Bunte Holzsteine fügen sich zu einem Quadrat zusammen
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BEM - Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Willkommen auf unserer Informationsseite für Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms.

Folgenden Informationen haben wir Ihnen hier zusammen gestellt:    

  • Informationen zu unserer Beratung
  • Ziele des BEM 
  • Ihr Weg zur Beratung - Wir sind für Sie da
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)

Informationen & Aktuelles 

Online-Infoveranstaltung (MS-Teams) am Dienstag, 22. Juli,13.30Uhr

Neu: online-Informationsveranstaltung für Mitarbeitende, Dienstag, 22. Juli um 13.30Uhr, ca. 45 Minuten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Kürze werden wieder Einladungen an Mitarbeitende für ein Informationsgespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ausgesprochen.

In diesem Zuge möchten wir Sie zu einer kurzen Online-Infoveranstaltung per Teams einladen. Ziel dieser Veranstaltung ist es darüber aufzuklären, wann Einladungen zur Beratung ausgesprochen werden, welche Ziele sich dahinter verbergen und welchen Nutzen eine Beratung hat.

Selbstverständlich gibt es auch Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen – entweder in der Veranstaltung selbst oder im Nachgang.
Falls Sie Kolleginnen und Kollegen kennen, die ebenfalls von diesem Angebot profitieren könnten, weisen Sie sie gerne darauf hin. 

Zeit: Dienstag, 22.7.2025 / 13.30Uhr / MS-Teams / ca. 45 Minuten. 

Anmeldung/Link: Zur Zusendung des Einwahllinks, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail 
chrstncnrdwrmsd

Anonymität: Die Teilnahme an der Veranstaltung kann aufgrund des Online-Formats anonym stattfinden, ebenso können Sie die Kamera ausgeschaltet lassen. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Interesse!

Ihr BEM-Team der Stadtverwaltung Worms

Weitere Informationen zum Angebot BEM:

Ziele des BEM 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Beratungsangebot des Arbeitgebers und stellt eine Beratung für Beschäftigte zur Verfügung,  die aufgrund von Erkrankung mindestens 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren.

Diese Beratungsform ist gesetzlich verankert (IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention") und beabsichtigt folgende Ziele. wie:  

  • Zeiten von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu mindern, 
  • Gesundheit zu fördern und
  • Arbeitsfähigkeit zu erhalten. 

In unserer Beratung kann gemeinsam überlegt werden, welche Unterstützung oder Informationen hilfreich sein können. Die Beschäftigten entscheiden dann selbstbestimmt, ob sie eine fortführende Beratung wünschen. 

Die Beratung bietet damit eine Möglichkeit auf positive Ziele zu fokussieren, wie: 

  • Ideen für Unterstützungsleistungen zur Bewältigung von Krankheitserleben oder Belastungen zu erhalten, 
  • den Umgang mit Auswirkungen von veränderten Leistungsempfinden oder Belastungen zu bewältigen,
  • die Rückkehr zu einer gesundheitförderlichen, beruflichen Perspektive umzusetzen. 

Ihr Weg zur Beratung - Wir sind für Sie da

Sie überlegen ob die Beratung für Sie und Ihre individuelle Situation überhaupt geeignet ist?
Oder wollen sich in einem persönlichen Gespräch einfach nochmal unverbindlich informieren, einen Eindruck gewinnen um danach für sich zu entscheiden, wie Sie weiter verfahren wollen?

Vereinbaren Sie dazu einfach ein Informationsgespräch unter BEM@worms.de.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!  

Mit wem Sie ein Informationsgespräch führen möchte oder wer mit dabei sein soll, entscheiden Sie selbst. Folgende Wahlmöglichkeit stehen zur Verfügung:

1. ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Führungskraft oder

2. ein Gespräch mit einem Mitglied des BEM-Teams

oder

3. ein gemeinsames Gespräch zusammen mit Ihrer Führungskraft und einem BEM-Teammitglied.

Das BEM-team stellt sich vor:

Christine Conradi
Christine Conradi

Christine Conradi
BEM-Koordination

chrstncnrdwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 13 20

Nicole Wolff
Nicole Wolff

Nicole Wolff
Vertreterin des Personalrates

nclwlffwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 80 03

Markus Trutzel
Markus Trutzel

Markus Trutzel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden

mrkstrtzlwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 80 08

Das BEM-Team erreichen Sie zentral unter bem@worms.de

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, eine zusätzliche Vertrauensperson mitzubringen. Es bringt den Vorteil, sich nach dem Gespräch gemeinsam auszutauschen und weitere Schritte abwägen zu können.

1. Das Info-Gespräch  

Das Informationsgespräch klärt Fragen, 

  • Wie wirkt sich Ihre Gesundheit und Belastungen auf Sie und ihre berufliche Tätigkeit aus?
  • Gibt es schon erste Ideen, was Sie tun könnten? Oder noch nicht? 
  • Wie würden die nächsten Schritte aussehen und wer sollte beteiligt werden, um eine Besserung zu erreichen? 
  • Wie werden die Daten aus dem Gespräch geschützt? 
  • Wie freiwillig ist das Angebot wirklich und was passiert nach dem Gespräch?

2. Die Zustimmung zum BEM

Nach einem Infogespräch ist der eigene Nutzen einer weiterführenden Beratung meist erkennbarer. 

Wenn Sie diese Beratung wünschen, stimmen Sie dieser zu. 

Alle darauffolgenden Schritte im Rahmen der Beratung erfolgen in aktiver Zusammenarbeit und in jeweils abgestimmten Einverständnis.  

 
  

Antworten auf häufig gestellte Fragen 

Was möchte das Gesetz wirklich mit dem BEM?

Das BEM ist im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention" verankert. Der Gesetzgeber beabsichtigt, dass den Mitarbeitenden eine möglichst frühzeitige Beratung offen steht, um durch Information und Beratung auf Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit positiven Einfluss nehmen zu können um Ihre Arbeitskraft erhalten zu können.

Ich habe ein BEM-Gesprächsangebot erhalten - wie werden denn die Fehltage berechnet?

Sie erhalten ein BEM-Angebot, wenn im Rahmen von unseren regelmäßigen Auswertungen festgestellt wird, dass Sie über 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten krankheitsbedingt nicht arbeiten konnten.

Dies sehen die gesetzlichen Rahmenbestimmungen vor.
In diese 42 Kalendertage fließen alle Tage der krankheitsbedingten Abwesenheit ein, wie   

  • Krankheitstage mit oder ohne einer ärtzlichen Bescheinigung,
  • innerhalb einer zusammenhängenden Krankheitsphase oder durch mehrere, einzelner Krankheitstage summiert,
  • durch eine Teilnahme an einer Reha-Maßnahmen ("Kur").

Die Auswertungsdaten weisen nur die reine Anzahl der Fehltagen (Kalendertagen) aus. Es werden keinerlei Gründe oder Ursachen genannt, warum eine Abwesenheitszeit entstanden ist.

Uns geht es vielmehr darum, dass Sie wissen, dass es ein Gesprächsangebot für Sie gibt, wenn Sie eines wünschen. 

Warum erhalte ich jetzt ein Gesprächsangebot - ich hätte es schon vor einiger Zeit gebrauchen können? 

Das erscheint natürlich etwas seltsam. Es hat den Hintergrund, dass die Auswertungen 2x im Jahr erfolgen und immer den Zeitraum von je 12 Kalendermonaten umfassen muss.  Aus diesem Grund kann es sehr gut vorkommen, dass Sie erst jetzt eine Einladung erhalten, aber schon längst wieder arbeiten und eine Beratung vielleicht nicht mehr wünschen. Melden  Sie uns dies gerne zurück, dass es schlicht "zu spät" kam. 

Aber wichtig zu wissen ist auch, dass ein Informationsgespräch von Mitarbeitenden auch unabhängig der Auswertungen immer gefordert werden kann. 
Sobald Sie ein Gesprächsbedarf zum Thema Gesundheit und Arbeit haben und längere Fehlzeiten sich anhäufen, oder annehmen, es könnte der Kollegin oder dem Kollege, etwas helfen, gehen Sie gerne auf Ihre Führungskraft oder das BEM-team zu. 

Ich habe schon einmal ein BEM-Gespräch abgelehnt - warum bekomme ich jetzt wieder eine Einladung? 

Eine frühere Ablehnung entbindet nicht davon, Ihnen eine erneute Einladungen zukommen zu lassen, wenn entsprechende Fehltage weiter vorliegen. Es kann sich schließlich Ihre Situation, die Krankheit oder Ihre Meinung geändert haben. Daher lassen wir Ihnen lieber zuviel als zu wenig unser Angebot zukommen.  

Ich bin noch krank geschrieben - soll ich mit dem Gespräch  warten, bis ich wieder gesund da bin? 

Eine frühzeitige Beratung zum BEM ist ausdrücklich erwünscht und kann Ihnen Vorteile bringen.

Je früher Sie Informationen erhalten, um so mehr Zeit wird gewonnen, um Ideen und Maßnahmen zu durchdenken und Vorbereitungen zu treffen. 
Auch wenn die tatsächliche Wiederaufnahme der Arbeit noch etwas Zeit benötigt, wissen Sie dann, an wen Sie sich wenden können und haben schon mal einen Eindruck.     

Das BEM-Team empfiehlt daher "lieber früher als später".   
 
Ausschlaggend ist aber immer die eigene Einschätzung, ob die gesundheitliche Situation die Wahrnehmung eines Gespräches zulässt. 

Ist es ein Angebot für alle Beschäftigte und ist es tatsächlich freiwillig? 

Ja, das BEM-Angebot richtet sich an alle Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms:

  • Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte.
  • Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter. 
Das BEM ist ein absolut freiwilliges Angebot.
  • Die Freiwilligkeit bleibt die gesamte Beratungszeit bestehen und ist für Sie und die Ansprechpersonen die Grundlage einer Beratung.

Werde ich nach meiner Krankheitsgeschichte gefragt?

Sie werden nicht nach Diagnosen gefragt und entscheiden selbst, was/ob Sie aus Ihrer Krankheitserfahrung etwas mitteilen möchten. In einem BEM-Gespräch ist es dann wichtig herauszufinden, wie Ihnen geholfen werden kann und was in Zukunft für Ihre Gesundheit wichtig ist, zu beachten.

Was sind förderliche Voraussetzungen für die BEM-Gespräche?

Ein BEM ist eine Beratung, welche Ziele verfolgt und für diese Ziele geeignete Wege gemeinsam und aktiv gesucht werden und basiert auf:  

  • kontinuierliche Freiwilligkeit der Beschäftigten.
  • aktive Mitwirkung und Absprachen der Beteiligten.
  • die Vertraulichkeit der Gespräche und des Datenschutzes.
  • eine bedarfsorientierten Einbezug von weiteren Personen und Netzwerken für gemeinsame Lösungen.

Sehr nützlich ist es zudem, wenn

  • ausreichende Zeit zur Planung und Vorbereitung von geeigneten Maßnahmen mit einbezogen wird,
  • Offenheit gegenüber Maßnahmen zur Herstellung von Arbeitsfähigkeit und Gesundheit mitgebracht wird,
  • sowie ein gewisses Maß an Vertrauen zwischen den Gesprächspartnern bestehen sollte, wobei alle Gespräche auf einen respektvollen und akzeptierende Haltung beruhen.

Was sind mögliche Gesprächsinhalte in einem BEM-Gespräch?

Es wird darüber gesprochen, 

  •  welche Auswirkungen Ihre Gesundheit aktuell auf die Arbeit und Ihr Gesundheitsempfinden hat und welche unterstützende Maßnahmen oder Anpassungen für Sie hilfreich sein könnten, 
  •  welche Ideen und Überlegungen es bereits gibt um mit Belastungen gesundheitsförderlich(er) umzugehen und wieder Arbeitsfähigkeit herzustellen. Das Gespräch dient dazu, gemeinsame Ideen zusammen zu überlegen und durchzusprechen - Sie benötigen also keine fertigen Ideen zum Gespräch mitbringen. 
  • Häufig stellt sich die Frage, wie weit der medizinische Behandlungsprozess zur Linderung oder Genesung vorangeschritten ist oder ob Empfehlungen für die Arbeitsfähigkeit vorliegen und Sie bei der Umsetzung unterstützt werden möchten. 

Es wird nicht nach Diagnosen gefragt!  Es geht ausschließlich um die Auswirkungen von Belastung und Krankheit.

Die zentrale Frage lautet daher: „Was sollte beachtet und getan werden, damit Arbeitsfähigkeit und Gesundheit wieder stabil(er) hergestellt werden können damit es Ihnen besser geht.“

Folgende Maßnahmen können beispielsweise innerhalb eines BEM -Verfahrens besprochen werden:

  • Klärung und Hinführung von notwendige Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsorganisation,
  • Unterstützung in der Planung einer stufenweise Wiedereingliederung in Absprache mit den dazugehörigen Beteiligten,
  • Hinführung einer arbeitsmedizinischen Beratung und Umsetzung der Empfehlungen,
  • Empfehlungen für den indivuellen Bedarf zu weiterführenden geeigneten Beratungsinstitutionen,
  • Klärung der Empfehlungen und Umsetzung an dem Arbeitsplatz aus einer Leistungen einer medizinischen Rehabilitation,
  • Beratung zu potentiellen Leistungen der Träger der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben),
  • Informationen zu potentiellen Leistungen des Integrationsamt Mainz bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten.

Wie werden die Daten im BEM-Gespräch geschützt?

In einem Gespräch geht es um Ihre personenbezogene Daten, diese es besonders zu schützen gilt. 

Der Umgang mit diesen Daten ist im Rahmen des BEM besonders geschützt und im Datenschutzhinweis festgelegt und wurde mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung erarbeitet. 
Dieser Datenschutzhinweis wird Ihnen im Rahmen des Informationsgespräches erklärt und ausgehändigt.  

Wann und wie kann die BEM-Beratung beendet werden?

Ein BEM kann beendet werden, wenn: 

  • die zuvor festgelegten Ziele erreicht wurden und das BEM gemeinsam als beendet erklärt wird.   
  • die Beschäftigten die Zustimmung zum BEM zurückziehen - ohne Nennung von Gründen und sofort wirksam.
  • keine Maßnahmen in einem absehbaren Zeitraum (ca. 6 Wochen) aktuell möglich und geeignet sind, um Ziele im Rahmen des BEM zu erreichen. Dann wird zunächst "pausiert" und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 
  • keine aktive Mitwirkung erkennbar sein sollte. Dann kann das BEM nach Rücksprache mit dem BEM-team als beendet erklärt werden . Der Mitarbeitende kann zu einem späteren Zeitpunkt eine erneue Beratung in Anspruch nehmen. Die aktive Mitwirkung und einen erkennbaren Nutzen ist für die Beratung wichtig.

Interner Bereich für Ansprechpersonen 

Datenschutzhinweis

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