eine Unterstützung wünschen und welche Schritte sie umsetzen wollen.  

Es ist somit ein Angebot zur Beratung und verfolgt positive Ziele, wie: 

  • die Unterstützung der Bewältigung von Krankheit,
  • der Umgang mit Folgen von Erkrankungen und
  • die mögliche Förderung der Arbeitsfähigkeit. 

Hier haben wir für Sie den Gesetzestext zum BEM hinterlegt.

Das BEM-Beratungsangebot 

Das BEM-Beratungsangebot der Stadtverwaltung Worms ist wie folgt aufgebaut: 

1. Das Informationsgespräch:
Um sich zu informieren, was ein BEM in der jeweiligen individuellen Situation nutzen könnte, vereinbaren Sie gerne ein Informationsgespräch. 
Es hilft Ihnen zu entscheiden, ob Sie anschließend eine fortsetzende Beratung in Anspruch nehmen möchten. 

2. Zustimmung für den Beginn eines BEM-Verfahrens:

Wenn Sie eine weiterführende Beratung wünschen, erteilen Sie hierfür Ihre Zustimmung. Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen gemeinsam überlegt und zusammen abgestimmt. 

1. Das Info-Gespräch  

Das Informationsgespräch klärt Fragen, wie:

  • wie ist das Beratungsangebot aufgebaut?
  • wie freiwillig ist das Angebot tatsächlich?
  • Wie kann die Beratung in der eigenen, individuellen Situation unterstützend wirken?
  • Welche Ideen für die Förderung der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit gibt es vielleicht schon und wie sehen die nächsten Schritte dazu aus?
  • Wer kann oder sollte beteiligt werden um Lösungsideen gemeinsam zu beprechen?
  • Wie werden die persönlichen Daten geschützt?

2. Die Zustimmung zum BEM

Ihre Zustimmung ermöglicht die weiterführende Beratung und Unterstützung für Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit: 

Ein BEM-Beratung basiert stets auf:  

  • Freiwilligkeit der Beschäftigten.
  • Aktive Mitwirkung der Beteiligten.
  • Die Vertraulichkeit der Gespräche und des Datenschutzes.
  • Den bedarfsorientierten Einbezug von weiteren Personen und Netzwerken um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. 
  • Alle Schritte, die unternommen werden sollen, erfolgen ausschließlich mit einer gemeinsamer Absprache und Abstimmung. 

Ansprechpersonen für ein Info-Gespräch

Für das Informationsgespräch stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Ihre Führungskraft
    und / oder 
  • das BEM-Team der Stadtverwaltung Worms.

Das BEM-Team ist erreichbar unter BEMwrmsd und besteht aus folgenden Personen:

Christine Conradi
Christine Conradi

Christine Conradi
BEM-Koordination

chrstncnrdwrmsd
bmwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 13 20

Nicole Wolff
Nicole Wolff

Nicole Wolff
Vertreterin des Personalrates

nclwlffwrmsd
bmwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 80 03

Markus Trutzel
Markus Trutzel

Markus Trutzel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden

mrkstrtzlwrmsd
bmwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 80 08

Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter können somit wählen, mit wem Sie ein Informationgsgespräch führen möchten um sich gut zu informieren.  

1. Ein Gespräch mit Ihrer Führungskraft 

oder 

2. Ein Gespräch mit einem Mitglied des BEM-Teams.

oder 

ein gemeinsames Gespräch mit Ihrer Führungskraft und dem BEM-Team möglich. 

Sie wählen auch, ob Sie eine Vertreterin bzw. einen Vertreter des Personalrates oder der Schwerbehindertenvertretung beteiligen möchten und / oder eine eine Vertrauensperson aus Ihrem privaten Umfeld mitbringen möchten.

Nutzen Sie gerne diese Wahlmöglichkeiten! 

Ihre Führungskraft und das BEM-Team freuen sich über Ihr Interesse an einem Informationsgespräch. 

Häufig gestellte Fragen zum BEM (FAQ)

Was sind die Aufgaben des BEM-Teams 

Das BEM-Team ist für Beschäftigte und Führungskräfte Ansprechpartner, um

  • Fragen zum BEM zu beantworten und Informationen bereit zu stellen,
  • Beratungsgespräche zu führen oder diese zu unterstützen,
  • gemeinsam zu überlegen, welche Ideen es geben könte, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu unterstützen und Ziele einer BEM-Beratung zu fördern.

    Das Ziel des BEM-Teams ist es, Beschäftigte und Führungskräfte zu informieren, um mögliche Optionen und Perspektiven für die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit gemeinsam zu überlegen und bereit zu stellen.

    Wir gehen fest davon aus, dass aufgrund von Informationen und Beratung, Perspektiven erkennbarer werden können. 

Was ist die gesetzliche Grundlage des BEM?

Das BEM ist im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention" verankert. Der Gesetzgeber beabsichtigt, dass durch eine möglichst frühzeitige Beratung und dessen Informationen, auf die Entwicklung weiterer krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten Einfluss genommen werden kann. 

Welche Krankheitstage fließen in die Berechnung  ein? 

Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen sehen vor, dass ein Beratungsangebot für Beschäftigte mit einer krankheitsbedingten Abwesenheitszeit ab 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.  

In diese 42 Kalendertage fließen alle Tage der krankheitsbedingten Abwesenheit ein, wie   

  • Krankheitstage mit oder ohne einer ärtzlichen Bescheinigung,
  • innerhalb einer zusammenhängenden Krankheitsphase, sozusagen „am Stück“, oder durch mehrere, einzelner Krankheitstage summiert entstanden,
  • durch eine Teilnahme an einer Reha-Maßnahmen ("Kur").

Ist es ein Angebot für alle Beschäftigte? 

Ja, das BEM-Angebot richtet sich an alle Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms:

  • Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte.
  • Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter. 

Ist das BEM-Angebot tatsächlich ein freiwilliges Angebot? 

Ja, das BEM ist für Sie ein absolut freiwilliges Angebot.
Die Freiwilligkeit bleibt die gesamte Beratungszeit bestehen und ist für Sie und die Ansprechpersonen die Grundlage einer Beratung. 

  • Sie entscheiden selbstbestimmt, ob Sie eine BEM-Beratung in Anspruch nehmen möchten.
  • Ein erstes Informationsgespräch hilft Ihnen dabei, heraus zu finden, ob Sie eine weitere Beratung wünschen oder nicht. 
  • Wenn Sie die (begonnene) Beratung nicht mehr möchten, beenden Sie diese einfach - ohne Nennung von Gründen, mit sofortiger Wirkung.

Selbstverständlich besteht auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit das BEM-Angebot zu nutzen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu einer Ansprechperson für das BEM auf.  

Ist die Ursache der Arbeitsunfähigkeit von Bedeutung um eine Beratung erhalten zu können? 

Die Ursache einer krankheitsbedingten Abwesenheit ist für das Beratungsangebot BEM nicht wichtig. Das BEM steht Beschäftigten offen, welche sich Unterstützung und Informationen einholen möchten, wie eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gestaltet werden kann. 

Kann ein BEM-Gespräch auch während einer Krankheitsphase erfolgen? 

Eine frühzeitige Beratung zum BEM ist ausdrücklich erwünscht und kann Vorteile bringen.

Je früher Sie Informationen erhalten, um so mehr Zeit wird gewonnen, um Ideen und Maßnahmen zu durchdenken und Vorbereitungen zu treffen.  Auch wenn die tatsächliche Wiederaufnahme der Arbeit noch etwas Zeit benötigt, haben Sie schon wichtige Informationen und Zeit gewonnen.   

Das BEM-Team empfiehlt daher "lieber früher als später" um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.  
 
Ausschlaggend ist aber immer die eigene Einschätzung, ob die gesundheitliche Situation die Wahrnehmung eines Gespräches erlaubt und der richtige Zeitpunkt eingetreten ist. 

Was sind mögliche Gesprächsinhalte in einem BEM-Gespräch?

Es wird darüber gesprochen, 

  •  welche Auswirkungen Ihre Gesundheit aktuell auf die Arbeit und Ihr Gesundheitsempfinden hat und welche unterstützende Maßnahmen oder Anpassungen für Sie hilfreich sein könnten, 
  •  welche Ideen und Überlegungen es bereits gibt um mit Belastungen gesundheitsförderlich(er) umzugehen und wieder Arbeitsfähigkeit herzustellen. Das Gespräch dient dazu, gemeinsame Ideen zusammen zu überlegen und durchzusprechen - Sie benötigen also keine fertigen Ideen zum Gespräch mitbringen. 
  • Häufig stellt sich die Frage, wie weit der medizinische Behandlungsprozess zur Linderung oder Genesung vorangeschritten ist oder ob Empfehlungen für die Arbeitsfähigkeit vorliegen und Sie bei der Umsetzung unterstützt werden möchten. 

Es wird nicht nach Diagnosen gefragt!  Es geht ausschließlich um die Auswirkungen von Belastung und Krankheit.

Die zentrale Frage lautet daher: „Was sollte beachtet und getan werden, damit Arbeitsfähigkeit und Gesundheit wieder stabil(er) hergestellt werden können damit es Ihnen besser geht.“

Folgende Maßnahmen können beispielsweise innerhalb eines BEM -Verfahrens besprochen werden:

  • Klärung und Hinführung von notwendige Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsorganisation,
  • Unterstützung in der Planung einer stufenweise Wiedereingliederung in Absprache mit den dazugehörigen Beteiligten,
  • Hinführung einer arbeitsmedizinischen Beratung und Umsetzung der Empfehlungen,
  • Empfehlungen für den indivuellen Bedarf zu weiterführenden geeigneten Beratungsinstitutionen,
  • Klärung der Empfehlungen und Umsetzung an dem Arbeitsplatz aus einer Leistungen einer medizinischen Rehabilitation,
  • Beratung zu potentiellen Leistungen der Träger der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben),
  • Informationen zu potentiellen Leistungen des Integrationsamt Mainz bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten.

Was sind grundsätzlich förderliche Voraussetzungen für die BEM-Gespräche?

Ein BEM ist eine Beratung, welche Ziele verfolgt und hierzu geeignete Maßnahmen und Lösungen gemeinsam und aktiv sucht. 

Die Basis und die Voraussetzungen sind gemeinsame Absprachen zwischen den Beteiligten und die aktive Umsetzung sowie gegenseitige Rückmeldung bei Anpassungen. 

Konkret heißt dies: 

  • Mitarbeitende benötigen ein gewisses Maß an Vertrauen gegenüber den Gesprächspartnern und dem Verfahren. 
  • Alle Gespräche basieren auf gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz sowie konstruktive Rückmeldungen zur Verbesserungen oder Anpassungen. 
  • Es wird ausreichende Zeit zur Planung und Vorbereitung von geeigneten Maßnahmen mit einbezogen. 
  • Offenheit gegenüber Maßnahmen zur Herstellung von Arbeitsfähigkeit und Gesundheit. 

Wie werden die Daten im BEM-Gespräch geschützt?

In einem Gespräch geht es um Ihre personenbezogene Daten, diese es besonders zu schützen gilt. 

Der Umgang mit diesen Daten sind im Rahmen des BEM besonders geschützt und im Datenschutzhinweis festgelegt. Dieser Datenschutzhinweis wird Ihnen im Rahmen des Informationsgespräches erklärt und ausgehändigt.  

Wann und wie kann die BEM-Beratung bendet werden?

Ein BEM kann beendet werden, wenn: 

  • die zuvor festgelegten Ziele erreicht wurden und das BEM gemeinsam als beendet erklärt wird.   
  • die Beschäftigten die Zustimmung zum BEM zurückziehen - ohne Nennung von Gründen und sofort wirksam.
  • keine Maßnahmen in einem absehbaren Zeitraum (ca. 6 Wochen) aktuell möglich und geeignet sind, um Ziele im Rahmen des BEM zu erreichen. Dann wird zunächst "pausiert" und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 
  • keine aktive Mitwirkung erkennbar sein sollte. Dann kann das BEM nach Rücksprache mit dem BEM-team als beendet erklärt werden . Der Mitarbeitende kann zu einem späteren Zeitpunkt eine erneue Beratung in Anspruch nehmen. Die aktive Mitwirkung und einen erkennbaren Nutzen ist für die Beratung wichtig.

Interner Bereich für Ansprechpersonen 

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