Willkommen auf der Informationsseite des BEM für Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms.
Folgenden Informationen haben wir Ihnen hier zusammen gestellt:
Der Flyer zum BEM gibt Ihnen eine schnelle Übersicht über das BEM bei der Stadtverwaltung Worms.
Lesen Sie hier die Beiträge über das Beratungsangebot aus unserer internen Kommunikation der Stadtverwaltung Worms:
aktuell 07/2024: Eine Brücke zurück ins Arbeitsleben
06/2024: Beitrag zur neuen Dienstvereinbarung zum BEM
2022: Gemeinsam zum Erfolg - ein Interview mit der BEM-Koordination
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Beratungsangebot des Arbeitgebers für seine Beschäftigte.
Es berät Beschäftigte, die aufgrund von Erkrankung mindestens 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren. Der Gesetzgeber hat das BEM gesetzlich im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) verankert und folgende Ziele festgelegt, wie:
Für diese Ziele zu erreichen, wird in einer Beratung gemeinsam überlegt, welche unterstützende Maßnahmen hilfreich sein können. Die Beschäftigten entscheiden jeweils selbstbestimmt, ob sie eine Unterstützung wünschen und welche Schritte sie umsetzen wollen.
Es ist somit ein Angebot zur Beratung und verfolgt positive Ziele, wie:
Hier haben wir für Sie den Gesetzestext zum BEM hinterlegt.
Das BEM-Beratungsangebot der Stadtverwaltung Worms ist wie folgt aufgebaut:
1. Das Informationsgespräch:
Um sich zu informieren, was ein BEM in der jeweiligen individuellen Situation nutzen könnte, vereinbaren Sie gerne ein Informationsgespräch.
Es hilft Ihnen zu entscheiden, ob Sie anschließend eine fortsetzende Beratung in Anspruch nehmen möchten.
2. Zustimmung für den Beginn eines BEM-Verfahrens:
Wenn Sie eine fortsetzende Beratung wünschen, erteilen Sie hierfür Ihre Zustimmung. Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen gemeinsam überlegt und abgestimmt.
Das Informationsgespräch klärt Fragen, wie:
Ihre Zustimmung zur fortsetzden Beratung ermöglicht die Unterstützung für Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit:
Ein BEM-Beratung basiert stets auf:
Für das Informationsgespräch stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Das BEM-Team ist erreichbar unter BEMwrmsd und besteht aus folgenden Personen:
Markus Trutzel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden
(0 62 41) 8 53 - 80 08
Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter können somit wählen, mit wem Sie ein Informationgsgespräch führen möchten um sich gut zu informieren.
1. Ein Gespräch mit Ihrer Führungskraft
oder
2. Ein Gespräch mit einem Mitglied des BEM-Teams.
oder
ein gemeinsames Gespräch mit Ihrer Führungskraft und dem BEM-Team möglich.
Sie wählen auch zudem, die mögliche Beteiligung einer/eines Vertreterin/Vertreter des Personalrates oder der Schwerbehindertenvertretung.
Ebenso können Sie auch eine Vertrauensperson aus Ihrem privaten Umfeld gerne beteiligen.
Nutzen Sie gerne diese Wahlmöglichkeiten!
Ihre Führungskraft und das BEM-Team freuen sich über Ihr Interesse an einem Informationsgespräch.
Das BEM-Team ist für Beschäftigte und Führungskräfte Ansprechpartner, um
Das BEM ist im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention" verankert. Der Gesetzgeber beabsichtigt, dass durch eine möglichst frühzeitige Beratung und dessen Informationen, auf die Entwicklung weiterer krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten Einfluss genommen werden kann.
Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen sehen vor, dass ein Beratungsangebot für Beschäftigte mit einer krankheitsbedingten Abwesenheitszeit ab 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
In diese 42 Kalendertage fließen alle Tage der krankheitsbedingten Abwesenheit ein, wie
Ja, das BEM-Angebot richtet sich an alle Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms:
Ja, das BEM ist für Sie ein absolut freiwilliges Angebot.
Die Freiwilligkeit bleibt die gesamte Beratungszeit bestehen und ist für Sie und die Ansprechpersonen die Grundlage einer Beratung.
Selbstverständlich besteht auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit das BEM-Angebot zu nutzen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu einer Ansprechperson für das BEM auf.
Die Ursache einer krankheitsbedingten Abwesenheit ist für das Beratungsangebot BEM nicht wichtig. Das BEM steht Beschäftigten offen, welche sich Unterstützung und Informationen einholen möchten, wie eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gestaltet werden kann.
Eine frühzeitige Beratung zum BEM ist ausdrücklich erwünscht und kann Vorteile bringen.
Je früher Sie Informationen erhalten, um so mehr Zeit wird gewonnen, um Ideen und Maßnahmen zu durchdenken und Vorbereitungen zu treffen. Auch
wenn die tatsächliche Wiederaufnahme der Arbeit noch etwas Zeit benötigt, haben Sie schon wichtige Informationen und Zeit gewonnen.
Das BEM-Team empfiehlt daher "lieber früher
als später" um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ausschlaggend ist aber immer die eigene Einschätzung, ob die gesundheitliche Situation die
Wahrnehmung eines Gespräches erlaubt und der richtige Zeitpunkt eingetreten ist.
Es wird darüber gesprochen,
Es wird nicht nach Diagnosen gefragt! Es geht ausschließlich um die Auswirkungen von Belastung und Krankheit.
Die zentrale Frage lautet daher: „Was sollte
beachtet und getan werden, damit Arbeitsfähigkeit und Gesundheit wieder stabil(er) hergestellt werden können damit es Ihnen besser geht.“
Folgende Maßnahmen können beispielsweise innerhalb eines BEM -Verfahrens besprochen werden:
Ein BEM ist eine Beratung, welche Ziele verfolgt und hierzu geeignete Maßnahmen und Lösungen gemeinsam und aktiv sucht.
Die Basis und die Voraussetzungen sind gemeinsame Absprachen zwischen den Beteiligten und die aktive Umsetzung sowie gegenseitige Rückmeldung bei Anpassungen.
Konkret heißt dies:
In einem Gespräch geht es um Ihre personenbezogene Daten, diese es besonders zu schützen gilt.
Der Umgang mit diesen Daten sind im Rahmen des BEM besonders geschützt und im Datenschutzhinweis festgelegt. Dieser Datenschutzhinweis wird Ihnen im Rahmen des Informationsgespräches erklärt und ausgehändigt.
Ein BEM kann beendet werden, wenn: