Bunte Holzsteine fügen sich zu einem Quadrat zusammen
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BEM - Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Willkommen auf unserer Informationsseite für Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms.

Folgenden Informationen haben wir Ihnen hier zusammen gestellt:    

  • Informationen zu unserer Beratung
  • Ziele des BEM 
  • Ihr Weg zur Beratung - Wir sind für Sie da
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)

Informationen zu unserer Beratung

Ziele des BEM 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Beratungsangebot des Arbeitgebers und stellt eine Beratung für Beschäftigte zur Verfügung,  die aufgrund von Erkrankung mindestens 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren.

Diese Beratungsform ist gesetzlich verankert (IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention") und beabsichtigt folgende Ziele. wie:  

  • Zeiten von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu mindern, 
  • Gesundheit zu fördern und
  • Arbeitsfähigkeit zu erhalten. 

In unserer Beratung kann gemeinsam überlegt werden, welche Unterstützung oder Informationen hilfreich sein können. Die Beschäftigten entscheiden dann selbstbestimmt, ob sie eine fortführende Beratung wünschen. 

Die Beratung bietet damit eine Möglichkeit auf positive Ziele zu fokussieren, wie: 

  • Ideen für Unterstützungsleistungen zur Bewältigung von Krankheitserleben oder Belastungen zu erhalten, 
  • den Umgang mit Auswirkungen von veränderten Leistungsempfinden oder Belastungen zu bewältigen,
  • die Rückkehr zu einer gesundheitförderlichen, beruflichen Perspektive umzusetzen. 

Ihr Weg zur Beratung - Wir sind für Sie da

Sie überlegen ob die Beratung für Sie und Ihre individuelle Situation überhaupt geeignet ist?
Oder wollen sich in einem persönlichen Gespräch einfach nochmal unverbindlich informieren, einen Eindruck gewinnen um danach für sich zu entscheiden, wie Sie weiter verfahren wollen?

Vereinbaren Sie dazu einfach ein Informationsgespräch unter BEM@worms.de.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!  

Mit wem Sie ein Informationsgespräch führen möchte oder wer mit dabei sein soll, entscheiden Sie selbst. Folgende Wahlmöglichkeit stehen zur Verfügung:

1. ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Führungskraft oder

2. ein Gespräch mit einem Mitglied des BEM-Teams

oder

3. ein gemeinsames Gespräch zusammen mit Ihrer Führungskraft und einem BEM-Teammitglied.

Das BEM-team stellt sich vor:

Christine Conradi
Christine Conradi

Christine Conradi
BEM-Koordination

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(0 62 41) 8 53 - 13 20

Nicole Wolff
Nicole Wolff

Nicole Wolff
Vertreterin des Personalrates

nclwlffwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 80 03

Markus Trutzel
Markus Trutzel

Markus Trutzel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden

mrkstrtzlwrmsd

(0 62 41) 8 53 - 80 08

Das BEM-Team erreichen Sie zentral unter bem@worms.de

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, eine zusätzliche Vertrauensperson mitzubringen. Es bringt den Vorteil, sich nach dem Gespräch gemeinsam auszutauschen und weitere Schritte abwägen zu können.

1. Das Info-Gespräch  

Das Informationsgespräch klärt Fragen, 

  • Welche Ideen zur Förderung der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit gibt es schon? 
  • wie würden die nächsten Schritte der Umsetzung aussehen?
  • Was würde dies für mich, meine Arbeit und mein Umfeld bedeuten?
  • Wer sollte beteiligt werden um diese Ideen gut besprechen zu können?
  • Wie werden die Daten geschützt? 
  • wie freiwillig ist das Angebot wirklich?

2. Die Zustimmung zum BEM

Nach einem Infogespräch ist der Nutzen und Sinn einer weiterführende Beratung erkennbar. 

Wenn Sie diese Beratung wünschen, stimmen Sie dieser zu. 

Alle darauffolgenden Schritte im Rahmen der Beratung, erfolgen in aktiver Zusammenarbeit und in jeweils abgestimmten Einverständnis.  

 
  

Antworten auf häufig gestellte Fragen 

Was ist die gesetzliche Grundlage des BEM?

Das BEM ist im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention" verankert. Der Gesetzgeber beabsichtigt, dass durch eine möglichst frühzeitige Beratung und dessen Informationen, auf die Entwicklung weiterer krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten Einfluss genommen werden kann. 

Was ist die Grundhaltung im Rahmen einer BEM-Beratung?

Eine BEM-Beratung basiert auf der folgender Grundhaltung:

  • Freiwilligkeit der Beschäftigten.
  • Aktive Mitwirkung der Beteiligten.
  • Die Vertraulichkeit der Gespräche und des Datenschutzes.
  • Den bedarfsorientierten Einbezug von weiteren Personen und Netzwerken um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
  • Alle Schritte, die unternommen werden können, werden jeweils vorab besprochen und nach Zustimmung festgelegt. 

Warum erhalte ich ein BEM-Angebot, wie werden die Fehltage berechnet?

Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen sehen vor, dass ein Beratungsangebot für Beschäftigte mit einer krankheitsbedingten Abwesenheitszeit ab 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.  

In diese 42 Kalendertage fließen alle Tage der krankheitsbedingten Abwesenheit ein, wie   

  • Krankheitstage mit oder ohne einer ärtzlichen Bescheinigung,
  • innerhalb einer zusammenhängenden Krankheitsphase, sozusagen „am Stück“, oder durch mehrere, einzelner Krankheitstage summiert entstanden,
  • durch eine Teilnahme an einer Reha-Maßnahmen ("Kur").

Die BEM-Koordination erhält die Daten (Anzahl der Kalendertage) von dem Abrechnungssystem.
In diesen Datensatz wird die reine Anzahl der Fehltagen (Kalendertagen) genannt.
Es werden keinerlei Gründe oder Ursachen genannt, warum eine Abwesenheitszeit entstanden ist.  Es wird somit auch nicht "vorsortiert" ob das Gesprächsangebot sinnvoll ist oder nicht.

Uns geht es vielmehr darum, Ihnen zu sagen, dass ein Gesprächsangebot für Sie besteht, wenn Sie eines wünschen. 

Wenn sich darüber unsicher sind, wenden Sie sich an das BEM-team oder sprechen Ihre Führungskraft dazu an.   

Wie oft erhalte ich ein BEM-Angebot? Kann ich auch selbst eines einfordern?

Die Auswertungen werden von der BEM-Koordination 2x/Jahr durchgeführt.
Jeweils im Juni und Dezember eines Jahres.

Daher kann es gut sein, dass Sie ein BEM-Angebot von Ihrer Führungskraft oder postalisch von der BEM-Koordination erhalten, wobei die Fehlzeiten schon länger zurück liegen und Sie schon längere Zeit wieder arbeiten. Das wünschen wir uns auch anderst, ist aber aus mehreren Gründen aktuell umsetzbar. 

Umso wichtiger ist es, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen wissen: 
Sie können stets ein BEM-Informationsgespräch erhalten, wenn Sie sich ein Gespräch wünschen. Wir stehen Ihnen für eine Terminabsprache gerne zur Verfügung. 
Sprechen Sie uns einfach an.  

Ist es ein Angebot für alle Beschäftigte und ist es tatsächlich freiwillig? 

Ja, das BEM-Angebot richtet sich an alle Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms:

  • Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte.
  • Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter. 
Das BEM ist ein absolut freiwilliges Angebot.
  • Die Freiwilligkeit bleibt die gesamte Beratungszeit bestehen und ist für Sie und die Ansprechpersonen die Grundlage einer Beratung.

    • Sie entscheiden selbstbestimmt, ob Sie eine BEM-Beratung in Anspruch nehmen möchten.
    • Ein erstes Informationsgespräch hilft Ihnen dabei, heraus zu finden, ob Sie eine weitere Beratung wünschen oder nicht.
    • Wenn Sie die (begonnene) Beratung nicht mehr möchten, beenden Sie diese einfach - ohne Nennung von Gründen, mit sofortiger Wirkung.

    Selbstverständlich besteht auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit das BEM-Angebot zu nutzen.

    Nehmen Sie einfach Kontakt zu einer Ansprechperson für das BEM auf.

Ist die Ursache der Arbeitsunfähigkeit von Bedeutung?

Die Ursache einer krankheitsbedingten Abwesenheit ist für das Beratungsangebot BEM nicht wichtig. Das BEM steht Beschäftigten offen, welche sich Unterstützung und Informationen einholen möchten, wie eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gestaltet werden kann. 

Kann ein BEM-Gespräch auch während einer Krankheitsphase erfolgen? 

Eine frühzeitige Beratung zum BEM ist ausdrücklich erwünscht und kann Vorteile bringen.

Je früher Sie Informationen erhalten, um so mehr Zeit wird gewonnen, um Ideen und Maßnahmen zu durchdenken und Vorbereitungen zu treffen.  Auch wenn die tatsächliche Wiederaufnahme der Arbeit noch etwas Zeit benötigt, haben Sie schon wichtige Informationen und Zeit gewonnen.   

Das BEM-Team empfiehlt daher "lieber früher als später" um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.  
 
Ausschlaggend ist aber immer die eigene Einschätzung, ob die gesundheitliche Situation die Wahrnehmung eines Gespräches erlaubt und der richtige Zeitpunkt eingetreten ist. 

Was sind grundsätzlich förderliche Voraussetzungen für die BEM-Gespräche?

Ein BEM ist eine Beratung, welche Ziele verfolgt und hierzu geeignete Maßnahmen und Lösungen gemeinsam und aktiv sucht. 

Die Basis und die Voraussetzungen sind gemeinsame Absprachen zwischen den Beteiligten und die aktive Umsetzung sowie gegenseitige Rückmeldung bei Anpassungen. 

Konkret heißt dies: 

  • Mitarbeitende benötigen ein gewisses Maß an Vertrauen gegenüber den Gesprächspartnern und dem Verfahren. 
  • Alle Gespräche basieren auf gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz sowie konstruktive Rückmeldungen zur Verbesserungen oder Anpassungen. 
  • Es wird ausreichende Zeit zur Planung und Vorbereitung von geeigneten Maßnahmen mit einbezogen. 
  • Offenheit gegenüber Maßnahmen zur Herstellung von Arbeitsfähigkeit und Gesundheit. 

Was sind mögliche Gesprächsinhalte in einem BEM-Gespräch?

Es wird darüber gesprochen, 

  •  welche Auswirkungen Ihre Gesundheit aktuell auf die Arbeit und Ihr Gesundheitsempfinden hat und welche unterstützende Maßnahmen oder Anpassungen für Sie hilfreich sein könnten, 
  •  welche Ideen und Überlegungen es bereits gibt um mit Belastungen gesundheitsförderlich(er) umzugehen und wieder Arbeitsfähigkeit herzustellen. Das Gespräch dient dazu, gemeinsame Ideen zusammen zu überlegen und durchzusprechen - Sie benötigen also keine fertigen Ideen zum Gespräch mitbringen. 
  • Häufig stellt sich die Frage, wie weit der medizinische Behandlungsprozess zur Linderung oder Genesung vorangeschritten ist oder ob Empfehlungen für die Arbeitsfähigkeit vorliegen und Sie bei der Umsetzung unterstützt werden möchten. 

Es wird nicht nach Diagnosen gefragt!  Es geht ausschließlich um die Auswirkungen von Belastung und Krankheit.

Die zentrale Frage lautet daher: „Was sollte beachtet und getan werden, damit Arbeitsfähigkeit und Gesundheit wieder stabil(er) hergestellt werden können damit es Ihnen besser geht.“

Folgende Maßnahmen können beispielsweise innerhalb eines BEM -Verfahrens besprochen werden:

  • Klärung und Hinführung von notwendige Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsorganisation,
  • Unterstützung in der Planung einer stufenweise Wiedereingliederung in Absprache mit den dazugehörigen Beteiligten,
  • Hinführung einer arbeitsmedizinischen Beratung und Umsetzung der Empfehlungen,
  • Empfehlungen für den indivuellen Bedarf zu weiterführenden geeigneten Beratungsinstitutionen,
  • Klärung der Empfehlungen und Umsetzung an dem Arbeitsplatz aus einer Leistungen einer medizinischen Rehabilitation,
  • Beratung zu potentiellen Leistungen der Träger der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben),
  • Informationen zu potentiellen Leistungen des Integrationsamt Mainz bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten.

Wie werden die Daten im BEM-Gespräch geschützt?

In einem Gespräch geht es um Ihre personenbezogene Daten, diese es besonders zu schützen gilt. 

Der Umgang mit diesen Daten ist im Rahmen des BEM besonders geschützt und im Datenschutzhinweis festgelegt und wurde mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung erarbeitet. 
Dieser Datenschutzhinweis wird Ihnen im Rahmen des Informationsgespräches erklärt und ausgehändigt.  

Wann und wie kann die BEM-Beratung bendet werden?

Ein BEM kann beendet werden, wenn: 

  • die zuvor festgelegten Ziele erreicht wurden und das BEM gemeinsam als beendet erklärt wird.   
  • die Beschäftigten die Zustimmung zum BEM zurückziehen - ohne Nennung von Gründen und sofort wirksam.
  • keine Maßnahmen in einem absehbaren Zeitraum (ca. 6 Wochen) aktuell möglich und geeignet sind, um Ziele im Rahmen des BEM zu erreichen. Dann wird zunächst "pausiert" und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 
  • keine aktive Mitwirkung erkennbar sein sollte. Dann kann das BEM nach Rücksprache mit dem BEM-team als beendet erklärt werden . Der Mitarbeitende kann zu einem späteren Zeitpunkt eine erneue Beratung in Anspruch nehmen. Die aktive Mitwirkung und einen erkennbaren Nutzen ist für die Beratung wichtig.

Interner Bereich für Ansprechpersonen 

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