Willkommen auf unserer Informationsseite für Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms.
Folgenden Informationen haben wir Ihnen hier zusammen gestellt:
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Beratungsangebot des Arbeitgebers und stellt eine Beratung für Beschäftigte zur Verfügung, die aufgrund von Erkrankung mindestens 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren.
Diese Beratungsform ist gesetzlich verankert (IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention") und beabsichtigt folgende Ziele. wie:
In unserer Beratung kann gemeinsam überlegt werden, welche Unterstützung oder Informationen hilfreich sein können. Die Beschäftigten entscheiden dann selbstbestimmt, ob sie eine fortführende Beratung wünschen.
Die Beratung bietet damit eine Möglichkeit auf positive Ziele zu fokussieren, wie:
Sie überlegen ob die Beratung für Sie und Ihre individuelle Situation überhaupt geeignet ist?
Oder wollen sich in einem persönlichen Gespräch einfach nochmal unverbindlich informieren, einen Eindruck gewinnen um danach für sich zu entscheiden, wie Sie weiter verfahren wollen?
Vereinbaren Sie dazu einfach ein Informationsgespräch unter BEM@worms.de.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Mit wem Sie ein Informationsgespräch führen möchte oder wer mit dabei sein soll, entscheiden Sie selbst. Folgende Wahlmöglichkeit stehen zur Verfügung:
1. ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Führungskraft oder
2. ein Gespräch mit einem Mitglied des BEM-Teams
oder
3. ein gemeinsames Gespräch zusammen mit Ihrer Führungskraft und einem BEM-Teammitglied.
Das BEM-team stellt sich vor:
Markus Trutzel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden
(0 62 41) 8 53 - 80 08
Das BEM-Team erreichen Sie zentral unter bem@worms.de.
Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, eine zusätzliche Vertrauensperson mitzubringen. Es bringt den Vorteil, sich nach dem Gespräch gemeinsam auszutauschen und weitere Schritte abwägen zu können.
Das Informationsgespräch klärt Fragen,
Nach einem Infogespräch ist der Nutzen und Sinn einer weiterführende Beratung erkennbar.
Wenn Sie diese Beratung wünschen, stimmen Sie dieser zu.
Alle darauffolgenden Schritte im Rahmen der Beratung, erfolgen in aktiver Zusammenarbeit und in jeweils abgestimmten Einverständnis.
Das BEM ist im IX. Sozialgesetzbuch, §167 (2) "Prävention" verankert. Der Gesetzgeber beabsichtigt, dass durch eine möglichst frühzeitige Beratung und dessen Informationen, auf die Entwicklung weiterer krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten Einfluss genommen werden kann.
Eine BEM-Beratung basiert auf der folgender Grundhaltung:
Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen sehen vor, dass ein Beratungsangebot für Beschäftigte mit einer krankheitsbedingten Abwesenheitszeit ab 42 Kalendertagen innerhalb von 12 Monaten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
In diese 42 Kalendertage fließen alle Tage der krankheitsbedingten Abwesenheit ein, wie
Die BEM-Koordination erhält die Daten (Anzahl der Kalendertage) von dem Abrechnungssystem.
In diesen Datensatz wird die reine Anzahl der Fehltagen (Kalendertagen) genannt.
Es werden keinerlei Gründe oder Ursachen genannt, warum eine Abwesenheitszeit entstanden ist. Es wird somit auch nicht "vorsortiert" ob das Gesprächsangebot sinnvoll ist oder nicht.
Uns geht es vielmehr darum, Ihnen zu sagen, dass ein Gesprächsangebot für Sie besteht, wenn Sie eines wünschen.
Wenn sich darüber unsicher sind, wenden Sie sich an das BEM-team oder sprechen Ihre Führungskraft dazu an.
Die Auswertungen werden von der BEM-Koordination 2x/Jahr durchgeführt.
Jeweils im Juni und Dezember eines Jahres.
Daher kann es gut sein, dass Sie ein BEM-Angebot von Ihrer Führungskraft oder postalisch von der BEM-Koordination erhalten, wobei die Fehlzeiten schon länger zurück liegen und Sie schon längere Zeit wieder arbeiten. Das wünschen wir uns auch anderst, ist aber aus mehreren Gründen aktuell umsetzbar.
Umso wichtiger ist es, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen wissen:
Sie können stets ein BEM-Informationsgespräch erhalten, wenn Sie sich ein Gespräch wünschen. Wir stehen Ihnen für eine Terminabsprache gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns einfach an.
Ja, das BEM-Angebot richtet sich an alle Beschäftigte der Stadtverwaltung Worms:
Die Freiwilligkeit bleibt die gesamte Beratungszeit bestehen und ist für Sie und die Ansprechpersonen die Grundlage einer Beratung.
Selbstverständlich besteht auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit das BEM-Angebot zu nutzen.
Die Ursache einer krankheitsbedingten Abwesenheit ist für das Beratungsangebot BEM nicht wichtig. Das BEM steht Beschäftigten offen, welche sich Unterstützung und Informationen einholen möchten, wie eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gestaltet werden kann.
Eine frühzeitige Beratung zum BEM ist ausdrücklich erwünscht und kann Vorteile bringen.
Je früher Sie Informationen erhalten, um so mehr Zeit wird gewonnen, um Ideen und Maßnahmen zu durchdenken und Vorbereitungen zu treffen. Auch
wenn die tatsächliche Wiederaufnahme der Arbeit noch etwas Zeit benötigt, haben Sie schon wichtige Informationen und Zeit gewonnen.
Das BEM-Team empfiehlt daher "lieber früher
als später" um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ausschlaggend ist aber immer die eigene Einschätzung, ob die gesundheitliche Situation die
Wahrnehmung eines Gespräches erlaubt und der richtige Zeitpunkt eingetreten ist.
Ein BEM ist eine Beratung, welche Ziele verfolgt und hierzu geeignete Maßnahmen und Lösungen gemeinsam und aktiv sucht.
Die Basis und die Voraussetzungen sind gemeinsame Absprachen zwischen den Beteiligten und die aktive Umsetzung sowie gegenseitige Rückmeldung bei Anpassungen.
Konkret heißt dies:
Es wird darüber gesprochen,
Es wird nicht nach Diagnosen gefragt! Es geht ausschließlich um die Auswirkungen von Belastung und Krankheit.
Die zentrale Frage lautet daher: „Was sollte
beachtet und getan werden, damit Arbeitsfähigkeit und Gesundheit wieder stabil(er) hergestellt werden können damit es Ihnen besser geht.“
Folgende Maßnahmen können beispielsweise innerhalb eines BEM -Verfahrens besprochen werden:
In einem Gespräch geht es um Ihre personenbezogene Daten, diese es besonders zu schützen gilt.
Der Umgang mit diesen Daten ist im Rahmen des BEM besonders geschützt und im Datenschutzhinweis festgelegt und wurde mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung erarbeitet.
Dieser Datenschutzhinweis wird Ihnen im Rahmen des Informationsgespräches erklärt und ausgehändigt.
Ein BEM kann beendet werden, wenn: