
Willkommen auf unserer Informationsseite über das BEM-Angebot der Stadtverwaltung Worms.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank für die Teilnahme an unserer 2. online Infoveranstaltung. Wir planen eine Wiederholung im Mai 2026.
Viele Grüße,
Ihr BEM-Team der Stadtverwaltung Worms
Informationsmaterial
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Beratungsangebot für Mitarbeitende seitens des Arbeitgebers. Es stellt eine Beratung für Beschäftigte zur Verfügung, die aufgrund von Erkrankung mindestens 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren.
Diese Beratungsform ist gesetzlich verankert und verpflichtend für den Arbeitgeber (IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention") und beabsichtigt folgende Ziele. wie:
In unserer Beratung kann gemeinsam überlegt werden, welche Unterstützung oder Informationen hilfreich sein können. Die Beschäftigten entscheiden dann selbstbestimmt, ob sie eine fortführende Beratung wünschen.
Die Beratung bietet damit eine Möglichkeit auf positive Ziele zu fokussieren, wie:
Sie überlegen ob die Beratung für Sie und Ihre individuelle Situation überhaupt geeignet ist?
Oder ob die Beratung etwas bringen?
Nutzen Sie doch vorab ein erstes Informationsgespräch! Hier werden Ihre Fragen gemeinsam besprochen und Sie können sich besser entscheiden.
Sie wählen, wer an dem Gespräch beteiligt sein soll:
Entweder zunächst ausschließlich mit den Mitgliedern des BEM-Teams oder gemeinsam mit dem BEM-Team und Ihrer zuständigen Führungskraft.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, eine zusätzliche Vertrauensperson mitzubringen. So können Sie sich nach dem Gespräch nochmals darüber auszutauschen.
Das sind wir - Das BEM-team stellt sich vor:



Markus Trutzel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden
(0 62 41) 8 53 - 80 08
Sie erreichen uns auch zentral unter bem@worms.de.
Wir freuen uns auf das gemeinsame Gespräch.
Das BEM ist im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention" verankert. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, dass den Mitarbeitenden eine möglichst frühzeitige Beratung offen steht, wenn diese von krankheitsbedingten Abwesenheitstage (ab 42 Kalendertagen innerhalb 12 Monaten) betroffen sind.
Es soll durch Information und Beratung auf Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit positiven Einfluss genommen werden und Ihre Arbeitskraft erhalten bleiben.
Das BEM-Angebot richtet sich an alle Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms:
Sie erhalten ein BEM-Angebot, wenn im Rahmen von unseren regelmäßigen Auswertungen festgestellt wird, dass Sie über 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten krankheitsbedingt nicht arbeiten konnten.
Dies sehen die gesetzlichen Rahmenbestimmungen vor.
In diese 42 Kalendertage fließen alle Tage der krankheitsbedingten Abwesenheit ein, wie
Die Auswertungsdaten beruhen auf unserem Abrechnungssystem "LOGA". Es werden nur die reine Anzahl der Fehltagen (Kalendertagen) aus, es erfolgt keine Nennung von Gründen oder Ursachen, warum eine Abwesenheitszeit entstanden ist.
Uns geht es vielmehr darum, dass Sie wissen, dass es ein Gesprächsangebot für Sie gibt, wenn Sie eines wünschen.
Mit Ihrer Führungskraft in einem guten Austausch zu sein und eine gute Arbeitsbeziehung zu pflegen, ist für alle ein Gewinn und erleichtert in vielen Dingen den Alltag!
Mit diesem "offizielleren" Einladungsschreiben werden 2 Vorteile erfüllt:
Zum Einen ist es für Ihre Führungskraft damit einfacher, alle Informationen zu diesem Beratungsangebot mitzuteilen, auch wenn der Zeitdruck da ist.
Zum Anderen haben Sie damit die Gewissheit, alle Informationen zum BEM zu erhalten und wissen, wo Sie sich zussätzlich darüber informieren können.
Es ist uns wichtig, Ihnen und Ihrer Führungskraft umfassende und transparente Informationen zur Verfügung zu stellen.
Das wirkt natürlich etwas kurios, lässt sich jedoch wahrscheinlch einfach darstellen.
Es werden 2x im Jahr Auswertungen erstellt, auf diesen die Einladung dann ausgesprochen/zugesandt werden. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie erst jetzt eine Einladung erhalten, aber schon längst wieder arbeiten und eine Beratung vielleicht nicht mehr wünschen.
Wichtig zu wissen, ist auch das Mitarbeitende Mitarbeitenden jederzeit - unabhängig der Auswertungen- ein Beratungsgespräch wünschen können. Sie bestimmen, wann Sie ein Informationsgespräch wünschen und die Zeit für Sie damit "genau richtig ist" - wir freuen uns auf Ihr Interesse.
Eine frühere Ablehnung entbindet nicht davon, Ihnen eine erneute Einladungen zukommen zu lassen, wenn entsprechende krankheitsbedingte Abwesenheitstage weiter vorliegen. Es kann sich schließlich Ihre Situation, der Bedarf oder Ihre Meinung geändert haben. Daher informieren wir Sie lieber zuviel als zu wenig über das Beratungsangebot.
Auch wenn Sie bereits vor einiger Zeit schon eine BEM-Gespräch hatten und dies beendet wurde, gilt der gleiche Ansatz, wenn entsprechende krankheitsbedingte Abwesenheitstage erneut aufsummiert wurden.
Eine frühzeitige Beratung zum BEM ist ausdrücklich erwünscht und kann Ihnen Vorteile bringen.
Je früher Sie Informationen erhalten, um so mehr Zeit wird gewonnen, um Ideen und Maßnahmen zu durchdenken und Vorbereitungen zu treffen.
Auch
wenn die tatsächliche Wiederaufnahme der Arbeit noch etwas Zeit benötigt, wissen Sie dann, an wen Sie sich wenden können und haben schon mal einen Eindruck.
Das BEM-Team empfiehlt daher "lieber früher
als später".
Ausschlaggend ist aber immer die eigene Einschätzung, ob die gesundheitliche Situation die
Wahrnehmung eines Gespräches zulässt.
Das BEM ist ein absolut freiwilliges Angebot.
Die Freiwilligkeit bleibt die gesamte Beratungszeit bestehen und ist die Grundlage dieser Beratungsform.
Sie bestimmen auch für sich, wenn Sie nicht mehr möchten und beenden dann einfach die Beratung.
Nein, Sie müssen keinesfalls alles berichten und werden auch nicht nach Diagnosen gefragt. Sie entscheiden selbst, was Sie aus Ihrer Krankheitserfahrung oder den belastenden Situationen mitteilen möchten.
Wichtig für solche Gespräche ist der Blick, welche Auswirkungen aufgrund von Krankheit zu bedenken sind.
Der Fokus liegt dann darauf, zusammen zu besprechen, was für Ihre Gesundheit nun wichtig wäre zu beachten um Ihre Arbeitsfähigkeit zu fördern.
Die zentrale Frage in der Beratung kann lauten:
„Was sollte beachtet und getan werden, damit Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wieder stabil(er) hergestellt werden können und es Ihnen damit besser geht.“
Das Gespräch dient dazu, gemeinsame Ideen zusammen zu überlegen und durchzusprechen - Sie benötigen also keine fertigen Ideen zum Gespräch mitbringen!
Folgende Maßnahmen können beispielsweise innerhalb eines BEM -Verfahrens besprochen werden:
Ein BEM ist eine Beratung, welche Ziele verfolgt und für diese Ziele geeignete Wege gemeinsam gesucht werden. Förderliche Voraussetzungen sind:
Sehr nützlich ist es zudem, wenn ausreichende Zeit zur Planung von geeigneten Wegen zur Verfügung steht.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird im Rahmen des BEM besonders geschützt. Dies ist im Datenschutzhinweis festgelegt und wurde mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung erarbeitet.
Dieser Datenschutzhinweis wird Ihnen im Rahmen des Informationsgespräches erklärt und ausgehändigt.
Ein BEM kann beendet werden, wenn: