
Willkommen auf unserer Informationsseite über das BEM-Angebot der Stadtverwaltung Worms.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere nächste Online-Infoveranstaltung zum BEM findet voraussichtlich Ende November 2025 statt.
Das BEM-Team zeigt dabei, wie der Weg zur Beratung aussieht, welche Ziele wir mit dem Angebot verfolgen und welchen Mehrwert eine Beratung für Sie haben kann.
Alle weiteren Infos erhalten Sie in Kürze per E-Mail.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind! 🙌
Ihr BEM-Team der Stadtverwaltung Worms
Informationsmaterial
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Beratungsangebot für Mitarbeitende seitens des Arbeitgebers. Es stellt eine Beratung für Beschäftigte zur Verfügung, die aufgrund von Erkrankung mindestens 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren.
Diese Beratungsform ist gesetzlich verankert und verpflichtend für den Arbeitgeber (IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention") und beabsichtigt folgende Ziele. wie:
In unserer Beratung kann gemeinsam überlegt werden, welche Unterstützung oder Informationen hilfreich sein können. Die Beschäftigten entscheiden dann selbstbestimmt, ob sie eine fortführende Beratung wünschen.
Die Beratung bietet damit eine Möglichkeit auf positive Ziele zu fokussieren, wie:
Sie überlegen ob die Beratung für Sie und Ihre individuelle Situation überhaupt geeignet ist?
Oder wollen sich in einem persönlichen Gespräch einfach nochmal unverbindlich informieren, einen Eindruck gewinnen um danach für sich zu entscheiden, wie Sie weiter verfahren wollen?
Vereinbaren Sie dazu einfach ein Informationsgespräch unter BEM@worms.de.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Mit wem Sie ein Informationsgespräch führen möchte oder wer mit dabei sein soll, entscheiden Sie selbst. Folgende Wahlmöglichkeit stehen zur Verfügung:
1. ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Führungskraft oder
2. ein Gespräch mit einem Mitglied des BEM-Teams
oder
3. ein gemeinsames Gespräch zusammen mit Ihrer Führungskraft und einem BEM-Teammitglied.
Das BEM-team stellt sich vor:



Markus Trutzel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden
(0 62 41) 8 53 - 80 08
Das BEM-Team erreichen Sie zentral unter bem@worms.de.
Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, eine zusätzliche Vertrauensperson mitzubringen. Es bringt den Vorteil, sich nach dem Gespräch gemeinsam auszutauschen und weitere Schritte abwägen zu können.
Das Informationsgespräch klärt Fragen,
Nach einem Infogespräch ist der eigene Nutzen einer weiterführenden Beratung meist erkennbarer.
Wenn Sie diese Beratung wünschen, stimmen Sie dieser zu.
Alle darauffolgenden Schritte im Rahmen der Beratung erfolgen in aktiver Zusammenarbeit und in jeweils abgestimmten Einverständnis.
Das BEM ist im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention" verankert. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, dass den Mitarbeitenden eine möglichst frühzeitige Beratung offen steht, wenn diese von krankheitsbedingten Abwesenheitstage (ab 42 Kalendertagen innerhalb 12 Monaten) betroffen sind.
Es soll durch Information und Beratung auf Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit positiven Einfluss genommen werden und Ihre Arbeitskraft erhalten bleiben.
Das BEM-Angebot richtet sich an alle Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms:
Sie erhalten ein BEM-Angebot, wenn im Rahmen von unseren regelmäßigen Auswertungen festgestellt wird, dass Sie über 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten krankheitsbedingt nicht arbeiten konnten.
Dies sehen die gesetzlichen Rahmenbestimmungen vor.
In diese 42 Kalendertage fließen alle Tage der krankheitsbedingten Abwesenheit ein, wie
Die Auswertungsdaten beruhen auf unserem Abrechnungssystem "LOGA". Es werden nur die reine Anzahl der Fehltagen (Kalendertagen) aus, es erfolgt keine Nennung von Gründen oder Ursachen, warum eine Abwesenheitszeit entstanden ist.
Uns geht es vielmehr darum, dass Sie wissen, dass es ein Gesprächsangebot für Sie gibt, wenn Sie eines wünschen.
Mit Ihrer Führungskraft in einem guten Austausch zu sein und eine gute Arbeitsbeziehung zu pflegen ist für alle ein Gewinn und erleichtert in vielen Dingen den Alltag!
Mit diesem "offizielleren" Einladungsschreiben ist es für Ihre Führungskraft nochmal einfacher, alle Informationen zu diesem Beratungsangebot mitzuteilen, auch wenn der Zeitdruck da ist. Und Sie wissen, dass Sie alle Infos haben und können es nochmals abwägen.
Es ist uns, dem BEM-team und mir als Koordination wichtig, Ihnen und Ihrer Führungskraft umfassende und stets transparente Informationen zur Verwendung mitzugeben.
Es hat den Hintergrund, dass die Auswertungen 2x im Jahr erfolgen und immer den Zeitraum von je 12 Kalendermonaten umfasst. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie erst jetzt eine Einladung erhalten, aber schon längst wieder arbeiten und eine Beratung vielleicht nicht mehr wünschen. Melden Sie uns gerne zurück, dass aktuell kein Bedarf mehr besteht.
Aber ganz wichtig zu wissen ist auch:
Ein Informationsgespräch kann von Mitarbeitenden jederzeit - unabhängig der Auswertungen- initiiert werden! Sie bestimmen, wann Sie ein Informationsgespräch wünschen und die Zeit für Sie damit "genau richtig ist" - wir freuen uns auf Ihr Interesse.
Eine frühere Ablehnung entbindet nicht davon, Ihnen eine erneute Einladungen zukommen zu lassen, wenn entsprechende krankheitsbedingte Abwesenheitstage weiter vorliegen. Es kann sich schließlich Ihre Situation, der Bedarf oder Ihre Meinung geändert haben. Daher informieren wir Sie lieber zuviel als zu wenig über das Beratungsangebot.
Auch wenn Sie bereits vor einiger Zeit schon eine BEM-Gespräch hatten und dies beendet wurde, gilt der gleiche Ansatz, wenn entsprechende krankheitsbedingte Abwesenheitstage erneut aufsummiert wurden.
Eine frühzeitige Beratung zum BEM ist ausdrücklich erwünscht und kann Ihnen Vorteile bringen.
Je früher Sie Informationen erhalten, um so mehr Zeit wird gewonnen, um Ideen und Maßnahmen zu durchdenken und Vorbereitungen zu treffen.
Auch
wenn die tatsächliche Wiederaufnahme der Arbeit noch etwas Zeit benötigt, wissen Sie dann, an wen Sie sich wenden können und haben schon mal einen Eindruck.
Das BEM-Team empfiehlt daher "lieber früher
als später".
Ausschlaggend ist aber immer die eigene Einschätzung, ob die gesundheitliche Situation die
Wahrnehmung eines Gespräches zulässt.
Das BEM ist ein absolut freiwilliges Angebot.
Die Freiwilligkeit bleibt die gesamte Beratungszeit bestehen und ist die Grundlage dieser Beratungsform.
Sie bestimmen auch für sich, wenn Sie nicht mehr möchten und beenden dann einfach die Beratung.
Sie werden nicht nach Diagnosen gefragt und müssen diese auch nicht aktiv benennen! Sie entscheiden selbst, was Sie aus Ihrer Krankheitserfahrung oder den belastenden Situationen mitteilen möchten.
Fokus in dieser Beratung ist es, zusammen zu besprechen, was für Ihre Gesundheit nun wichtig wäre zu beachten um Ihre Arbeitsfähigkeit zu fördern.
Die zentrale Frage in der Beratung kann lauten:
„Was sollte beachtet und getan werden, damit Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wieder stabil(er) hergestellt werden können und es Ihnen damit besser geht.“
Das Gespräch dient dazu, gemeinsame Ideen zusammen zu überlegen und durchzusprechen - Sie benötigen also keine fertigen Ideen zum Gespräch mitbringen!
Folgende Maßnahmen können beispielsweise innerhalb eines BEM -Verfahrens besprochen werden:
Ein BEM ist eine Beratung, welche Ziele verfolgt und für diese Ziele geeignete Wege gemeinsam gesucht werden. Förderliche Voraussetzungen sind:
Sehr nützlich ist es zudem, wenn ausreichende Zeit zur Planung von geeigneten Wegen zur Verfügung steht.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird im Rahmen des BEM besonders geschützt. Dies ist im Datenschutzhinweis festgelegt und wurde mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung erarbeitet.
Dieser Datenschutzhinweis wird Ihnen im Rahmen des Informationsgespräches erklärt und ausgehändigt.
Ein BEM kann beendet werden, wenn: