Bunte Holzsteine fügen sich zu einem Quadrat zusammen
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BEM - Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Willkommen auf unserer Informationsseite über das BEM-Angebot der Stadtverwaltung Worms.

Aktuelles 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere nächste Online-Infoveranstaltung zum BEM findet voraussichtlich Ende November 2025 statt.
Das BEM-Team zeigt dabei, wie der Weg zur Beratung aussieht, welche Ziele wir mit dem Angebot verfolgen und welchen Mehrwert eine Beratung für Sie haben kann.

Alle weiteren Infos erhalten Sie in Kürze per E-Mail.

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind! 🙌

Ihr BEM-Team der Stadtverwaltung Worms

Informationsmaterial

Ziele des BEM 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Beratungsangebot für Mitarbeitende seitens des Arbeitgebers. Es stellt eine Beratung für Beschäftigte zur Verfügung,  die aufgrund von Erkrankung mindestens 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren.

Diese Beratungsform ist gesetzlich verankert und verpflichtend für den Arbeitgeber (IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention") und beabsichtigt folgende Ziele. wie:  

  • Zeiten von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu mindern, 
  • Gesundheit zu fördern und
  • Arbeitsfähigkeit zu erhalten. 

In unserer Beratung kann gemeinsam überlegt werden, welche Unterstützung oder Informationen hilfreich sein können. Die Beschäftigten entscheiden dann selbstbestimmt, ob sie eine fortführende Beratung wünschen. 

Die Beratung bietet damit eine Möglichkeit auf positive Ziele zu fokussieren, wie: 

  • Ideen für Unterstützungsleistungen zur Bewältigung von Krankheitserleben oder Belastungen zu erhalten, 
  • den Umgang mit Auswirkungen von veränderten Leistungsempfinden oder Belastungen zu bewältigen,
  • die Rückkehr zu einer gesundheitförderlichen, beruflichen Perspektive umzusetzen. 

Ihr Weg zur Beratung - Wir sind für Sie da

Sie überlegen ob die Beratung für Sie und Ihre individuelle Situation überhaupt geeignet ist?
Oder wollen sich in einem persönlichen Gespräch einfach nochmal unverbindlich informieren, einen Eindruck gewinnen um danach für sich zu entscheiden, wie Sie weiter verfahren wollen?

Vereinbaren Sie dazu einfach ein Informationsgespräch unter BEM@worms.de.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!  

Mit wem Sie ein Informationsgespräch führen möchte oder wer mit dabei sein soll, entscheiden Sie selbst. Folgende Wahlmöglichkeit stehen zur Verfügung:

1. ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Führungskraft oder

2. ein Gespräch mit einem Mitglied des BEM-Teams

oder

3. ein gemeinsames Gespräch zusammen mit Ihrer Führungskraft und einem BEM-Teammitglied.

Das BEM-team stellt sich vor:

Christine Conradi
Christine Conradi

Christine Conradi
BEM-Koordination

chrstncnrdwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 13 20

Nicole Wolff
Nicole Wolff

Nicole Wolff
Vertreterin des Personalrates

nclwlffwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 80 03

Markus Trutzel
Markus Trutzel

Markus Trutzel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden

mrkstrtzlwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 80 08

Das BEM-Team erreichen Sie zentral unter bem@worms.de

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, eine zusätzliche Vertrauensperson mitzubringen. Es bringt den Vorteil, sich nach dem Gespräch gemeinsam auszutauschen und weitere Schritte abwägen zu können.

1. Das Info-Gespräch  

Das Informationsgespräch klärt Fragen, 

  • Wie wirkt sich Ihre Gesundheit und Belastungen auf Sie und ihre berufliche Tätigkeit aus?
  • Gibt es schon erste Ideen, was Sie tun könnten? Oder noch nicht? 
  • Wie würden die nächsten Schritte aussehen und wer sollte beteiligt werden, um eine Besserung zu erreichen? 
  • Wie werden die Daten aus dem Gespräch geschützt? 
  • Wie freiwillig ist das Angebot wirklich und was passiert nach dem Gespräch?

2. Die Zustimmung zum BEM

Nach einem Infogespräch ist der eigene Nutzen einer weiterführenden Beratung meist erkennbarer. 

Wenn Sie diese Beratung wünschen, stimmen Sie dieser zu. 

Alle darauffolgenden Schritte im Rahmen der Beratung erfolgen in aktiver Zusammenarbeit und in jeweils abgestimmten Einverständnis.  

 
  

Antworten auf häufig gestellte Fragen 

Was beabsichtigt das Gesetz mit dem BEM und an wen richtet es sich?

Das BEM ist im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention" verankert. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, dass den Mitarbeitenden eine möglichst frühzeitige Beratung offen steht, wenn diese von krankheitsbedingten Abwesenheitstage (ab 42 Kalendertagen innerhalb 12 Monaten) betroffen sind.
Es soll durch Information und Beratung auf Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit positiven Einfluss genommen werden und Ihre Arbeitskraft erhalten bleiben. 

Das BEM-Angebot richtet sich an alle Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms:

  • Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte.
  • Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter.

Ich habe eine Einladung erhalten - wie werden die Fehltage genau berechnet?

Sie erhalten ein BEM-Angebot, wenn im Rahmen von unseren regelmäßigen Auswertungen festgestellt wird, dass Sie über 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten krankheitsbedingt nicht arbeiten konnten.

Dies sehen die gesetzlichen Rahmenbestimmungen vor.
In diese 42 Kalendertage fließen alle Tage der krankheitsbedingten Abwesenheit ein, wie   

  • Krankheitstage mit oder ohne einer ärtzlichen Bescheinigung,
  • innerhalb einer zusammenhängenden Krankheitsphase oder durch mehrere, einzelner Krankheitstage summiert,
  • durch eine Teilnahme an einer Reha-Maßnahmen ("Kur").

Die Auswertungsdaten beruhen auf unserem Abrechnungssystem "LOGA". Es werden nur die reine Anzahl der Fehltagen (Kalendertagen) aus, es erfolgt keine Nennung von Gründen oder Ursachen, warum eine Abwesenheitszeit entstanden ist.

Uns geht es vielmehr darum, dass Sie wissen, dass es ein Gesprächsangebot für Sie gibt, wenn Sie eines wünschen. 

Warum erhalte ich diese "offiziellere" Einladung - ich bin mit meiner Führungskraft immer im guten Austausch über meine Situation? 

Mit Ihrer Führungskraft in einem guten Austausch zu sein und eine gute Arbeitsbeziehung zu pflegen ist für alle ein Gewinn und erleichtert in vielen Dingen den Alltag!

Mit diesem "offizielleren" Einladungsschreiben ist es für Ihre Führungskraft nochmal einfacher, alle Informationen zu diesem Beratungsangebot mitzuteilen, auch wenn der Zeitdruck da ist. Und Sie wissen, dass Sie alle Infos haben und können es nochmals abwägen.  

Es ist uns, dem BEM-team und mir als Koordination wichtig, Ihnen und Ihrer Führungskraft umfassende und stets transparente Informationen zur Verwendung mitzugeben.    

Warum erhalte ich jetzt ein Gesprächsangebot? - ich hätte es mir vor einiger Zeit gewünscht! 

Es hat den Hintergrund, dass die Auswertungen 2x im Jahr erfolgen und immer den Zeitraum von je 12 Kalendermonaten umfasst.  Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie erst jetzt eine Einladung erhalten, aber schon längst wieder arbeiten und eine Beratung vielleicht nicht mehr wünschen. Melden  Sie uns gerne zurück, dass aktuell kein Bedarf mehr besteht.  

Aber ganz wichtig zu wissen ist auch: 
Ein Informationsgespräch kann von Mitarbeitenden jederzeit - unabhängig der Auswertungen-  initiiert werden! Sie bestimmen, wann Sie ein Informationsgespräch wünschen und die Zeit für Sie damit "genau richtig ist" - wir freuen uns auf Ihr Interesse.

Ich habe bereits mitgeteilt, dass ich keine Beratung wünsche - warum bekomme ich nach einiger Zeit weitere Einladungen? 

Eine frühere Ablehnung entbindet nicht davon, Ihnen eine erneute Einladungen zukommen zu lassen, wenn entsprechende krankheitsbedingte Abwesenheitstage weiter vorliegen. Es kann sich schließlich Ihre Situation, der Bedarf oder Ihre Meinung geändert haben. Daher informieren wir Sie lieber zuviel als zu wenig über das Beratungsangebot.  

Auch wenn Sie bereits vor einiger Zeit schon eine BEM-Gespräch hatten und dies beendet wurde, gilt der gleiche Ansatz, wenn entsprechende krankheitsbedingte Abwesenheitstage erneut aufsummiert wurden. 

Ich bin noch krank geschrieben - macht es Sinn mit dem Gespräch zu warten, bis ich wieder gesund bin? 

Eine frühzeitige Beratung zum BEM ist ausdrücklich erwünscht und kann Ihnen Vorteile bringen.

Je früher Sie Informationen erhalten, um so mehr Zeit wird gewonnen, um Ideen und Maßnahmen zu durchdenken und Vorbereitungen zu treffen. 
Auch wenn die tatsächliche Wiederaufnahme der Arbeit noch etwas Zeit benötigt, wissen Sie dann, an wen Sie sich wenden können und haben schon mal einen Eindruck.     

Das BEM-Team empfiehlt daher "lieber früher als später".   
 
Ausschlaggend ist aber immer die eigene Einschätzung, ob die gesundheitliche Situation die Wahrnehmung eines Gespräches zulässt. 

Ist es ein Angebot für alle Beschäftigte und ist es tatsächlich freiwillig? 

Das BEM ist ein absolut freiwilliges Angebot.

  • Die Freiwilligkeit bleibt die gesamte Beratungszeit bestehen und ist die Grundlage dieser Beratungsform.

  • Sie bestimmen auch für sich, wenn Sie nicht mehr möchten und beenden dann einfach die Beratung. 

Werde ich nach Diagnosen oder meiner Krankheitsgeschichte gefragt?

Sie werden nicht nach Diagnosen gefragt und müssen diese auch nicht aktiv benennen! Sie entscheiden selbst, was Sie aus Ihrer Krankheitserfahrung oder den belastenden Situationen mitteilen möchten. 

Fokus in dieser Beratung ist es, zusammen zu besprechen, was für Ihre Gesundheit nun wichtig wäre zu beachten um Ihre Arbeitsfähigkeit zu fördern. 

Was sind mögliche Gesprächsinhalte in einem BEM-Gespräch?

Die zentrale Frage in der Beratung kann lauten:

„Was sollte beachtet und getan werden, damit Gesundheit und Arbeitsfähigkeit  wieder stabil(er) hergestellt werden können und es Ihnen damit besser geht.“

Das Gespräch dient dazu, gemeinsame Ideen zusammen zu überlegen und durchzusprechen - Sie benötigen also keine fertigen Ideen zum Gespräch mitbringen! 

Folgende Maßnahmen können beispielsweise innerhalb eines BEM -Verfahrens besprochen werden:

  • Unterstützung in der Planung einer stufenweise Wiedereingliederung in Absprache mit den dazugehörigen Beteiligten/Funktionen.
  • Abklärung über eine arbeitsmedizinischen Beratung 
  • Klärung von notwendige Arbeitsplatzgestaltungen/Arbeitsorganisation in Absprache mit allen Beteiligten,
  • Empfehlungen für möglicherweise weiterführende und geeingete Beratungsangebote
  • Klärung der Empfehlungen aus einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsphase
  • Beratung zu potentiellen Leistungsträgern der beruflichen Rehabilitation (LTA) oder Einbezug der Beratungsleistungen für schwerbehinderte/ gleichgestellte Beschäftigten (Integrationsamt, Integrationsfachdienst)

Was sind förderliche Voraussetzungen für die Beratungsgespräche im BEM?

Ein BEM ist eine Beratung, welche Ziele verfolgt und für diese Ziele geeignete Wege gemeinsam gesucht werden. Förderliche Voraussetzungen sind:  

  • Freiwilligkeit der Beschäftigten.
  • Aktive Mitwirkung und Absprachen der Beteiligten.
  • Sicherstellung der Vertraulichkeit der Gespräche und Wahrung des Datenschutzes. 
  • Der bedarfsorientierte Einbezug von weiteren Personen/Funktionen/Netzwerken zugestimmt werden kann.
  • Gewisses Maß an Vertrauen zwischen den Gesprächspartnern bestehen sollte und die Gespräche auf einer respektvolle Haltung beruhen.

Sehr nützlich ist es zudem, wenn ausreichende Zeit zur Planung von geeigneten Wegen zur Verfügung steht. 

Wie werden die Daten im BEM-Gespräch geschützt?

Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird im Rahmen des BEM besonders geschützt. Dies ist im Datenschutzhinweis festgelegt und wurde mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung erarbeitet. 
Dieser Datenschutzhinweis wird Ihnen im Rahmen des Informationsgespräches erklärt und ausgehändigt.  

Wie kann die BEM-Beratung beendet werden?

Ein BEM kann beendet werden, wenn: 

  • die zuvor festgelegten Ziele erreicht wurden und das BEM gemeinsam als beendet erklärt wird.   
  • die Beschäftigten die Zustimmung zum BEM zurückziehen. Ohne Nennung von Gründen und ab sofort.
  • keine Maßnahmen in einem absehbaren Zeitraum aktuell möglich und geeignet sind, um Ziele im Rahmen des BEM zu erreichen. Dann wird zunächst "pausiert" und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 
  • keine aktive Mitwirkung erkennbar sein sollte. Dann kann das BEM nach Rücksprache mit dem BEM-team als beendet erklärt werden . Der Mitarbeitende kann zu einem späteren Zeitpunkt eine erneue Beratung in Anspruch nehmen. Die aktive Mitwirkung und einen erkennbaren Nutzen ist für die Zielfokussierung der Beratung wichtig.

Interner Bereich für Ansprechpersonen 

Datenschutzhinweis

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